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Die Regierung des Kantons Graubünden hat beschlossen, die bestehende Vereinbarung über die Besteuerung der Kraftwerkgesellschaften auf den 30. September 2006 zu künden.
Die Bündner Kraftwerkgesellschaften veräussern die produzierte Energie an ihre Aktionäre. Diese sind verpflichtet den ihrer Beteiligung entsprechenden Teil der Energieproduktion zu übernehmen.
Durch die Veräusserung des Stroms an nahe stehende Unternehmen fehlen Verrechnungspreise, wie sie auf einem offenen Markt entstehen würden. Das Problem der Kraftwerkbesteuerung besteht nun darin, diese Verrechnungspreise durch ein Modell zu ermitteln, welches den Markt simulieren kann.
Seit der Steuerperiode 2001 erfolgt die Kraftwerkbesteuerung nach dem so genannten Modell Pfeiffer. Die aus dem Modell resultierenden Verrechnungspreise erscheinen nach Auffassung der Regierung unbefriedigend tief.
Die Preise liegen einerseits unter den gesamtschweizerischen Durchschnittspreisen für den Verkauf von Strom ab Werk. Damit wird der hochwertigen Speicherenergie aus Wasserkraft nur ungenügend Rechnung getragen. Auch schlägt sich die Preisentwicklung auf dem Spotmarkt im Modell zu wenig stark durch.
Die Regierung sieht die Kündigung der Vereinbarung nicht als eine generelle Ablehnung des Modells Pfeiffer. Mit dieser Kündigung soll aber eine vertiefte Diskussion der dem Modell zu Grunde gelegten Parameter ermöglicht werden.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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