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Das "Gesetz über die Ausübung politischen Rechte im Kanton Graubünden" geht total erneuert ins Parlament. Die Regierung hat die entsprechende Botschaft verabschiedet. Der Grosse Rat wird im Juni 2005 unter anderem über die Parteienförderung, die Harmonisierung der Wahltermine und die Abkehr vom "Bündner Mehr" debattieren. Zudem regelt das neue "Gesetz über die politischen Rechte" auch das Nachzählungsverfahren bei Wahlen und Abstimmungen sowie die Gründe für eine mögliche Amtsenthebung von Behördenmitgliedern. Die heutige Regelung stammt aus dem Jahre 1962. Die neue Kantonsverfassung hat eine Totalrevision des bisherigen Gesetzes unumgänglich gemacht.
- Parteienfinanzierung: Politische Parteien sollen vom Kanton mit direkten Beiträgen unterstützt werden können; vorausgesetzt, die Partei hat bei den letzten zwei Grossratswahlen in mindestens je drei Wahlkreisen teilgenommen und dabei mindestens ein Grossratsmandat erreicht. Konkret sieht die Regierung vor, 2000 Franken pro Grossrats-Mitglied und Jahr aufzuwenden. Diese Parteien müssen dafür ihre Jahresrechnungen gegenüber dem Parlament offen legen.
- Wahltermine: Bisher wurden National- und Ständerat sowie Gross- und Regierungsrat an unterschiedlichen Sonntagen gewählt. Weil der Bündner Grosse Rat neu für jeweils vier statt bisher drei Jahre gewählt wird, können die beiden obersten kantonalen politischen Behörden am gleichen Sonntag der Monate Mai oder Juni, erstmals 2006, bestimmt werden. Neu sollen zudem jeweils gegen Ende Oktober auch die Wahl des Stände- und des Nationalrats zusammenfallen. Die erste gemeinsame Wahl der Bündner Vertreter und Vertreterinnen in den eidgenössischen Kammern soll im Jahr 2007 stattfinden.
- Absolutes Mehr: Das "Bündner Mehr" ist ein Unikat in der Schweiz, das regelmässig zu unnötigen zweiten Wahlgängen führt. Neu soll das absolute Mehr nach der so genannten "Zürcher Berechnungsmethode" bestimmt werden: Danach wird die Gesamtzahl aller gültigen Stimmen für kandidierende Personen durch die doppelte Zahl der freien Sitze geteilt; die nächst höhere ganze Zahl ist dabei das absolute Mehr. Diese Formel kann für alle Majorzwahlen auf allen staatlichen Ebenen angewendet werden.
- Nachzählung: Das neue Gesetz über die politischen Rechte stellt neu auch klare Regeln auf, wann eine Nachzählung von Amtes wegen stattfinden muss. Nämlich dann, wenn die Differenz beim ermittelten vorläufigen Gesamtergebnis weniger als 0,3 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmzettel beträgt.
- Amtsenthebung: Mitglieder der Regierung und des Grossen Rats sollen neu unter bestimmten Voraussetzungen ihres Amtes enthoben werden können. Zuständige Instanz dafür ist der Grosse Rat. Die Gründe für eine Amtsenthebung - Amtspflichtverletzung, Amtsunfähigkeit und Verbrechen - sind so formuliert, dass politisch motivierte Abberufungen vermieden werden.

Vernehmlassungen an den Bund
- Bundesamt für Justiz - Bundesbeschluss über die Genehmigung des Haager Übereinkommens über das auf trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung: Die Bündner Regierung begrüsst den Vorentwurf des Bundesbeschlusses und das damit gewählte Vorgehen. Damit wird die Rechtssicherheit insbesondere in Bezug auf das anwendbare Recht verbessert, was letztlich zu einer Stärkung des Finanzplatzes Schweiz führt.

Aus Gemeinden und Regionen
- Safien: Für die Sanierung der Aussensportanlage hat die Regierung einen Kantonsbeitrag von 88'000 Franken zugesichert.
- Küblis-St. Antönien: Das Maximalgewicht auf der Verbindungsstrasse ist um fünf auf neu 18 Tonnen erhöht worden.
- Malans: Die Regierung hat die neue Gemeindeverfassung genehmigt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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