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Die dem kantonalen Gesundheitsamt angegliederte Fachstelle für Spitex- und Altersfragen erhält eine zusätzliche Aufgabe. Die Regierung hat ihr als Folge der Revision der Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen weitere Verantwortung übertragen. Demnach bestimmt in Zukunft die Fachstelle für Spitex- und Altersfragen über das Anforderungsprofil von Pflegepersonen, die zu Hause wohnende Bezüger von Hilflosenentschädigungen betreuen. Durch die Fachstelle beurteilt werden ausschliesslich Fälle, die nicht von einer anerkannten Spitexorganisation übernommen werden können.

Aus Gemeinden und Regionen
- Tenna: Die Regierung sichert der Gemeinde Tenna unter Vorbehalt der vom Bund in Aussicht gestellten Beitragsleistung einen Kantonsbeitrag von maximal 120'000 Franken an die Realisierung der 13. Etappe der Gesamtmelioration zu. Der Beitrag wird zur Realisierung des Güterweges Mitti-Usserberg verwendet.
- Molinis: Für den Ausbau der Wasserversorgung genehmigt die Regierung einen Beitrag von 42'000 Franken.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Evangelische Alterssiedlung Masans in Chur: Für das Errichten einer Dementenstation in der Evangelischen Alterssiedlung Masans spricht die Regierung einen Kantonsbeitrag von 175'000 Franken. Das entspricht 50 Prozent der maximal anrechenbaren Kosten von 350'000 Franken.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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