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Zehn Bündner Künstlerinnen und Künstler erhalten dieses Jahr je 20'000 Franken als Stipendium oder als Werkbeitrag. Damit sollen sie sich für eine gewisse Zeit intensiv ihrer künstlerischen Tätigkeit widmen können. Im Rahmen des Wettbewerbs zur "Förderung des professionellen Kulturschaffens" wurden ihre eingereichten Arbeiten besonders ausgezeichnet (pdf-Datei mit Download-Möglichkeit). Insgesamt 62 Gesuche mit Arbeiten aus den verschiedensten Kunstsparten sind in diesem Jahr eingegangen.
Eine Unterstützung im Rahmen des Wettbewerbes zur "Förderung des professionellen Kulturschaffens" 2004 erhalten:

Name | Sparte
Hannah Katharina Disch Bildende Kunst
Patricia Jegher Bildende Kunst
Felix Benesch Film / Video
Sarah Haegler Film / Video
Riccardo Lurati Film / Video
Thomas G. Brunner Literatur
Michael Schmid Literatur
Fortunat Fröhlich Musik
Achim Wolfgang Lenz Theater / Tanz
Andrea Zogg Theater / Tanz

Kleinere aber zahlreichere Wildschutzgebiete
Die Regierung hat die Revision der allgemeinen Bestimmungen über die Wildschutzgebiete genehmigt. Im Sinne der letzten Revision von 1998 werden nun auch in den Jagdbezirken VII. (Oberengadin), IX. (Sur Tasna-Val Müstair) und XII. (Imboden-Plessur-Fünf Dörfer) kleinere, aber zahlreichere Wildschutzgebiete eingeführt. Die Anzahl Wildschutzgebiete steigt damit insgesamt von 319 auf 371, deren Gesamtfläche reduziert sich um 15 auf total 736 Quadratkilometer.

Neu wird eine Bestimmung eingeführt, wonach bei Wasserflugwildasylen, die durch einen bestimmten Gewässerabstand definiert sind, die Grenzen im Gelände nicht mehr markiert werden. Zudem wird festgehalten, dass die Pass- und Fallenjagd in Niederjagdasylen ab 1. Dezember ausgeübt werden darf. Dies ist heute bereits so üblich.

Lokalradios: Neue Sendernetzplanung bringt vorläufig wenig Neues
Die Reichweite der Lokalradios wird über die so genannte "Sendernetzplanung" definiert. Darauf beruhen auch die einzelnen Konzessionen. Die heutige Sendernetzplanung von 1994 läuft Ende Jahr aus und muss deshalb erneuert werden. Sie wird so lange gültig sein, bis das neue Radio- und Fernsehgesetz RTVG in Kraft tritt. Darum wurde im Entwurf der neuen Weisungen des Bundesrats für die UKW-Sendernetzplanung - aus Bündner Sicht - nichts Wesentliches verändert.

Die Bündner Regierung ist damit einverstanden, die Lokalradiolandschaft bis zum Inkrafttreten des neuen RTVG so zu sichern. Die Verbreitung der Bündner Lokalradios hängt wegen der Topografie des Kantons beinahe vollständig davon ab. Allerdings muss auch in Zukunft gewährleistet sein, dass alle drei Kantonssprachen über UKW-Frequenzen in den Bündner Talschaften empfangen werden können, schreibt sie in ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Kommunikation. Die Regierung ist in diesem Sinne auch einverstanden, die bisher technisch gesehen getrennten Versorgungsgebiete Nordbünden von Radio Grischa und Südbünden von Radio Engiadina zusammenzuführen; die beiden Konzessionen müssen allerdings getrennt bleiben.

Informationsveranstaltungen zu den neuen Submissionserlassen
Die Regierung hat das neue Submissionsgesetz per 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt und die dazu gehörende, total revidierte Submissionsverordnung genehmigt. Die Neuerungen der Gesetzesrevision und die bisherigen Erfahrungen im Vollzug der kantonalen Submissionsvorschriften werden an speziellen Kursen erläutert. Diese richten sich an Auftraggeber, an Anbieter und an andere Personen, die mit der Vorbereitung, Durchführung oder Kontrolle von öffentlichen Beschaffungen betraut sind.

Zentrale Ursache für die Revision der bisherigen Submissionsvorschriften war das bilaterale Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Die Revision der kantonalen Vorschriften hat insbesondere die bisherige Trennung zwischen dem Binnenmarkt- und dem Staatsvertragsbereich zu Gunsten einer Konzentration der Vorschriften fallen gelassen.

Beiträge an verschiedene Institutionen
- Die Bettagskollekte geht dieses Jahr an folgende drei Institutionen: - An die Pro Juventute, die sich für die Rechte der Kinder und Jugendlichen einsetzt, - an die Stiftung für Kinder und Jugendpsychiatrie Graubünden, die sich hauptsächlich für die Behandlung von Fehlentwicklungen und Leiden bei Kindern und Jugendlichen engagiert, und - an das Team Selbsthilfe Graubünden, das Einzelpersonen Hilft, schwierige Lebenssituationen besser zu meistern.
- Bündner Wald: Die Regierung hat für verschiedene Projekte insgesamt rund 650'000 Franken an die Gemeinden Siat (Waldbauprojekt "Chiltgera-Fanels"), Surava und Tiefencastel (Waldwegprojekt "Surava"), Mastrils (Integralprojekt "Mastrils") sowie Klosters-Serneus (Waldwegprojekt "Schlappin") zugesichert. Dabei geht es unter anderem um die Pflege und Erneuerung des Jungwaldes, um neue Waldwege und um Bachräumungen.

Strassenprojekte
- Innere Heinzenbergstrasse: Auf dem Abschnitt Lochmühle-Flerden-Urmein-Obertschappina (Postautokehrplatz) können die Fahrzeuge neu 34 Tonnen, ab 1. Januar 2005 40 Tonnen wiegen.
- Cunter-Salouf-Riom-Parsonz: Neu werden jeweils von Mitte April bis Mittel November auch schwere Sattelmotorfahrzeuge zugelassen.
- Logiano-Deira: Das Höchstgewicht wird von 19 auf 28 Tonnen erhöht.
- Die Regierung hat für rund fünf Millionen Franken verschiedene Bauarbeiten an Strassenabschnitten, Tunnels und Trottoirs auf dem Bündner Strassennetz genehmigt: - Umfahrung Klosters - Sanierung Tunnel San Bernardino - Sanierung Tunnel Rofla - Igis (Verlegung Trottoir alte Prättigauerstrasse, Gebiet Waldau)

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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