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Der Kanton Graubünden ist vom Entscheid des Bundesrats, auf das "Sprachengesetz" zu verzichten, doppelt betroffen: Einerseits als Kanton mit zwei Minderheitensprachen, andererseits als mehrsprachiger Kanton. Dies hat die Regierung in einem Brief an den Bundesrat nochmals zum Ausdruck gebracht. Das neue Sprachengesetz hätte entscheidende Impulse für wichtige Projekte im Bereich der Sprachförderung gegeben: Zu Gunsten der romanischen Schulen und der romanischen Presse, aber auch im Hinblick auf die Gleichbehandlung der drei Kantonssprachen. Die Regierung ist vom Beschluss des Bundesrats enttäuscht. Sie erachtet sein Vorgehen als höchst problematisch, weil die Schweiz bei der Umsetzung der Sprachencharta des Europarates und des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten eine Vorbildfunktion übernehmen sollte.

Neues Notariatsgesetz soll die teilweise 90-jährige Regelung definitiv ersetzen

Beurkundungen und Beglaubigungen werden heute durch die "Notariatsverordnung" von 1993 geregelt. Etliche Bestimmungen stammen allerdings noch von der ersten "Notariatsverordnung" von 1913. Trotz zweier Revisionen 1958 und 1993 sind einige Bereiche bis heute unverändert geblieben. Die Regierung schlägt nun eine umfassende Revision vor. Sie hat die entsprechende Botschaft des neuen "Notariatsgesetzes" verabschiedet. Damit wird unter anderem:
-Eine möglichst weit gehende Gleichstellung aller Notariatspersonen (patentierte Notare, Kreisnotare, Grundbuchverwalter und Handelsregisterführer als Notare) unter einheitlicher Aufsicht der Notariatskommission erreicht;
-die - fünfköpfige - Notariatskommission als einzige Disziplinar- und Aufsichtsbehörde für alle Notariatspersonen eingesetzt;
-einheitliche Bestimmungen für die Verfahren vor der Notariatskommission eingeführt;
-die Bestimmungen über den Amtsantritt und über die Amtsbeendigung der Notariatspersonen vervollständigt;
-die Rechte und Pflichten der Notariatspersonen besser dargestellt und
-die Beurkundungskompetenzen der Handelsregisterführer festgelegt.
Der Bündner Grosse Rat wird die Botschaft der Regierung zum "Notariatsgesetz" in der August-Session 2004 beraten.

"Guichet virtuel": Neue Weichenstellung erntet Kritik

Der Kanton Graubünden wird mindestens bis 2008 das Projekt für einen elektronischen Behördenschalter des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, den so genannten "Guichet virtuel" (www.ch.ch), unterstützen. Die Regierung will damit ein Scheitern des Informationsportals www.ch.ch verhindern, schreibt sie in ihrer Vernehmlassung an die Bundeskanzlei. Das Informationsportal www.ch.ch verbindet über bestimmte Stichworte, dem so genannten "Lebenslagenprinzip", die dazu passenden Informationen der Internet-Seiten von Bund, Kantonen und Gemeinden.
Das "Informationsportal" www.ch.ch ist allerdings nur ein Teilprojekt. Kantone und Gemeinden hatten bisher den "Guichet virtuel" immer auch als "Transaktionsportal" betrachtet, das die Technik für gewisse Online-Dienstleistungen - so genannte Transaktionsassistenten - der Behörden entwickelt und betreibt. Davon ist die Projektleitung nun abgekommen. Die Vereinbarung über den Betrieb von www.ch.ch von 2005 bis 2008 regelt lediglich den Betrieb des Informationsportals. Die Regierung erachtet es als falsch, vom ursprünglichen Ziel eines umfassenden Interaktionsportals abzuweichen. Ein wichtiges Argument für die Kantone und Gemeinden, keine Eigenentwicklungen anzustreben und stattdessen eine gemeinsame Plattform wie www.ch.ch mit einem echten Mehrwert - die Online-Dienstleistungen - zu unterstützten, fällt damit dahin.
Der Anteil der Kantone von insgesamt 1,2 Millionen Franken an den Betriebskosten von www.ch.ch erachtet die Regierung als absolute Obergrenze. Für den Kanton Graubünden bedeutet dies eine Verdoppelung der Kosten auf rund 32'000 Franken jährlich.

Kanton verkauft aurax-Aktien an die Rätia Energie AG

Der Kanton Graubünden verkauft seine Beteiligung von zehn Prozent am Aktienkapital der aurax ag, Ilanz, an die Rätia Energie AG, Poschiavo. Die 2024 aurax-Namenaktien werden zum Preis von 2400 Franken pro Aktie verkauft. Die Regierung ist der Meinung, dass der geplante Zusammenschluss beider Firmen die Position der (neuen) Unternehmensgruppe im Hinblick auf die Liberalisierung des Strommarktes stärken wird. Die Arbeits- und Ausbildungsplätze werden damit in den Regionen noch besser verankert und sie gewinnen an Attraktivität. Zudem wird mit dem Verkauf der Aktien auch das Anlageportefeuille des Kantons, der ein grosses Anlagepaket der Rätia Energie AG besitzt, gebündelt.

Sieben statt fünf Franken pro Fahrrad-Vignette

Die Fahrradvignette kostet neu sieben statt bisher fünf Franken pro Jahr. Der Bundesrat hat die Mindestdeckungssumme der Fahrradhaftpflicht-Versicherung nach oben angepasst. Der Kanton gilt dabei als Versicherungsnehmer. Die Prämie dafür wird allerdings vollumfänglich von den Vignettenbezügern bezahlt.

Details zur Ausbildung an der PFH geregelt

Die Regierung hat die "Verordnung über die Grundausbildung an der Pädagogischen Fachhochschule" erlassen. Die Verordnung regelt unter anderem die Zulassung an der PFH, die Ausbildungsgänge und die Ausbildungsdauer, die Gebühren und das Studiengeld. Die Studiengebühr beträgt 500 Franken pro Semester.

Aus Gemeinden und Regionen

-Tinizong-Rona: Für die Erneuerung der Wasserversorgung erhält die Gemeinde einen Kantonsbeitrag von insgesamt rund 135'000 Franken.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
-Kulturförderung: Die Regierung hat rund 100'000 Franken an Beiträgen und Defizitgarantien genehmigt. Unterstützt werden insgesamt 15 kulturelle Werke und Veranstaltungen.
Strassenprojekte

Die Regierung hat für rund 1,2 Millionen Franken verschiedene Bauarbeiten an Strassenabschnitten, Fahrradwegen und Trottoirs auf dem Bündner Strassennetz genehmigt:
-Chur, Waffenplatz (Fahrradweg Spundisstrasse bis zur Brücke Altschutzrüfe)
-S-chanf, alte Engadinerstrasse (Trottoir Dorfeingang aus Richtung Zuoz bis zur Quartierstrasse "Davous Chesas")
-Prättigauerstrasse, Umfahrung Klosters (provisorische Zufahrt zur Betonanlage und Retentionsbecken Büel)

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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