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Gesellschaftliche, politische und rechtliche Entwicklungen führen zu neuen Herausforderungen an die Justiz. Die Überprüfung durch eine Expertenkommission hat gezeigt, dass die beiden kantonalen Gerichte gut arbeiten. Aber in verschiedenen Punkten sind Verbesserungen möglich und zweckmässig. Die Regierung hat das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement dazu ermächtigt, die Vernehmlassung zur Justizreform zu eröffnen.

Die vorgeschlagene Justizreform hat das Ziel, auf kantonaler Ebene eine effiziente und bürgerfreundliche Justiz zu schaffen und zu erhalten. Wichtige Punkte sind die fachliche Qualitätssicherung und eine rationelle und wirtschaftliche Organisation. Es liegt im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, wenn Rechtsstreitigkeiten mit einem vernünftigen zeitlichen und finanziellen Aufwand erledigt werden können.
Bei der Verbesserung der kantonalen Justizorganisation betrifft ein erster Hauptpunkt die Ausgestaltung des Richteramts an den beiden kantonalen Gerichten. Nach dem Vorschlag der Expertenkommission soll es in Zukunft keine nebenamtlichen Richterinnen und Richter mehr geben; alle kantonalen Richterinnen und Richter wären neu im Voll- oder im Hauptamt tätig. Dies führt zu besseren Rahmenbedingungen für einen guten und effizienten Gerichtsbetrieb und stärkt die Unabhängigkeit der Justiz. Die Änderung drängt sich umso mehr auf, als heutige und künftige Entwicklungen die Vorteile des Nebenamts stark schmälern.
Ein zweiter Hauptpunkt betrifft die Frage einer Fusion von Kantons- und Verwaltungsgericht zu einem kantonalen Obergericht. Die Mehrheit der Expertenkommission befürwortet eine Fusion, wenn sich durch das räumliche Zusammenlegen der beiden Gerichte erhebliche Einsparungen erzielen lassen. Die beiden Gerichte lehnen eine Fusion generell ab. Die Regierung hat sich hinsichtlich der Fusionsfrage noch nicht festgelegt.

Inhaltlich geht es bei der Justizreform weiter um folgende Punkte:
- Regelung der Stellung der kantonalen Richterinnen und Richter hinsichtlich Wählbarkeitsvoraussetzungen, Nebenbeschäftigungen und Aufsicht;
- Flexiblere Organisation des Gerichts;
- Stärkung der Justiz als dritte Gewalt im Staat, insbesondere gegenüber Parlament und Regierung;
- Massnahmen zur Kostendämmung und zur Beschleunigung der Verfahren;
- Umsetzen der Vorgaben der Kantonsverfassung im Bereich der Justiz.

Die Überprüfung der kantonalen Gerichte wird durch eine Motion verlangt, die der Grosse Rat im Jahr 2000 einstimmig überwiesen hat. Weiter hat die Regierung dem Parlament Bericht und Antrag über die künftige Ausgestaltung von Kantons- und Verwaltungsgericht zu unterbreiten. Sie hat letztes Jahr eine Expertenkommission unter dem Vorsitz von Regierungsrat Martin Schmid beauftragt, entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Die Expertenkommission hat ihre Arbeit diesen Sommer abgeschlossen.

Hinweis: Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Homepage des Departements (www.jpsd.gr.ch) eingesehen und heruntergeladen oder beim Sekretariat in Papierform bezogen werden (081 257 25 16).
Auskunftsperson: Regierungsrat Martin Schmid, Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartements, Tel. 081 257 25 01.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei
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