Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Regierung wird dem Grossen Rat in der Oktobersession 2005 einen Bericht über die Revision des kantonalen Steuergesetzes vorlegen. Die ständige Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik (KWAS) hat unter dem Vorsitz von Ernst Nigg diesen Bericht am 20. September 2005 zu Handen des Grossen Rates vorberaten. An der Sitzung anwesend waren auch Frau Regierungspräsidentin Dr. Eveline Widmer-Schlumpf sowie Vertreter des Finanzdepartements und der Steuerverwaltung.

Das Ziel des Berichtes besteht darin, die verschiedenen Problemfelder im Steuerbereich zu beleuchten, mögliche Lösungen zu skizzieren und die daraus resultierenden Steuerausfälle zu quantifizieren. Der Grosse Rat soll die im Bericht dargestellten Massnahmen sowie deren Auswirkungen offen und unabhängig von konkreten Gesetzesbestimmungen diskutieren können. Mit dem Bericht wird auch bezweckt, der Regierung und Verwaltung den Weg für das an diesen Bericht anschliessende Gesetzgebungsverfahren zu weisen. Der Grosse Rat soll grundlegende Entscheidungen treffen und die Höhe der Entlastungen festlegen.

Die Regierung schlägt im ihrem Bericht verschiedene Massnahmen vor, welche bestehende Standortnachteile beseitigen sowie die Steuerbelastung von Ehegatten und Familien mit Kindern reduzieren sollen. Die Kommission teilt die von der Regierung im Bericht vorgelegten Grundsatzentscheidungen sowie die daraus resultierenden Massnahmen und die Höhe der Steuerentlastungen. Einzig in den Bereichen der Entlastung der juristischen Personen, welche stärker in der Gewinnsteuer und weniger stark auf der Kapitalseite erfolgen soll, bei der Befreiung der direkten Nachkommen von der Nachlass- und Schenkungssteuer, bei der Abschaffung der Sonderabgabe auf dem Vermögen und bei der Höhe der Steuerentlastung aufgrund der nach Alterskategorien unterschiedlich festgelegten Höhe der Kinderabzüge, gibt es abweichende Kommissionsminderheitsansichten.

Ein weiteres Traktandum der Kommissionssitzung bildete die Beratung des ebenfalls für die Oktobersession 2005 des Grossen Rates vorgesehenen Sachgeschäfts "Teilrevision des Kantonalen Steuergesetzes / Anpassung an das Fusionsgesetz".

Das eidgenössische Fusionsgesetz ist auf den 1. Juli 2004 in Kraft getreten. Für die Anpassung des kantonalen Rechts an die daraus folgenden Begebenheiten wurde den Kantonen eine Frist von drei Jahren gewährt. Nach Ablauf dieser Frist finden die Bestimmungen des Steuerharmonisierungsgesetzes direkt Anwendung und ersetzen abweichende Normen des kantonalen Rechts.

Die Kommission folgte hier in allen Punkten den Anträgen der Regierung und verabschiedete die Botschaft einstimmig zu Handen des Grossen Rates.

Gremium: Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik
Quelle: dt. Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik
Neuer Artikel