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Die Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik (KWAS) hat die Botschaft betreffend die Teilrevision des Gemeindegesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes des Kantons Graubünden in Anwesenheit von Regierungsrat Hansjörg Trachsel vorberaten. Das Geschäft wird vom Grossen Rat in der Dezember-Session beraten.
Wie die Regierung in ihrer Botschaft schreibt, haben die beiden Vorlagen diverse Berührungspunkte. Sie dienen der Umsetzung der Kantonsverfassung, der Haushaltssanierung und des Regierungsprogramms. Den wichtigsten gemeinsamen Nenner bildet die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit und von Gemeindezusammenschlüssen. Mit entsprechenden Fördermassnahmen und dem Abbau von Hemmnissen möchte die Regierung die Weichen für eine Reform der territorialen Strukturen stellen.

Im Gemeindegesetz werden die Bestimmungen über die interkommunale Zusammenarbeit und jene über den Zusammenschluss von Gemeinden aktualisiert. Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss von Gemeinden wurden Ergänzungen in den Bereichen Förderung und Zwang vorgenommen. Das revidierte Gemeindegesetz schafft zudem die gesetzlichen Grundlagen für die Reorganisation der Regionalverbände.

Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz und der dazugehörigen Vollziehungsverordnung sollen Anreize für Gemeindezusammenschlüsse verstärkt und bestehende Hemmnisse beseitigt werden. Dazu schlägt die Regierung in der Botschaft ein neues Modell für den Steuerkraftausgleich und eine Neuregelung beim Selbstbehalt für Beiträge an öffentliche Werke vor.

Während sich die KWAS beim Finanzausgleichsgesetz und der dazugehörigen Vollziehungsverordnung in allen Punkten den von der Regierung in der Botschaft gemachten Vorschlägen anschliesst, wurden beim Gemeindegesetz diverse Abänderungsanträge gestellt. So möchte die KWAS die Statuten der Regional- und Gemeindeverbände dahingehend ergänzen, dass das Referendum der Gemeinden und Stimmberechtigten nicht nur gegen bestimmte Beschlüsse der Delegiertenversammlung, sondern auch gegen Beschlüsse der Regionalversammlung möglich sein soll. Weiter möchte die Kommission, dass sich eine Gemeinde - jede Gemeinde hat einem Regionalverband anzugehören - für die Erfüllung bestimmter Aufgaben lediglich in Ausnahmefällen einem anderen Regionalverband anschliessen können soll. Eine Kommissionsminderheit beantragt, dass die Statuten der Regionalverbände die Wahl des Regionalvorstandes durch die Gesamtheit der stimmberechtigten Verbandseinwohner zwingend vorzusehen haben. Eine weitere Kommissionsminderheit möchte, dass der Artikel, welcher vorsieht, dass im Rahmen von Projekten und Verhandlungen über einen Gemeindezusammenschluss auch Konsultativabstimmungen vorgenommen werden können, ersatzlos gestrichen wird. Im Übrigen folgte die Kommission mehrheitlich den Anträgen der Regierung und verabschiedete die Botschaft der Regierung schliesslich zuhanden des Grossen Rates.

Gremium: Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik
Quelle: dt Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik
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