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Die extremen Niederschläge in der zweiten Augusthälfte haben im Raum Prättigau/Unterengadin zu Hochwasser mit grossen Überschwemmungen, Rüfenniedergängen und Murgängen geführt, deren Ausmass noch nicht abzusehen ist. Die Erfahrungen im Zusammenhang mit früheren Unwetterschäden haben gezeigt, dass bei grösseren überkommunalen Schadenereignissen eine Koordination der Schadenmeldungen sowie der Unterstützungsgesuche der betroffenen Bevölkerung und der Gemeinden unentbehrlich ist.
Aus diesem Grunde hat die Regierung mit Beschluss vom 29. August 2005 die bereits für die Unwetterschäden im November 2002 tätige Kommission unter der Leitung des Vorstehers des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements Graubünden erneut eingesetzt. Die Hauptaufgaben dieser Kommission bestehen darin, Schadenmeldungen und Hilfegesuche entgegen zu nehmen sowie die Koordination und Zuteilung der Hilfeleistungen aus eingehenden Spenden in Zusammenarbeit mit den Schweizerischen Hilfswerken und Einrichtungen sicherzustellen.
Schadenmeldungen können über die zuständigen Gemeinden an folgende Stellen eingereicht werden:
- für Schäden an Gebäuden an die Gebäudeversicherung des
Kantons Graubünden,
Ottostrasse 22, 7001 Chur
- für Schäden an privaten Grundstücken an die zuständigen Kreisämter
- für Schäden an Gemeindewerken an das kantonale Gemeindeinspektorat, Grabenstrasse 1, 7001 Chur
- für Schäden an nicht versichertem Mobiliar an das kantonale Sozialamt,
und andere existenzbedrohende Schäden Gürtelstrasse 89, 7001 Chur

Weitere sachdienliche Informationen werden im nächsten Kantonalen Amtsblatt publiziert.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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