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Der Verzicht auf eine Vollerhebung von nicht in Registern enthaltenen Informationen bei der Eidgenössischen Volkszählung 2010 ist mit einem massiven Verlust an Planungs- und Entscheidungsgrundlagen auf kantonaler, regionaler und kommunaler Stufe verbunden. Das schreibt die Bündner Regierung in ihrer Vernehmlassung an den Bund. Das geplante Vorgehen steht für sie in einer Reihe vergangener Entscheide des Bundesamtes für Statistik, auf die Bereitstellung regionaler Daten zu verzichten, beziehungsweise nur unter der Voraussetzung einer Finanzierung durch die betroffenen Kantone bereitzustellen. Das geplante Vorhaben geht aus der Sicht der Regierung klar zulasten der kleineren und mittleren Kantone. Die Absichten des Bundes widersprechen gemäss Bündner Regierung in zwei Punkten sogar der Bundesgesetzgebung. Darunter dem Grundsatz, dass der Bundesrat das Erhebungsprogramm in Zusammenarbeit mit den Kantonen festlegt und mit diesen auch Methode und Durchführung regelt.

Stellungnahme der Regierung zur Einführung des biometrischen Passes
Die Bündner Regierung macht in ihrer Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes und der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige verschiedene Änderungsvorschläge. Unter anderem schlägt sie im Zusammenhang mit der Einführung des biometrischen Passes vor, die Antragstellung zur Hauptsache weiterhin in den Wohnorten der Antragsteller abzuwickeln. Abweichungen sollen nur in Ausnahmefällen möglich sein. Eine Antragstellung bei sämtlichen Antrag stellenden Behörden im In- und Ausland zu ermöglichen, wie dies der Bund vorsieht, zieht nach Ansicht der Regierung einen unnötigen Verwaltungsaufwand nach sich. Die Regierung hatte sich schon in der Vergangenheit verschiedentlich für die Einführung des biometrischen Passes ausgesprochen. Sie hat sich auch erfolgreich dafür eingesetzt, dass in Chur ein entsprechendes Passzentrum realisiert wird. Aus der Sicht der Regierung bleibt gegenwärtig abzuwarten, wie hoch die Kosten für die Einführung des Passes letztlich sein werden. Entsprechend sollen die für die neuen Pässe zu erhebenden Gebühren und deren Aufteilung vom Bund zu einem späteren Zeitpunkt neu aufgelegt werden.

Befürwortende Haltung gegenüber Neuerungen in der Berufsbildung
Die vom Bundesamt für Bildung und Technologie (BBT) ausgearbeiteten Erlasse "Verordnung über die Mindestvorschriften für den allgemein bildenden Unterricht in der beruflichen Grundausbildung" und "Rahmenlehrplan für den allgemein bildenden Unterricht in der beruflichen Grundausbildung" werden von der Bündner Regierung in ihrer Vernehmlassung grundsätzlich begrüsst. Namentlich unterstützt die Regierung die Formulierung eines separaten Kompetenzbereichs Sprachförderung/Kommunikation im Rahmenlehrplan. Denn dadurch erhält die Sprache einen gehobenen Stellenwert.

Gesetz über die Kantonale Pensionskasse kann in Kraft treten
Das Gesetz über die Kantonale Pensionskasse wird laut Beschluss der Regierung auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Es war vom Grossen Rat in der Junisession 2005 angenommen und anschliessend mit einer neunzigtägigen Referendumsfrist publiziert worden. Diese ist ungenutzt verstrichen.
 
Aus Gemeinden und Regionen
- St. Antönien und Ascharina: Die Regierung genehmigt einen kantonalen Förderbeitrag von 715'000 Franken aus dem Finanzausgleichsfonds an den Zusammenschluss der Gemeinden St. Antönien und St. Antönien-Ascharina. Der Betrag setzt sich aus einer Förderpauschale von 475'000 Franken und einem Ausgleichsbeitrag von 240'000 Franken zusammen.
- Bever: In Bever wird flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer km/h festgelegt und eine Tempo-30-Zone eingeführt. Folgende Kantonsstrassenabschnitte werden einbezogen: südliche Dorfeinfahrt ab RhB-Unterführung, östliche Dorfeinfahrt ab Chesa Plaz.
- Brusio: Auf der Hauptstrasse A29 in Brusio wird die Zone mit Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 220 Meter in Richtung Poschiavo ausgeweitet. Gleichzeitig wird der heutige Innerortsbereich mit der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h ebenfalls um 220 Meter in Richtung Poschiavo verschoben.
- Malans: Die Regierung genehmigt das am 29. August 2005 revidierte Projekt zum Bau einer neuen Sporthalle in Malans für anrechenbare Kosten von 3'797'900 Franken. Sie spricht dafür einen Kantonsbeitrag von 949'500 Franken, beziehungsweise höchstens 25 Prozent der anrechenbaren Kosten.
- Mulegns: Auf der Hauptstrasse A3a in Mulegns innerorts wird die Zone mit Höchstgeschwindigkeit von 40 Kilometern pro Stunde um 140 Meter in Richtung Rona ausgeweitet.
- Schiers: In Schiers wird die Höchstgeschwindigkeit innerorts auf 30 Kilometer pro Stunde festgelegt und eine Tempo-30-Zone eingeführt. Folgende Kantonsstrassecabschnitte werden einbezogen: Schiers Ost ab Schraubachbrücke, Schiers West ab Höhe Altersheim, Im Feld ab Zugang Schulhaus, Schuderserstrasse ab Siedlungsbeginn, Stelserstrasse ab Siedlungsbeginn. Zudem wird auf der Gemeindestrasse beim Anschluss Schiers Mitte die Zone mit Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf einer Länge von ca. 290 Metern auf 60 km/h reduziert.
- Soglio und Stampa: Die Regierung genehmigt die von den Gemeinden Soglio und Stampa vereinbarten Gemeindegrenzen.
- Brambrüeschstrasse: Auf der Brambrüeschstrasse, ab Kantonsstrasse in Malix, wird das zulässige Höchstgewicht von 16 auf 18 Tonnen heraufgesetzt und das Verbot für drei- und mehrachsige Fahrzeuge aufgehoben.
- Schanfiggerstrasse: Auf der Schanfiggerstrasse, Abschnitt Chur Sand bis Abzweigung Kantonsschule, wird das zulässige Höchstgewicht von 18 auf 28 Tonnen heraufgesetzt.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 595'000 Franken für Elektroinstallationen und elektromechanische Anlagen an der Umfahrung Klosters bewilligt.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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