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Die Regierung hat beschlossen, die Strukturen der kantonalen Verwaltung in fünf Schwerpunktbereichen anzupassen. Damit trägt sie neuen Bedürfnissen in den Bereichen Sicherheit und Bevölkerungsschutz, Wirtschaft, Arbeit und Soziales sowie Finanzen und Gemeinden Rechnung. Gleichzeitig werden mit einer umfassenden Zuständigkeit für die Verkehrspolitik deren Bedeutung für den Kanton Graubünden unterstrichen und mit der Neuzuteilung der Stabsstelle für Gleichstellungsfragen zusätzliche Perspektiven eröffnet. Mit der Schaffung eines Amts für höhere Bildung wird der Bildungsstandort Graubünden gestärkt.

Mit der neuen Kantonsverfassung (KV) wird die Organisations- und Führungskompetenz der Regierung gestärkt. Neu kann die Regierung die Aufgabenbereiche der Departemente durch Verordnung zu regeln. Diese Kompetenz stand zuvor dem Grossen Rat zu. Die neue Rechtslage ist ein wichtiger Anlass für die Überprüfung der heutigen Zuteilung der Aufgabenbereiche an die Departemente. Überdies hat sich die Verwaltungstätigkeit vor allem in jüngerer Zeit stark verändert. So macht der gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche und technologische Wandel vor politischen Institutionen nicht Halt. Ausmass und Geschwindigkeit der Veränderungen stellen an die Menschen und Institutionen hohe, zum Teil grundsätzlich neue Anforderungen. Die letzte Reform mit grösseren Auswirkungen auf die Aufgabenbereiche der Departemente datiert von 1987.

Fünf Bereiche im Vordergrund
Die Regierung hat verschiedene Szenarien geprüft und Leitlinien und Kriterien für die neue Bildung und Zuteilung von Aufgaben formuliert. Dabei hat sie sich für ein pragmatisches Vorgehen entschieden. Mit den Zielen der besseren Ressourcennutzung und der effizienteren Organisation bei ausgeglichener Arbeitsbelastung und politischer Gleichwertigkeit der Departemente zeichnete sich ein prioritärer Handlungsbedarf in folgenden Bereichen ab:

Vereinigung der Bereiche Sicherheit und Bevölkerungsschutz
Die Sicherheit vor Gewalt und kriminellen Aktionen sowie Schutz bei ausserordentlichen Ereignissen sind für die Bürgerinnen und Bürger ein wichtiges Bedürfnis. Knappe personelle und finanzielle Ressourcen bergen die Gefahr von Lücken in der Aufgabenerfüllung. Erschwerend kommt hinzu, dass die Aufgabenbereiche und die dafür zuständigen Dienststellen heute auf verschiedene Ämter und über Departementsgrenzen hinweg verteilt sind. Eine Vereinigung der Sicherheitsbereiche und dadurch eine vereinfachte Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Dienststellen erweisen sich als notwendig.

Konzentration der Bereiche Wirtschaft, Arbeit und Soziales
Der Arbeitsprozess ist verstärkt aus volkswirtschaftlicher Sicht zu betrachten. Dies bedingt die Konzentration und Zuteilung der wichtigsten Institutionen im Wirtschafts- und Sozialbereich im gleichen Departement und gleichzeitig deren Annäherung an die Wirtschaft. Die Integrationsaufgabe der Sozialhilfe wird neben der materiellen Existenzsicherung zunehmend wichtiger. Das Ziel der Wiedereingliederung erwerbsloser, behinderter und bedürftiger Personen ist gemeinsames Ziel der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung und der Sozialhilfe. Die bereits eingeleitete intensivere Zusammenarbeit zwischen diesen Institutionen lässt sich zusätzlich optimieren, indem das Sozialamt und die Sozialversicherungsanstalt im gleichen Departement angesiedelt werden wie die Bereiche Wirtschaft und Arbeit. Durch die Geschlossenheit des Sachgebietes kann damit die Lösung von zentralen Fragen im Arbeitsprozess gefördert werden.

Vereinigung und Stärkung der Bereiche Finanzen und Gemeinden
Den Bedürfnissen der Gemeinden nach einer umfassenden Betreuung in finanzieller, steuerlicher und rechtlicher Hinsicht soll verstärkt Rechnung getragen werden. Dazu gehört vor allem auch der Aspekt des indirekten Finanzausgleichs. Die Zusammenlegung der Gemeindeaufsicht und des Gemeindeinspektorates mit dem Finanzbereich zielt in diese Richtung. Ebenfalls dem Finanzbereich soll das Schätzungswesen zugewiesen werden, das einen starken Bezug zu Steuerfragen aufweist.

Umfassende Zuständigkeit für die Verkehrspolitik
Für den Kanton Graubünden mit seiner grossen flächenmässigen Ausdehnung sind der Individualverkehr, der Transitverkehr sowie der öffentliche Verkehr von tragender Bedeutung. Mit einer Konzentration der wichtigsten Aufgabenbereiche und einer umfassenden Zuständigkeit für die Verkehrspolitik in einem Departement soll den Anliegen und Bedürfnissen des Kantons noch besser Rechnung getragen werden.

Bildung, Kultur und Gleichstellung
Der Bildungsstandort Graubünden soll gestärkt werden. Per 1. Januar 2006 ist dafür ein Amt für höhere Bildung durch Zusammenführung der Bereiche Mittelschulen und Tertiärbildung zu schaffen. Viele Bedürfnisse und Anliegen der Gleichstellung von Frau und Mann haben oft einen direkten Bezug zum bildungspolitischen und erzieherischen Aufgabenbereich. Die Vereinigung der Gleichstellung mit dem Bildungs- und Kulturbereich trägt dieser Interessenslage Rechnung und öffnet gleichzeitig neue Perspektiven für Anliegen der Gleichstellung.

Verwaltung wird effizienter
Die neue Aufgabenzuteilung trägt veränderten Verhältnissen sowie funktionalen Bedürfnissen und Formen der Zusammenarbeit Rechnung. Nach dem Grundsatz "Strukturen folgen Aufgaben" werden mit der Zuteilung von Aufgabenbereichen an die Departemente neue Entwicklungen so weit wie möglich berücksichtigt und ein Umfeld für die optimale Betreuung neu gewachsener Aufgabenbereiche geschaffen. Unter den Departementen bleibt gleichzeitig die Gleichgewichtigkeit in fachlicher, arbeitsmässiger und politischer Hinsicht gewahrt. Aufwand und Nutzen stehen in einem günstigen Verhältnis. Aus Sicht der Mitglieder der Regierung wird die Führbarkeit verbessert. Die Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung wird in zentralen Bereichen gestärkt und die Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung erhöht. Optimierte Strukturen unterstützen die Regierung zudem wesentlich in ihrer Absicht, sich in wichtigen strategischen Bereichen stärker zu positionieren. Die Inkraftsetzung der Massnahmen erfolgt, abgesehen von kleineren Veränderungen, auf den 1. Januar 2007.


Beilagen zum herunterladen:
- Übersicht der Massnahmen
- Kurzbeschreibung der Massnahmen
- Organigramm der kantonalen Verwaltung per 1.1.2007

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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