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Registrierungspflicht für Geflügel; Verbot von Geflügelausstellungen und ähnlichen Anlässen; Verbot der Freilandhaltung von Geflügel

Zur Umsetzung des Massnahmenpaketes des Bundesrates zur Vogelgrippe können Meldungen zur Registrierung von Geflügelbeständen im Kanton Graubünden dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit gemacht werden. Die Geflügelhalter können diese Meldungen sowohl telefonisch (081/ 257 24 14) als auch elektronisch (info@alt.gr.ch oder über die Website www.alt.gr.ch) vornehmen.

Der Bundesrat hat am Freitag, 21. Oktober 2005, ein Massnahmenpaket zur weiteren Vorsorge betreffend Einschleppung der Vogelgrippe in die Schweiz erlassen. Die Freilandhaltung für Hühnervögel, Schwimmvögel und Laufvögel ist ab dem 25. Oktober 2005 bis 15. Dezember 2005 untersagt. Geflügelausstellungen, -märkte und ähnliche Anlässe sind untersagt.

Zusätzlich besteht eine Meldepflicht für alle Personen, die solche Tiere halten bis spätestens zum 2. November 2005. Von dieser Registrierungspflicht ausgenommen sind Geflügelhalter, welche ihren Geflügelbestand im Rahmen der Tierdatenerhebung 2005 (‚Viehzählung') bereits gemeldet haben.

Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT), Bereich Veterinärdienst, ist zuständig für die Entgegennahme der Registrierungsmeldungen durch die Geflügelhalter. Die Meldungen können telefonisch (Telefon 081/ 257 24 14) als auch elektronisch per Mail (info@alt.gr.ch) oder mittels dem Kontaktformular aus der Website des ALT (www.alt.gr.ch.; Rubrik Kontakt) vorgenommen werden. Die Geflügelhalter müssen Angaben machen über die Adresse, Art der Geflügelhaltung, Geflügelart und Anzahl gehaltene Tiere.

Gremium: Veterinärdienst
Quelle: dt
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