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Die Massnahmen zur Kostensenkung für landwirtschaftliche Produktionsmittel müssen vom Bund konsequenter unterstützt werden. Zusätzlich zu den vorgeschlagenen Massnahmen sollen beispielsweise auch Parallelimporte ermöglicht und die technischen Vorschriften und Normen der Europäischen Union (EU) anerkannt werden. Das schreibt die Bündner Regierung in ihrer Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2011 des Bundes. Bei der Ausgestaltung des Zahlungsrahmens sollte nach Ansicht der Regierung auf eine ausgewogenere Mittelzuteilung für Strukturverbesserungen und Direktzahlungen geachtet werden. Widerstand kündigt die Regierung namentlich gegen die geplante Kürzung von Bundesmitteln im Bereich Strukturverbesserungen an.

Ein Prozent Teuerungsausgleich für das Kantonspersonal
Zum Ausgleich der Teuerung für das kantonale Personal und die Volksschullehrer richtet die Regierung auf den 1. Januar 2006 eine Teuerungszulage von 1,0 Prozent aus. Massgebend für die Festlegung des Teuerungsausgleichs ist der Landesindex der Konsumentenpreise. Dieser ist bis Ende November auf 111,8 Prunkte gestiegen. Die Differenz zum ausgeglichenen Indexstand per Ende November 2004 beträgt plus 1,1 Punkte, was 1,0 Prozent ausmacht.

Regierung verteilt Alkoholzehntel an gemeinnützige Institutionen
Die Regierung hat den so genannten Alkoholzehntel verteilt. Es handelt sich dabei um Geld, das aus der Besteuerung des Kleinhandels mit gebrannten Wassern stammt. Der Beitrag, der für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung steht, beläuft sich aufgrund des Ergebnisses im Rechnungsjahr 2005 auf ca. 440'000 Franken. Berücksichtigt wurden rund 30 wohltätige Organisationen und Einrichtungen im Kanton.

Inkrafttreten verschiedener Gesetze
Das Bürgerrechtsgesetz vom 31. August 2005 und die dazugehörige Verordnung werden von der Regierung auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Ebenfalls auf den 1. Januar 2006 werden die am 29. und 30. August 2005 vom Grossen Rat beschlossenen Teilrevisionen des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz) in Kraft gesetzt. Es handelt sich dabei um die Teilrevision betreffend die Neukonzeption der Spitalversorgung des Kantons Graubünden, beziehungsweise die Neuregelung des Spitalplatzes Chur. Am 7. Dezember 2005 ist die Referendumsfrist zu allen genannten neuen Gesetzen ungenutzt verstrichen.

Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Krankenpflegegesetz
Die Ausführungsbestimmungen zum Krankenpflegegesetz müssen auf den 1. Januar 2006 angepasst werden. Dies aufgrund der von der Regierung am 13. Dezember 2005 auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzten Teilrevision des Krankenpflegegesetzes und der vom Grossen Rat am 29. August 2005 auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Teilrevision beschlossenen Aufhebung der Vollziehungsverordnung zum Krankenpflegegesetz.

Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Psychiatrie-Organisationsgesetz
Die Regierung genehmigt den vorliegenden Entwurf für eine Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Organisation der kantonalen psychiatrischen Dienste und Wohnheime für psychisch behinderte Menschen des Kantons Graubünden (Psychiatrie-Organisationsgesetz). Die Handhabung der bisherigen Ausführungsbestimmungen hat ergeben, dass diese in einigen Punkten einer Anpassung beziehungsweise einer Ergänzung bedürfen. Konkret betrifft dies die Festlegung und Abgrenzung der Aufgaben des Gesundheitsamtes und des Sozialamtes, da die Psychiatrischen Dienste Graubünden (PDGR) sowohl der Krankenpflege- als auch der Behindertengesetzgebung unterliegen. Neu definiert werden sollen auch die zeitlichen Vorgaben in Bezug auf die Budgeteinreichung. Zudem sollen die derzeit fehlende Regelung bezüglich der Bildung von Rückstellungen und Reserven wettgemacht sowie die Anforderungen an das Beitragscontrolling des Kantons formuliert werden.

Vernehmlassung zu den ergänzenden Massnahmen im Bereich des Strafrechts zur Umsetzung des Römer Statuts
Die Bündner Regierung begrüsst die Stossrichtung der vorgeschlagenen Anpassungen der Schweizerischen Gesetzgebung zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs. Sie erachtet es als sachgerecht, die einzelnen Tatbestände der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die schweren Kriegsverbrechen im schweizerischen Strafrecht ausdrücklich auszuformulieren. Hingegen erachtet es die Regierung als zweckmässiger, die Tatbestände des Völkermordes, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Kriegsverbrechen im Strafgesetzbuch (StGB) bzw. im Militärstrafgesetz (MStG) und nicht in einem selbständigen "Völkerstrafgesetzbuch" zu regeln.

