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Die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz hat an ihrer Plenarversammlung vom November die "Interkantonale Vereinbarung über die Koordination und Konzentration der hoch spezialisierten Medizin IVKKM" zuhanden der Kantone verabschiedet. Diese Vereinbarung soll in Zukunft eine gesamtschweizerische Planung der hoch spezialisierten Medizin ermöglichen und die heutigen 26 kantonalen Planungen ablösen. Die IVKKM soll eine effizientere und qualitativ bessere Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit hoch spezialisierter Medizin ermöglichen. Der Ratifikationsprozess in den Kantonen sollte bis im Frühjahr 2006 abgeschlossen sein.

Die Kommission für Gesundheit und Soziales des Grossen Rates hat sich an ihrer Sitzung vom Januar 2005 gemeinsam mit Regierungsrat Martin Schmid unter anderem mit der IVKKM beschäftigt. Dabei begrüsst die Kommission die IVKKM als Instrument, das sowohl die Qualität als auch auf die Wirtschaftlichkeit der geplanten hoch spezialisierten Leistungen verbessern kann. Sie hofft auf eine rasche Ratifizierung und Umsetzung der Vereinbarung auch durch alle Universitätskantone.

Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales
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