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Der Bündner Grosse Rat wird in der Oktober-Session 2004 das neue Polizeigesetz beraten. Die Regierung hat die entsprechende Botschaft verabschiedet.

Das Polizeigesetz steckt die Aufgabenbereiche der Kantonspolizei ab, regelt deren Zusammenarbeit mit Bundesbehörden, mit den Gemeindepolizeien, mit den Polizeikorps anderer Kantone, mit privaten Sicherheitsorganisationen und mit dem Ausland. Mit dem neuen Gesetz kann die bisherige "Verordnung über die Kantonspolizei" von 1974 aufgehoben werden.

Zu den drei Hauptaufgaben der Kantonspolizei zählen die so genannten "sicherheitspolizeilichen Aufgaben": Sie soll drohende Gefahren und Störungen rechtzeitig erkennen, sie verhindern, sie allenfalls abwehren und den gesetzmässigen Zustand wieder herstellten. Als "Gerichtspolizei" ermittelt sie und nimmt Verzeigungen vor und als "Verkehrspolizei" markiert sie Präsenz auf der Strasse.

Vernehmlassung der Strafprozessordnung eröffnet
Der Entwurf der teilrevidierten kantonalen Strafprozessordnung liegt vor. Die Regierung hat ihn für die Vernehmlassung freigegeben. Die Revision ist notwendig, weil voraussichtlich 2006 das revidierte Strafgesetz ("Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches") in Kraft tritt. Die Revision der kantonalen Strafprozessordnung umfasst im Wesentlichen die Anpassungen an die Revision des Strafgesetzbuches, dann aber auch die Reorganisation eines zweistufigen innerkantonalen Rechtsmittelwegs und die Strafrechtskompetenz der Schulbehörden bei Jugendstrafverfahren. Die Vernehmlassung dauert bis Ende August 2004.

Kosten der Ausbildung vor der Lehre steigen
Der Besuch von so genannten Vorlehrinstitutionen, das heisst Berufswahlklassen, Hauswirtschaftsklassen, berufspraktisches Jahr und Sozialjahr, wird etwas teurer. Die Regierung hat das maximale Schulgeld um 250 Franken auf 1750 Franken erhöht. Dies entspricht der aufgelaufenen Teuerung seit 1991. Der neue Tarif wird ab Schuljahr 2005/06 eingeführt.

Aus Gemeinden und Regionen
- Sur: Die Regierung hat das neue Gesetz über die Kurtaxe und Tourismusförderabgabe genehmigt. Die Gemeinde darf allerdings keine Kurtaxenpauschale pro Saison und Anlass von Beherbergern und / oder Veranstaltern verlangen. Das Gesetz hatte dies ursprünglich vorgesehen.
- Lostallo: Die bisherige Karenzfrist von drei Monten für das Stimmrecht der Niedergelassenen ist aufgehoben. Die Regierung hat die entsprechend revidierte Gemeindeverfassung genehmigt.
- Temporeduktionen: Im Flimser Dorfteil "Waldhaus West" wird Tempo 30 eingeführt. Im Bereich des Flüela Hospiz wird die Höchstgeschwindigkeit auf einer Länge von rund 170 Metern auf 60 Stundenkilometern reduziert.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Klosters-Serneus: Rund 290'000 Franken hat die Regierung für das Projekt eines Auffangdamms gegen Rüfen und Lawinen "Tal" bewilligt. Der Gesamtkostenvoranschlag beträgt rund zwei Millionen Franken.
- Open Air-Saison 2004: Insgesamt rund 23'000 Franken wurden für acht Bündner Open Airs genehmigt: Scharans, Lan Müraia (Bergell), Rheinwald, Altaun / Valendas, Safiental, Val Lumnezia, Chapella und Malans.
- Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuern: Für die Eingangskontrolle, das Vorerfassen der Daten und für die eigentlichen Veranlagungsarbeiten erhalten die Gemeinden jeweils Mitte Jahr eine Entschädigung durch den Kanton. Heuer sind es rund 6,7 Millionen Franken, die von der Regierung genehmigt worden sind.

Strassenprojekte
Die Regierung hat für rund vier Millionen Franken verschiedene Bauarbeiten an Strassenabschnitten und Brücken sowie in Tunnels auf dem Bündner Strassennetz genehmigt:
- A 13: Tunnels Rofla und Traversa, Galerie Rofla, Abfahrtsrampe Rofla;
- Scuol-Tarasp: Vulpera-Pisoc;
- Prättigauerstrasse: Umfahrung Klosters.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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