Abstimmung über Verpflichtungskredit für Porta Alpina am 12. Februar 2006 auf kantonaler Ebene
Die Regierung hat den Termin für die Abstimmung über den Verpflichtungskredit von 20 Millionen Franken für den Bau der Porta Alpina Sedrun festgelegt: Die kantonale Vorlage wird den Bündner Stimmberechtigten am 12. Februar 2006 unterbreitet. Die Regierung hat davon Kenntnis genommen, dass der Bundesrat an diesem Tag auf eine Abstimmung über eine eidgenössische Vorlage verzichtet.

Aus Gemeinden und Regionen
- Disentis: Die Gemeinde Disentis/Mustér hat beschlossen, für die Fraktion Mumpé Medel in Koordination mit dem Ausbau der Freizeitanlage und des Campingplatzes im Gebiet "Fontanivas" eine gesetzeskonforme Abwasserentsorgung zu realisieren. Der Gemeinde wird ein Beitrag von 20 Prozent an die beitragsberechtigten Kosten, höchstens jedoch 226'646 Franken, zugesichert.
- Ilanz: Die am 7. Oktober 2005 verabschiedete Änderung des Baugesetzes (Art. 69) wird von der Regierung genehmigt. Der Zonenplan 1:2'000 "Teilrevision Campinganlage Neufundland" und der Generelle Gestaltungsplan 1:2'000 "Teilrevision Campinganlage Neufundland", beide vom 7. Oktober 2005, werden genehmigt.
- St. Moritz: Die Totalrevision des Gesetzes über die Kur- und Sporttaxen und die Wirtschaftsförderung (Tourismusgesetz) der Gemeinde St. Moritz vom 27. November 2005 wird genehmigt.
- Safien: Das Projekt für die Korrektion und Verbreiterung der Safienstrasse, Strassenzug Versam-Turrahus, Abschnitt Acla-Anschluss Tenna, wird mit Auflagen genehmigt.
- Schlans: Das Projekt für die Verbauung Schlanserrüfe wird genehmigt. Gestützt auf die kantonale Gesetzgebung betreffend Natur- und Heimatschutz, Gewässerschutz, Wald und Fischerei gelten bestimmte Bewilligungen und Auflagen.
- Zuoz: Die Teilrevision des Gesetzes über Kurtaxen und Tourismusförderungsabgaben der Gemeinde Zuoz vom 6. Juli 2005 wird genehmigt. Die Revision von Art. 24 des Gemeindesteuergesetzes der Gemeinde Zuoz vom 11. Dezember 2002 wird genehmigt.
- Forstrevierverband Ausserdomleschg: Die Regierung genehmigt die Statuten des Forstrevierverbandes Ausserdomleschg.
- Oberstufenschulverband Mittelprättigau: Die Regierung hat das Organisationsstatut des Oberstufenschulverbandes Mittelprättigau genehmigt. Beteiligt sind die Gemeinden Ascharina, Conters, Küblis, Luzein, Saas und St. Antönien.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Arcasperli: Das Figurentheater Arcas, Chur, wird im Jahr 2006 mit einem Beitrag von Fr. 25 000 Franken unterstützt.
- Förderung und Erhaltung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur: Der Voranschlag 2006 zur Förderung und Erhaltung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur im Kanton Graubünden wird zusammen mit dem entsprechenden Programm dem Eidgenössischen Departement des Innern unterbreitet. Gestützt auf diese Unterlagen werden für 2006 Bundesfinanzhilfen in der Höhe von 4'559'000 Franken beantragt. In Bezug auf Höhe und Verwendung der Kantonsmittel gilt der Voranschlag unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Grossen Rat.
- Kulturförderung: Die Bündner Regierung hat für die Förderung von 17 kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 427'000 Franken gesprochen.
- Stadttheater Chur: Das Stadttheater Chur erhält für die Spielzeit 2005/2006 einen Kantonsbeitrag in der Höhe von 200'000 Franken.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'340'000 Franken für den Bau und die Sanierung diverser Strassenabschnitte bewilligt:
- Sanierung San-Bernardino-Tunnel
- Umfahrung Saas

Personelles
Reto Hefti (50), dipl. Forstingenieur ETH, wohnhaft in Flims, ist von der Regierung zum neuen Kantonsförster gewählt worden. Hefti tritt sein Amt am 1. August 2006 an. Bis dann leitet er weiterhin die Region 2 Rheintal/Schanfigg des kantonalen Amtes für Wald.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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