Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Regierung wird dem Grossen Rat in der Junisession 2004 eine Vorlage zur Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes und eine Vorlage zur Totalrevision des kantonalen Finanzhaushaltsgesetzes unterbreiten. Die ständige Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik des Grossen Rates hat unter dem Vorsitz von Hansjörg Trachsel die diesbezügliche Botschaft der Regierung in ihrer Sitzung von Mitte Mai 2004 zuhanden des Grossen Rates vorberaten. An der Sitzung anwesend war auch Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf.

Teilrevision des Steuergesetzes
Neben einer formellen Anpassung des kantonalen Rechts soll die vorliegende Teilrevision auch dazu genutzt werden, diverse unbestrittene Angleichungen an das Bundesrecht vorzunehmen. Diese betreffen den neuen Behindertenabzug, die Besteuerung interkantonaler Liegenschaftsvermittler sowie die kaufmännische Buchführung. Weitere Revisionspunkte betreffen die Freistellung des Existenzminimums, die Entschädigung des Kantons durch die Gemeinden für die Veranlagung der nach Aufwand besteuerten Personen sowie die Sicherstellung von gefährdeten Steuerforderungen. Die Kommission folgte in allen Revisionspunkten den Anträgen der Regierung.
Angesprochen wurde in diesem Zusammenhang auch das Thema Besteuerung der juristischen Personen. Die Kommission und die Regierung stimmten darin überein, dass konkreten Schritten in diesem Bereich eine umfassende Gesamtschau und Analyse der Vor- und Nachteile vorauszugehen hat.

Totalrevision des kantonalen Finanzhaushaltsgesetzes
Hauptpunkt der anstehenden Finanzhaushaltsgesetzesrevision bildet die Ausfinanzierung der Kantonalen Pensionskasse. Diese weist seit ihrer Errichtung im Jahre 1902 eine Unterdeckung auf. Die Kommission ist sich darin einig, dass die Ausfinanzierung der Pensionskasse dringend an die Hand zu nehmen ist. Dabei wurde auch die Frage diskutiert, ob und inwiefern die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Ausfinanzierung miteinbezogen werden sollen. Nach eingehender Diskussion beschloss die Kommission, den Anträgen der Regierung zu folgen.
Anpassungsbedarf an das Finanzhaushaltsgesetz ergibt sich auch durch die neue Kantonsverfassung, die wesentlich mehr finanzrelevante Bestimmungen enthält als die alte. Ein weiteres Ziel der Revision besteht darin, den kantonalen Finanzhaushalt noch effizienter und zielgerichteter zu führen. Soweit keine besonderen Bestimmungen vorliegen, soll das Finanzhaushaltsgesetz neu sinngemäss auch für Gemeinden gelten.
Zu Diskussionen Anlass gab der Vorschlag der Regierung, wonach im Falle der Aufstockung, Überführung oder Veräusserung einer bestehenden Beteiligung an Kraftwerkunternehmen die Regierung endgültig entscheiden solle. Diesem Vorschlag wurde die Einbindung einer zuständigen grossrätlichen Kommission in die Verhandlungen gegenüber gestellt. Die Kommission liess sich schliesslich davon überzeugen, dass die entsprechenden Verhandlungen jeweils unter Zeitdruck und innert weniger Tage erfolgen und dass sich der Einbezug einer grossrätlichen Kommission deshalb als schwierig erweisen dürfte. Somit folgte sie dem Antrag der Regierung.
In Zusammenhang mit dem neuen Finanzhaushaltsgesetz wird auch die neue Kantonsverfassung einer Teilrevision unterzogen. Dabei geht es im Wesentlichen darum, im Bereich der Budgetkompetenzen eine Delegationsmöglichkeit zu schaffen. Konkret bedeutet dies, dass der Grosse Rat in Ausnahmefällen Kreditbewilligungskompetenzen an die Geschäftsprüfungskommission und die Regierung übertragen kann.
Nach eingehender Beratung der Vorlagen verabschiedete die Kommission die Botschaft der Regierung einstimmig zuhanden des Grossen Rates.

Gremium: Grossrätliche Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik
Quelle: dt Grossrätliche Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik
Neuer Artikel