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Die Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik (KWAS) hat den für die Dezembersession 2005 des Grossen Rates traktandierten Bericht und Antrag der Präsidentenkonferenz für den Erlass eines Grossratsgesetzes und für die Revision der Geschäftsordnung des Grossen Rates vorberaten.

Hauptanlass für die vorgesehene Revision der Parlamentsgesetzgebung bildet die neue Kantonsverfassung. Bei einer Analyse ergab sich aufgrund der neuen Verfassung für den Parlamentsbereich ein inhaltlich zwar eher geringer, zeitlich aber insofern relativ dringender Handlungsbedarf, als die vorzunehmenden Anpassungen bis zu den nächsten Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rates im Jahr 2006 vorgenommen werden müssen. Neben weiteren hängigen Revisionspostulaten geht es dabei konkret um folgende Neuerungen der Kantonsverfassung, die auf gesetzgeberischer Ebene umzusetzen sind:
- Verlängerung der Amtsdauer des Grossen Rates von heute drei Jahren auf vier Jahre
- Verschiebung des Beginns der Amtsperiode auf den 1. August
- Beteiligung des Grossen Rates an der Vorbereitung wichtiger interkantonaler und internationaler Verträge

Neben diesem materiellen Anpassungsbedarf ergibt sich ein formeller aufgrund der Neuordnung der Rechtsetzungszuständigkeiten in der neuen Kantonsverfassung. Diese schreibt nämlich vor, dass alle wichtigen Bestimmungen durch den Grossen Rat in der Form eines Gesetzes zu erlassen sind. Weniger wichtige Bestimmungen kann der Grosse Rat hingegen, gestützt auf eine entsprechende Ermächtigung im Gesetz, nach wie vor in eine grossrätliche Verordnung kleiden.

Im Rahmen der Vorberatung in der Kommission wurden zahlreiche Minderheitsanträge gestellt. Diese betreffen unter anderen die Grundlage der Verteilung der Grossratssitze auf die Kreise, die Wahlbefugnisse des Grossen Rates, die Festsetzung der Sessionsdaten und die Erfassung der Stimmenthaltungen bei Abstimmungen im Grossen Rat. So wird unter anderem beantragt, dass für die Verteilung der Grossratssitze auf die Kreise nicht die schweizerische, sondern die gesamte Wohnbevölkerung massgebend sein soll. Weiter soll im Gesetz festgeschrieben werden, dass bei den durch den Grossen Rat vorzunehmenden Wahlen seiner eigenen und weiteren Organe die Fraktionsstärke zu berücksichtigen sei. Eine Mehrheit fand hingegen der Antrag, für Mitglieder der ständigen Kommissionen keine Amtszeitbeschränkung im Gesetz zu verankern.

Besonders eingehend wurde der Bereich der ständigen Kommissionen diskutiert. Hier spricht sich die KWAS einstimmig für die Beibehaltung des bisherigen Modells aus. Allerdings beantragt die Kommission, dass die Fraktion im Verhinderungsfall eines ständigen Kommissionsmitglieds ein Ersatzmitglied solle bestimmen können.

Vom Bericht abweichende Meinungen vertritt die einstimmige Kommission im Bereich der Bestellung und Arten der ständigen Kommissionen, wo sie sich für die Neuschaffung einer Kommission für Staatspolitik ausspricht. Weiter möchte sie die Kompetenzen der Präsidentenkonferenz dahingehend erweitern, dass diese nicht nur die Kommissionssitze auf die Fraktionen verteilen kann, sondern auch die Präsidien. Einem Antrag der mitberichtenden Geschäftsprüfungskommission auf Präzisierung der Aufgaben und Zuständigkeiten der GPK im Bereich der Oberaufsicht folgte die KWAS ebenfalls einstimmig.

Im Übrigen folgte die Kommission mehrheitlich den Anträgen der Präsidentenkonferenz und verabschiedete den Bericht schliesslich zuhanden des Grossen Rates.

Gremium: Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik
Gremium: dt. Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik
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