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Die Ausfinanzierung der Kantonalen Pensionskasse KPG ist weit fortgeschritten. Der Kanton, die Kantonalbank, die Gebäudeversicherungsanstalt, die Sozialversicherungsanstalt und über 80 Prozent der angeschlossenen Gemeinden inklusive Schulverbände und Forstämter haben ihren Anteil am Fehlbetrag der Pensionskasse bereits vollständig bezahlt.

Der Grosse Rat hat mit der Verabschiedung des total revidierten Finanzhaushaltsgesetzes in der Junisession 2004 die Bedingungen für die Ausfinanzierung der Kantonalen Pensionskasse festgelegt. Daran hat sich nichts verändert. Die Kantonale Pensionskasse wird ab 1. Januar dieses Jahres durch die obligatorisch angeschlossenen Arbeitgeber ausfinanziert. Der Fehlbetrag der Pensionskasse wird so vollständig getilgt. Im Gesetz sind verschiedene Massnahmen vorgesehen, um die Belastung der Gemeinden in tragbaren Grenzen zu halten. So übernimmt der Kanton mit einem Einsatz von gut 20 Millionen Franken vorab einen Sechstel des Gemeindeanteils. Zusätzlich leistet er einen Härteausgleich von total fünf bis sechs Millionen Franken für knapp 80 finanzschwache Gemeinden. Für eine kleinere Anzahl besonders finanzschwacher Gemeinden stehen zusätzlich rund zwei Millionen Franken aus Mitteln des interkommunalen Finanzausgleichsfonds zur Verfügung.

Massgebend für die Ausfinanzierung ist der Fehlbetrag der Kantonalen Pensionskasse per Ende 2004. Diese Lücke beträgt insgesamt rund 550 Millionen Franken. Sie ist praktisch auf dem Stand von Ende 2003 geblieben und liegt um gut fünf Millionen Franken unter dem Niveau des Jahres 2002. Sämtliche Gemeinden haben am Fehlbetrag rund 95 Millionen Franken zu tragen. Der Kanton beteiligt sich am Fehlbetrag mit einer Summe von total knapp 380 Millionen Franken. Darin eingeschlossen ist der Sechstel des Gemeindeanteils sowie der Härteausgleich für die stark belasteten und finanzschwachen Gemeinden. Die Regierung setzt damit die gesetzlichen Vorgaben des Grossen Rates fristgerecht um.

Einzelne Gemeinden opponieren gegen die Ausfinanzierung. Die Ausfinanzierung belastet die meisten Gemeinden zweifellos erheblich. Die Fakten- und Rechtslage lassen aber keinen anderen Weg zu, als die vom Grossen Rat beschlossene Ausfinanzierung vorgabekonform zu vollziehen. Die Beteiligung der Gemeinden an der Ausfinanzierung ist vor allem durch den Umstand begründet, dass auch sie in der Vergangenheit von zu tiefen Beiträgen profitiert und den Fehlbetrag der KPG mitverursacht haben. Jeder Arbeitgeber hat sich - entsprechend der Anzahl versicherter Personen - anteilmässig am Fehlbetrag zu beteiligen. Die Gemeinden wurden bereits im Jahr 2001 umfassend über diese Ausfinanzierung und anschliessend periodisch über die Entwicklung des Fehlbetrages informiert. Der erhobene Vorwurf, der Kanton würde hier Lasten auf die Gemeinden abwälzen, ist nicht berechtigt. Der Kanton übernimmt im Gegenteil Kosten, die verursachergemäss von den Gemeinden getragen werden müssten.

Der teilweise erhobene Vorwurf, der starke Anstieg des Fehlbetrages in den letzten Jahren sei auf eine schlechte Anlagepolitik der Pensionskasse zurückzuführen, ist ebenfalls nicht haltbar. Die Anlagerendite der KPG liegt in den Jahren 2000 bis 2003 jährlich knapp ein Prozent pro Jahr über dem Durchschnitt der schweizerischen Pensionskassen. Die Complementa Investment-Controlling AG hat die Anlagestrategie der KPG in den Jahren 1996 bis 2003 analysiert und stellt ihr ein gutes Zeugnis aus. In den Jahren 2003 und 2004 konnte der Fehlbetrag dank guten Vermögenserträgen stabil gehalten beziehungsweise gar leicht reduziert werden. Der Deckungsgrad der Pensionskasse hat sich im Jahr 2003 um 2,1 Prozent und im Jahr 2004 um 0,8 Prozent auf 70,3 Prozent erhöht.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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