Zehn Bündner Künstlerinnen und Künstler erhalten dieses Jahr je
20'000 Franken als Stipendium oder als Werkbeitrag. Damit sollen sie
sich für eine gewisse Zeit intensiv ihrer künstlerischen Tätigkeit
widmen können. Im Rahmen des Wettbewerbs zur "Förderung des
professionellen Kulturschaffens" wurden ihre eingereichten Arbeiten
besonders ausgezeichnet (pdf-Datei mit Download-Möglichkeit). Insgesamt
62 Gesuche mit Arbeiten aus den verschiedensten Kunstsparten sind in
diesem Jahr eingegangen.
Eine Unterstützung im Rahmen des Wettbewerbes zur "Förderung des
professionellen Kulturschaffens" 2004 erhalten:
Name | Sparte
Hannah Katharina Disch Bildende Kunst
Patricia Jegher Bildende Kunst
Felix Benesch Film / Video
Sarah Haegler Film / Video
Riccardo Lurati Film / Video
Thomas G. Brunner Literatur
Michael Schmid Literatur
Fortunat Fröhlich Musik
Achim Wolfgang Lenz Theater / Tanz
Andrea Zogg Theater / Tanz
Kleinere aber zahlreichere Wildschutzgebiete
Die Regierung hat die Revision der allgemeinen Bestimmungen über die
Wildschutzgebiete genehmigt. Im Sinne der letzten Revision von 1998
werden nun auch in den Jagdbezirken VII. (Oberengadin), IX. (Sur
Tasna-Val Müstair) und XII. (Imboden-Plessur-Fünf Dörfer) kleinere, aber
zahlreichere Wildschutzgebiete eingeführt. Die Anzahl Wildschutzgebiete
steigt damit insgesamt von 319 auf 371, deren Gesamtfläche reduziert
sich um 15 auf total 736 Quadratkilometer.
Neu wird eine Bestimmung eingeführt, wonach bei
Wasserflugwildasylen, die durch einen bestimmten Gewässerabstand
definiert sind, die Grenzen im Gelände nicht mehr markiert werden. Zudem
wird festgehalten, dass die Pass- und Fallenjagd in Niederjagdasylen ab
1. Dezember ausgeübt werden darf. Dies ist heute bereits so üblich.
Lokalradios: Neue Sendernetzplanung bringt vorläufig wenig Neues
Die Reichweite der Lokalradios wird über die so genannte
"Sendernetzplanung" definiert. Darauf beruhen auch die einzelnen
Konzessionen. Die heutige Sendernetzplanung von 1994 läuft Ende Jahr aus
und muss deshalb erneuert werden. Sie wird so lange gültig sein, bis das
neue Radio- und Fernsehgesetz RTVG in Kraft tritt. Darum wurde im
Entwurf der neuen Weisungen des Bundesrats für die UKW-Sendernetzplanung
- aus Bündner Sicht - nichts Wesentliches verändert.
Die Bündner Regierung ist damit einverstanden, die
Lokalradiolandschaft bis zum Inkrafttreten des neuen RTVG so zu sichern.
Die Verbreitung der Bündner Lokalradios hängt wegen der Topografie des
Kantons beinahe vollständig davon ab. Allerdings muss auch in Zukunft
gewährleistet sein, dass alle drei Kantonssprachen über UKW-Frequenzen
in den Bündner Talschaften empfangen werden können, schreibt sie in
ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Kommunikation. Die Regierung
ist in diesem Sinne auch einverstanden, die bisher technisch gesehen
getrennten Versorgungsgebiete Nordbünden von Radio Grischa und Südbünden
von Radio Engiadina zusammenzuführen; die beiden Konzessionen müssen
allerdings getrennt bleiben.
Informationsveranstaltungen zu den neuen Submissionserlassen
Die Regierung hat das neue Submissionsgesetz per 1. Juli 2004 in
Kraft gesetzt und die dazu gehörende, total revidierte
Submissionsverordnung genehmigt. Die Neuerungen der Gesetzesrevision und
die bisherigen Erfahrungen im Vollzug der kantonalen
Submissionsvorschriften werden an speziellen Kursen erläutert. Diese
richten sich an Auftraggeber, an Anbieter und an andere Personen, die
mit der Vorbereitung, Durchführung oder Kontrolle von öffentlichen
Beschaffungen betraut sind.
Zentrale Ursache für die Revision der bisherigen
Submissionsvorschriften war das bilaterale Abkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Die
Revision der kantonalen Vorschriften hat insbesondere die bisherige
Trennung zwischen dem Binnenmarkt- und dem Staatsvertragsbereich zu
Gunsten einer Konzentration der Vorschriften fallen gelassen.
Beiträge an verschiedene Institutionen
- Die Bettagskollekte geht dieses Jahr an folgende drei
Institutionen:
- An die Pro Juventute, die sich für die Rechte der Kinder und
Jugendlichen einsetzt,
- an die Stiftung für Kinder und Jugendpsychiatrie Graubünden, die sich
hauptsächlich für die Behandlung von Fehlentwicklungen und Leiden bei
Kindern und Jugendlichen engagiert, und
- an das Team Selbsthilfe Graubünden, das Einzelpersonen Hilft,
schwierige Lebenssituationen besser zu meistern.
- Bündner Wald: Die Regierung hat für verschiedene Projekte
insgesamt rund 650'000 Franken an die Gemeinden Siat (Waldbauprojekt
"Chiltgera-Fanels"), Surava und Tiefencastel (Waldwegprojekt "Surava"),
Mastrils (Integralprojekt "Mastrils") sowie Klosters-Serneus
(Waldwegprojekt "Schlappin") zugesichert. Dabei geht es unter anderem um
die Pflege und Erneuerung des Jungwaldes, um neue Waldwege und um
Bachräumungen.
Strassenprojekte
- Innere Heinzenbergstrasse: Auf dem Abschnitt
Lochmühle-Flerden-Urmein-Obertschappina (Postautokehrplatz) können die
Fahrzeuge neu 34 Tonnen, ab 1. Januar 2005 40 Tonnen wiegen.
- Cunter-Salouf-Riom-Parsonz: Neu werden jeweils von Mitte April bis
Mittel November auch schwere Sattelmotorfahrzeuge zugelassen.
- Logiano-Deira: Das Höchstgewicht wird von 19 auf 28 Tonnen erhöht.
- Die Regierung hat für rund fünf Millionen Franken verschiedene
Bauarbeiten an Strassenabschnitten, Tunnels und Trottoirs auf dem
Bündner Strassennetz genehmigt:
- Umfahrung Klosters
- Sanierung Tunnel San Bernardino
- Sanierung Tunnel Rofla
- Igis (Verlegung Trottoir alte Prättigauerstrasse, Gebiet Waldau)
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden