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Die Teilrevision des Gesetzes über die Pädagogische Fachhochschule PFHG, das neue Gesetz über die Hochschule für Technik und Wirtschaft und die entsprechende Teilrevision der Personalverordnung sind von der Regierung für die Vernehmlassung freigegeben worden. Mit der Überführung der PFH und der HTW in selbstständige Anstalten des kantonalen öffentlichen Rechts soll deren Organisation, Steuerung und Finanzierung an die nationalen und internationalen Anforderungen angepasst werden.

Die Vernehmlassungs-Entwürfe sind das Ergebnis zweier Massnahmen aus dem Projekt "Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts" von 2003.

Französisch kann an der Kanti als Maturitätsfach gewählt werden
Die Regierung hat die gymnasialen Stundentafeln und die Lehrpläne der Bündner Kantonsschule revidiert; Französisch wird dabei aufgewertet. Seit dem Schuljahr 2002/2003 sind in der Volksschul-Oberstufe eine Kantonssprache und Englisch - anstatt wie seit 1999 Französisch -Pflichtfächer. Im nächsten Schuljahr kommen also Schülerinnen und Schüler ins Gymnasium, die zwar Vorkenntnisse in einer Kantonssprache und Englisch, nicht aber in Französisch haben. Schülerinnen und Schüler haben mit dem neuen Schuljahr 2004/2005 die Möglichkeit, entweder eine zweite Kantonssprache oder Französisch als Maturitätsfach zu wählen.

Neue Schulbauverordnung: Rückzahlungspflicht bleibt bestehen
Immer mehr Schulhäuser und Schulanlagen werden in Zukunft für andere Zwecke genutzt. Die Schulbauverordnung verlangt in solche Fällen, dass allfällige Kantonsbeiträge anteilmässig zurückgezahlt werden: Jährlich zehn Prozent des Restbuchwertes (degressives Abschreibungsprinzip). Die Regierung hat nun die Schulbauverordnung revidiert. Neu werden subventionierte Bauten innerhalb von zwanzig Jahren vollständig abgeschrieben, fünf Prozent pro Jahr (lineare Abschreibung). Zudem kann die Regierung in Ausnahmefällen von einer Rückforderung absehen. Am Grundsatz der Rückzahlungspflicht hält sie jedoch fest.

Grund für die Umnutzung von Schulanlagen und -bauten sind die rückgängigen Geburtenraten und die neue Subventionspolitik des Kantons. Deswegen entscheiden sich Gemeinden häufiger für regionale Zusammenschlüsse ihrer Volksschulen. Die Teilrevision tritt rückwirkend per 1. April 2004 in Kraft.

Umsetzung der Kantonsverfassung kommt zügig voran
Nach dem Ja des Bündner Stimmvolks zur neuen Kantonsverfassung 2003 arbeiten nun die Departemente und die Standeskanzlei an deren Umsetzung. Von den rund 550 überprüften Erlassen muss rund ein Viertel formell oder materiell an die Bestimmungen der neuen Kantonsverfassung angepasst werden; 43 davon bis Ende 2006. Anpassungsbedarf besteht insbesondere in den Bereichen "Landes und Amtssprachen", "politische Rechte", "Gerichtsorganisation", "Steuern" und "lokale und regionale Zusammenarbeit".

Kein Asyl, keine Asylfürsorge - Kanton schafft dafür Nothilfestrukturen
Personen, die kein Asyl in der Schweiz erhalten, sind von der Asylfürsorge ausgeschlossen. Dies haben die Eidgenössischen Räte im Dezember 2003 im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 beschlossen. Die Kantone müssen nun für Personen mit negativem Asylbescheid bis Mitte April 2004 eine Nothilfestruktur in einer kantonalen Einrichtung aufbauen. Die Regierung hat diese Aufgabe dem Justiz- Polizei- und Sanitätsdepartement übertragen.

Vernehmlassungen an den Bund
- Bundesamt für Verkehr: Die Regierung beantragt, auf den Erlass einer "Rechtsgrundlage für das koordinierte Verkehrswesen auf Bundesebene" zu verzichten. Die meisten Verkehrsstörungen werden durch die Leistungserbringer im Verkehrswesen, den kantonalen Behörden und den Gemeinden gelöst. Eine Koordination durch den Bund ist nicht notwendig, der Erlass unnötig.
- Eidgenössisches Finanzdepartement: Die Regierung unterstützt grundsätzlich die Revision des "Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel" und die Änderung der "Bestimmung über die internationale Amtshilfe".
- Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Die Regierung unterstützt grundsätzlich eine Teilrevision des "Obligationenrechts" und des "Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb", die den Konsumentenschutz verbessern will. Mit der Vorlage "Teilnutzungsrechte an Immobilien" sollen vor allem Konsumenten geschützt werden, die in den Ferien oder bei ähnlichen Gelegenheiten zum Abschluss von so genannten "Time-sharing"-Verträgen verleitet werden.
- Bundeskanzlei: Die Regierung beurteilt den Entwurf zur Teilrevision des "Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes" insgesamt als positiv. Verträge der Kantone unter sich oder mit dem Ausland müssen nicht mehr durch den Bund genehmigt werden. Die vertragsschliessenden Kantone haben gegenüber dem Bund neu eine Informationspflicht.

Aus Gemeinden und Regionen
- Poschiavo: Die Teilrevision des Kurtaxengesetzes wurde genehmigt. Sie tritt rückwirkend auf den 1. November 2003 in Kraft.
- Says: Die Totalrevision des Gemeindesteuergesetzes wurde genehmigt. Die hier festgelegte Liegenschaftssteuer von 1,5 Promille lässt sich nur unter den Voraussetzungen aufrecht erhalten, die momentan herrschen. Werden diese nicht mehr erfüllt, muss die Gemeinde die Liegenschaftssteuer auf ein Promille senken. Die Totalrevision tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2004 in Kraft.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Kulturförderung: Für kulturelle Werke und Veranstaltungen hat die Regierung rund 150'000 Franken an Defizitgarantien und Produktionsbeiträgen bewilligt. Berücksichtigt wurden dabei 21 Beitragsgesuche. Weitere 56'000 Franken wurden insgesamt für die ehemalige Gesellschaft Schweizerischer Maler, Bildhauer und Architekten - heute "visarte.graubünden" - und für die frühere Bündner Arbeitsgemeinschaft Jugendbuch - heute "lesen.GR" - genehmigt.

Strassenprojekte
- Pratval: An der Domleschgerstrasse kann die doppelseitige Haltestelle für den öffentlichen Verkehr gebaut werden. Sie Regierung hat das Projekt genehmigt und dafür einen Beitrag von rund 47'000 Franken bewilligt.
- Küblis: Die Regierung hat das Projekt für den Neubau der Conterserstrasse (Küblis innerorts bis zur Landquartbrücke) genehmigt. Das alte Teilstück inklusive Abzweigung Richtung Saas tritt der Kanton der Gemeinde ab. Der Neubau kostet insgesamt rund 2,9 Millionen Franken.
- Rund 3,9 Millionen Franken hat die Regierung insgesamt für diverse Bauarbeiten an Strassenabschnitten und Brücken auf dem Bündner Strassennetz genehmigt:
- A 13: Schwerverkehrskontrollplatz Unterrealta;
- Valserstrasse: Ilanz-Vals zwischen Bucarischauna und Vals;
- Samnaunerstrasse: Schergenbachbrücke Ravaisch und Maisasbachbrücke Samnaun;
- Julierstrasse: Korrektion Tinizong innerorts und Teilstück Natons-Giüstiabrücke.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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