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Armutsbetroffene, die zum Beispiel durch gemeinnützige Arbeit dokumentieren, dass sie sich wieder in den Arbeitsprozess integrieren wollen, werden belohnt. Sie erhalten in Zukunft mehr Sozialhilfe, als solche, die keine entsprechenden Bemühungen unternehmen. Das ist der Kernpunkt des Erlasses von Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Unterstützung Bedürftiger, welche die Bündner Regierung kürzlich genehmigt hat. Der Erlass basiert im Wesentlichen auf den letztmals im April 2005 von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) revidierten Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe. Die Revision geschah nicht zuletzt auf Druck der Kantone, die sich mit steigenden Fallzahlen und immer knapper werdenden Ressourcen konfrontiert sehen. Die Regierung geht zwar davon aus, dass die Aufwendungen des Kantons und der Gemeinden für Unterstützungsleistungen trotz der neuen Regelungen in etwa gleich bleiben. Wichtig ist ihr im Zusammenhang mit dem Erlass aber, dass die Chancen der betroffenen Personen auf einen Zugang zum Arbeitsmarkt und einen Ausstieg aus der Sozialhilfe steigen.

Gesetz über die amtlichen Schätzungen geht in die Vernehmlassung
Die Regierung hat das Gesetz über die amtlichen Schätzungen in die Vernehmlassung gegeben. Es handelt sich dabei um ein neues Gesetz auf der Grundlage der neuen Kantonsverfassung. So muss der Grosse Rat gemäss Kantonsverfassung alle wichtigen Bestimmungen in Form eines Gesetzes erlassen. Aufgrund der zwingenden Überführung der Schätzungsbestimmungen in eine höhere Erlassstufe hat der vorliegende Gesetzesentwurf gegenüber der geltenden und in der Praxis bewährten Verordnung vornehmlich in formeller Hinsicht einige Änderungen erfahren. Dennoch wurde der Erlass eines neuen Gesetzes zum Anlass genommen, auch vereinzelt materielle Anpassungen vorzunehmen.

Regierung nimmt Stellung zum Sachplan Verkehr des Bundes
Der Bereich Strasse des Sachplans Verkehr, der den Kantonen vom eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr und Energie (Uvek) zur Stellungnahme unterbreitet wurde, weist aus der Sicht der Bündner Regierung Mängel auf. So sind die gewählten Kriterien beim Grundnetz zu Ungunsten des Kantons Graubünden angewendet worden. Namentlich müssen nach Beurteilung der Regierung die Achsen Castasegna-Martina, Vereina-Ofenpass-Müstair sowie Brig-Andermatt-Reichenau zwingend ins Grundnetz aufklassiert werden. Überdies schlägt die Regierung im Bereich Schiene bestimmte Ergänzungen vor, darunter bessere grenzüberschreitende Verknüpfungen nach Österreich und Süddeutschland sowie die Förderung umsteigefreier Verbindungen zwischen dem Flughafen Zürich und Graubünden. Ohne die beantragten Ergänzungen fehlt laut Bündner Regierung eine Übereinstimmung mit dem kantonalen Richtplan gemäss Art. 20 der Raumplanungsverordnung. Entsprechend werden auch die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt.

Aus Gemeinden und Regionen
- Maienfeld-Malans: Die Regierung genehmigt den Gemeindegrenzplan Maienfeld-Malans.
- Schiers, Grüsch, Seewis, Igis, Malans und Maienfeld: Die Regierung genehmigt das vorliegende Projekt zur Revitalisierung der Landquart. Sie bewilligt unter Vorbehalt der Subventionszusicherung durch den Bund einen Kantonsbeitrag von total 1'784'000 Franken. Überdies übernimmt der Kanton Restkosten in der Höhe von 170'000 Franken für den Fischpass Klussperre.
- Regionalverband Pro Prättigau: Die vom Regionalverband Pro Prättigau am 2. Februar 2005 beschlossene Ergänzung des regionalen Richtplans "Inertstoffdeponie/Material- ablagerung Schanielatobel" auf dem Gemeindegebiet von Luzein wird genehmigt. Weiter genehmigt die Regierung die Fortschreibung des regionalen Richtplans "7.602, Materialablagerungen"
- Sagogn: Der Plan "Zonenplanänderungen 1:500, Parzelle Nr.6" wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.
- Vella: Die Regierung sichert der Gemeinde Vella an die Mehrkosten der Wegverbindung Cuschias einen Kantonsbeitrag von maximal 20'480 Franken zu.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Verein lesen.GR: Der Verein lesen.GR erhält für die Organisation und die Durchführung des 4. Arge-Alp-Leserpreises im Kanton Graubünden eine einmalige Unterstützung in der Höhe von maximal 19'400 Franken.
- Almanacco Mesolcina-Calanca: Die Herausgabe des Almanacco Mesolcina-Calanca wird von der Regierung mit einem Beitrag von 6'000 Franken unterstützt.

Personelles
- Ludwig Locher, Direktor der Ems-Chemie AG, wurde zum Präsidenten des Hochschulrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Chur gewählt. Weitere Mitglieder des Hochschulrates sind Guglielmo Brentel, Marianne Manzanell, Hans Peter Märchy, Hanspeter Lebrument, Alois Vinzens und Andreas Wieland.
- Martin Jäger, Stadtrat von Chur, ist zum Präsidenten des Hochschulrates der Pädagogischen Hochschule in Chur gewählt worden. Weitere Mitglieder sind Hans Peter Märchy, Rolf Hanimann, Walter Hohl, Ladina Maissen, Jacqueline Stgier und Livio Zanolari.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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