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Die Ausführungsgesetzgebung zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen NFA betrifft insgesamt 33 Bundesgesetze. Die Bündner Regierung ist mit den meisten Gesetzesvorlagen einverstanden. In zentralen Bereichen, wie insbesondere bei der Integration von behinderten Menschen, im Bereich der Stipendien, der Ergänzungsleistungen, der Prämienverbilligungen und bei den Nationalstrassen müssen hingegen noch Korrekturen gemacht werden, schreibt sie in ihrer Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement. Namentlich lehnt die Regierung die Schaffung einer Bundesanstalt "Schweizerische Nationalstrassen" als untauglich und nicht Ziel führend ab. An den Zielsetzungen, sowohl eine klare und effiziente Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zu erreichen als auch sozial- und regionalpolitische Anliegen zu unterstützen, darf nicht gerüttelt werden.

Für elf Aufgabenbereiche werden die Kantone allein zuständig sein; 17 Bereiche bleiben allerdings als gemeinsame Aufgabe zwischen Bund und Kantonen bestehen. In den meisten dieser Bereiche sind Minimalstandards, Verpflichtungen zur interkantonalen Zusammenarbeit oder materielle Verpflichtungen vorgesehen. Hier müssen die Kantone die nötigen Spielräume haben; es dürfen nicht höhere Mindeststandards zu Lasten der Kantone festgesetzt werden. So lehnt die Regierung zum Beispiel den Vorschlag ab, Stipendien künftig ohne Alterslimite zu gewähren.

Der wichtigste Schritt bei den weiteren Arbeiten ist die dritte NFA-Botschaft des Bundes: die Dotierung der Ausgleichsgefässe, insbesondere des Ressourcenausgleichs, des soziodemographischen und des geographisch-topographischen Belastungsausgleichs. Die Bündner Regierung erwartet, dass der Bund an seinem Versprechen festhält, diese beiden Töpfe gleich hoch zu gewichten.

Im Hinblick auf das weitere Vorgehen ist es wichtig, dass der anspruchsvolle Zeitplan für den Vollzugsbeginn der NFA auf Anfang 2008 tatsächlich eingehalten werden kann. Die Frage, wie die Kantone ihre Vollzugsgesetzgebung termingerecht erarbeiten und in Kraft setzen können, muss noch geklärt werden.

Die NFA ist von ausserordentlicher finanz- und staatspolitischer Bedeutung. Die Zusammenarbeit und der Finanzausgleich in der Schweiz können damit auf eine wirksamere und fairere Basis gestellt werden; zudem wird der Föderalismusgedanke des Bundesstaates gestärkt. Doppelspurigkeiten und Fehlanreize lassen sich eliminieren.

Aus Gemeinden und Regionen
- Vals: Um das Dorf und die kantonale Verbindungsstrasse vor Hochwasser zu schützen wird die Abflusskapazität des Valser Rheins und des Peilerbachs erhöht. Für dieses Projekt hat die Regierung einen Kantonsbeitrag von rund zwei Millionen Franken bewilligt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund acht Millionen Franken.
- Gemeindeverfassungen: Die Regierung hat die neue Gemeindeverfassung von Filisur und die Teilrevidierte Gemeindeverfassung von Morissen genehmigt. Letztere musste angepasst werden wegen der Gründung der beiden Schulverbände "Scola superiura Lumnezia" und "Scola primara Lumnezia-dado".

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Kulturförderung: Die Regierung hat rund 250'000 Franken als Beiträge und Defizitgarantien für insgesamt 22 kulturelle Werke und Veranstaltungen bewilligt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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