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Die Kantone mussten 2002 entschieden, für welche Berufsgruppen, die ihre Leistungen über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen, ein Zulassungsstopp gilt. Der Bund hatte vorgängig Mitte 2002 die so genannte "Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung" erlassen und sie auf drei Jahre, bis Mitte 2005, befristet. Die Bündner Regierung hatte danach im Herbst 2002 entschieden, den Zulassungsstopp lediglich auf die Ärztinnen und Ärzte zu beschränken - Zahnärztinnen und Zahnärzte beispielsweise unterstehen in Graubünden keinem Zulassungsstopp; neue Arztpraxen können nicht eröffnet, bestehende allerdings jederzeit übernommen werden. Damit sollte die starke Kostensteigerung im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung gebremst werden. Der Bund will nun die Frist für die heutige Bestimmung bis im Sommer 2008 verlängern.

Die Bündner Regierung ist nach wie vor überzeugt, dass die Zulassungsbeschränkungen die Kosten im Gesundheitswesen nicht wesentlich dämpfen, schreibt sie in ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Gesundheit. Sollte die Verordnung von 2002 allerdings drei weitere Jahre in Kraft bleiben, müssen verschiedene Fragen konkretisiert werden. Unter anderem auch ihre Gültigkeit für Ärztinnen und Ärzte, die vor Mitte 2002 die Zulassung für die Berufsausübung hatten, diese bisher aber nicht genutzt haben. Solche Ärztinnen und Ärzte würden ansonsten heute geradezu gedrängt, vor der anstehenden dreijährigen Verlängerung des Zulassungsstopps noch eine eigene Praxis zu eröffnen.

Nur Bundesvorlagen am 5. Juni
Am nächsten Abstimmungstermin von anfangs Juni kommen keine kantonalen Vorlagen zur Abstimmung, dafür zwei eidgenössische:
- Der Bundesbeschluss vom 17. September 2004 über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin sowie
- Das Bundesgesetz vom 18. Juni 2004 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz, PartG).

Vernehmlassungen an den Bund
- Eidgenössische Finanzverwaltung - Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière sur la lutte contre le blanchiment de capitaux (GAFI): Die Bündner Regierung unterstützt die revidierten Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung der GAFI. Diese Empfehlungen gelten als internationale Standards.

Aus Gemeinden und Regionen
- Fläsch: Die Fläscher Rheinbrücke ist in einem schlechten Zustand. Das Höchstgewicht wird deshalb von 18 auf 13 Tonnen reduziert. Zudem müssen Lastwagen einen Mindestabstand von 100 Metern einhalten.
- Mutten und Luzein: Die Regierung hat das neue Kurtaxen- und Tourismusgesetz beziehungsweise das revidierte Kurtaxengesetz genehmigt.
- Siat: Das revidierte Gemeindesteuergesetz kann nun in Kraft treten; die Regierung hat es genehmigt.
- Bever: Die Regierung hat das Schutzzonenreglement und den Schutzzonenplan für die Quelle God da Spinas genehmigt; sie dienen der langfristigen Sicherung der Trinkwasserqualität.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Gewerbliche Berufsschule Chur: Die Regierung hat das Vorprojekt für den Erweiterungsbau der GBC grundsätzlich genehmigt und dafür einen Kantonsbeitrag von rund 980'000 Franken in Aussicht gestellt.
- visarte.graubünden: Als Stipendienbeitrag für die Kulturschaffenden des Pariser Ateliers hat die Regierung einen Jahresbeitrag von 20'000 Franken bewilligt.
- lesen.GR: Die Kinder- und Jugendmedien Graubünden, die massgeblich am Auf- und Ausbau des Bibliothekswesens in Graubünden beteiligt sind, erhält einen Jahresbeitrag von 40'000 Franken.
- transit.graubünden: Für das Projekt transit.davos, bei welchem in Davos Kunst im öffentlichen Raum zum Thema Wintersport gezeigt wird, hat die Regierung insgesamt 30'000 Franken für die Jahre 2005 und 2006 gesprochen. Bisher wurden auch schon die Teilprojekte transit.chur und transit.engiadina vom Kanton unterstützt.
- Fachhochschule beider Basel: Für die Publikation der Forschungsarbeit "Haus-Siedlung-Landschaft Val Lumnezia/Alta Capriasca" hat die Regierung einen Beitrag von 10'000 Franken genehmigt.
- Bündner Fussballverband: Für das Arge Alp U15 Fussballturnier vom 12. bis 15. Mai in Cavareno/Trentino sind 8200 Franken genehmigt worden.
- Kulturförderung: Als Beiträge und Defizitgarantien hat die Regierung einen Gesamtbetrag von 186'000 Franken genehmigt. Damit werden insgesamt 15 Projekte unterstützt.

Strassenprojekte
- Die Regierung hat für insgesamt rund 7,5 Millionen Franken verschiedene Strassenprojekte bewilligt: Auf der Engadinerstrasse für die Projekte auf den Strassenabschnitten Spissermühle-Mulins, Spinai-Crusch Tschlin sowie für die Brücke Spuondas über die Ova da Suvretta; auf der Malojastrasse für das Projekt eines neuen Kreisels inklusive Gehweg beim Anschluss Sils Maria; auf der Via dal Fuorn für das Projekt Laschadura-Champsech und auf der Albulastrasse für das Projekt Tischbach-Chaneletta; auf der Italienischen Strasse im Misox für die Projekte Lostallo-Sorte und Soazza nord-Ponte Rasiga; auf der Domleschgerstrasse für das Projekt in Sils i.D. innerorts; auf der Conterserstrasse für das Projekt Küblis-Landquartbrücke; auf der Schanfiggerstrasse für das Projekt am Langwieser Kirchenrank sowie auf der Landwasserstrasse für das Projekt Schmelzboden-Glaris.
- Grundsätzlich genehmigt hat die Regierung auch das Lärmsanierungsprogramm für die Italienische Strasse im Bereich der Gemeinde Mesocco und die Korrektion und Verbreiterung der Verbindungsstrasse zur Lugnezerstrasse zwischen der Abzweigung Lugnezerstrasse-Obersaxen-St. Martin.

Personelles
- Luzius Meyer-Kurmann (1956), zurzeit in Zürich, ist als neuer Abteilungsleiter Weiterbildung in der Pädagogischen Fachhochschule in Chur und Renato Lanfranchi (1966) aus Igis ist als Projektleiter im Gesundheitsamt gewählt worden.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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