Die Regierung wird dem Grossen Rat in der Junisession 2004 eine
Vorlage zur Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes und eine Vorlage
zur Totalrevision des kantonalen Finanzhaushaltsgesetzes unterbreiten.
Die ständige Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik des
Grossen Rates hat unter dem Vorsitz von Hansjörg Trachsel die
diesbezügliche Botschaft der Regierung in ihrer Sitzung von Mitte Mai
2004 zuhanden des Grossen Rates vorberaten. An der Sitzung anwesend war
auch Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf.
Teilrevision des Steuergesetzes
Neben einer formellen Anpassung des kantonalen Rechts soll die
vorliegende Teilrevision auch dazu genutzt werden, diverse unbestrittene
Angleichungen an das Bundesrecht vorzunehmen. Diese betreffen den neuen
Behindertenabzug, die Besteuerung interkantonaler
Liegenschaftsvermittler sowie die kaufmännische Buchführung. Weitere
Revisionspunkte betreffen die Freistellung des Existenzminimums, die
Entschädigung des Kantons durch die Gemeinden für die Veranlagung der
nach Aufwand besteuerten Personen sowie die Sicherstellung von
gefährdeten Steuerforderungen. Die Kommission folgte in allen
Revisionspunkten den Anträgen der Regierung.
Angesprochen wurde in diesem Zusammenhang auch das Thema Besteuerung
der juristischen Personen. Die Kommission und die Regierung stimmten
darin überein, dass konkreten Schritten in diesem Bereich eine
umfassende Gesamtschau und Analyse der Vor- und Nachteile vorauszugehen
hat.
Totalrevision des kantonalen Finanzhaushaltsgesetzes
Hauptpunkt der anstehenden Finanzhaushaltsgesetzesrevision bildet die
Ausfinanzierung der Kantonalen Pensionskasse. Diese weist seit ihrer
Errichtung im Jahre 1902 eine Unterdeckung auf. Die Kommission ist sich
darin einig, dass die Ausfinanzierung der Pensionskasse dringend an die
Hand zu nehmen ist. Dabei wurde auch die Frage diskutiert, ob und
inwiefern die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Ausfinanzierung
miteinbezogen werden sollen. Nach eingehender Diskussion beschloss die
Kommission, den Anträgen der Regierung zu folgen.
Anpassungsbedarf an das Finanzhaushaltsgesetz ergibt sich auch durch
die neue Kantonsverfassung, die wesentlich mehr finanzrelevante
Bestimmungen enthält als die alte. Ein weiteres Ziel der Revision
besteht darin, den kantonalen Finanzhaushalt noch effizienter und
zielgerichteter zu führen. Soweit keine besonderen Bestimmungen
vorliegen, soll das Finanzhaushaltsgesetz neu sinngemäss auch für
Gemeinden gelten.
Zu Diskussionen Anlass gab der Vorschlag der Regierung, wonach im
Falle der Aufstockung, Überführung oder Veräusserung einer bestehenden
Beteiligung an Kraftwerkunternehmen die Regierung endgültig entscheiden
solle. Diesem Vorschlag wurde die Einbindung einer zuständigen
grossrätlichen Kommission in die Verhandlungen gegenüber gestellt. Die
Kommission liess sich schliesslich davon überzeugen, dass die
entsprechenden Verhandlungen jeweils unter Zeitdruck und innert weniger
Tage erfolgen und dass sich der Einbezug einer grossrätlichen Kommission
deshalb als schwierig erweisen dürfte. Somit folgte sie dem Antrag der
Regierung.
In Zusammenhang mit dem neuen Finanzhaushaltsgesetz wird auch die
neue Kantonsverfassung einer Teilrevision unterzogen. Dabei geht es im
Wesentlichen darum, im Bereich der Budgetkompetenzen eine
Delegationsmöglichkeit zu schaffen. Konkret bedeutet dies, dass der
Grosse Rat in Ausnahmefällen Kreditbewilligungskompetenzen an die
Geschäftsprüfungskommission und die Regierung übertragen kann.
Nach eingehender Beratung der Vorlagen verabschiedete die Kommission
die Botschaft der Regierung einstimmig zuhanden des Grossen Rates.
Gremium: Grossrätliche Kommission für Wirtschaft, Abgaben und
Staatspolitik
Quelle: dt Grossrätliche Kommission für Wirtschaft, Abgaben und
Staatspolitik