Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Zudem müssen die Haltenden sich bis spätestens in einer Woche registrieren lassen.

Viele Informationen dazu und zur Vogelgrippe allgemein finden sich auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen unter www.bvet.admin.ch und auf der Homepage des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit www.alt.gr.ch.

Die zahlreichen Anrufe auf der Hotline für Geflügelhaltende beim Veterinärdienst Graubünden zeigen, dass sich die Geflügelhaltenden intensiv auf das Freilandhaltungsverbot vorbereiten. Zudem ist auch grosses Verständnis der Tierhalter für diese wichtigen vorbeugenden Massnahmen zur Vermeidung der Einschleppung Vogelgrippe in die Schweiz feststellbar.

Um einfache Lösungen für die Unterbringung der Tiere zu geben und die Regelung genauer zu erklären, haben das Bundesamt für Veterinärwesen auf der Website www.bvet.admin.ch und der Veterinärdienst Graubünden (www.alt.gr.ch) zahlreiche Informationen aufgeschaltet. Diese Informationen erscheinen in den kommenden Tagen auch in Fachzeitschriften und gelangen über Verbände und Organisationen an die Geflügelhaltenden.

Die Hotline für Geflügelhaltende beim Veterinärdienst Graubünden ist während den Bürozeiten von Montag bis Freitag, von 07:30 bis 17.00 Uhr, zu erreichen unter der Nummer 081 / 257 24 14.
Unter dieser Telefonnummer werden auch Meldungen für die Registrierung von Geflügelhaltungen aus Graubünden entgegengenommen.

Chur, 25. Oktober 2005

Gremium: Veterinärdienst
Quelle: dt
Neuer Artikel