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Der Kanton Graubünden erhält ein neues Bürgerrecht. Die von der Regierung in der Botschaft an den Grossen Rat beantragte Totalrevision der bestehenden Gesetzgebung sieht mehrere wesentliche Änderungen vor, darunter eine Wohnsitzpflicht für Antragssteller in den Bürgergemeinden. Die Totalrevision ist eine Folge der am 1. Januar 2006 in Kraft tretenden Revision des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes. Der vorliegende Gesetzesentwurf umfasst schwerpunktmässig die Regelungsbereiche Wohnsitzerfordernis und -fristen, Eignungsvoraussetzungen, Wiedereinbürgerung, Einbürgerungsgebühren und -taxen sowie rechtliches Gehör im Einbürgerungsverfahren.

In Bezug auf die geplante Einführung einer Wohnsitzpflicht in den Bürgergemeinden im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung wird im neuen Gesetz eine minimale Wohnsitzdauer von insgesamt vier Jahren, wovon zwei Jahre unmittelbar vor Gesuchseinreichung, verankert. Dies rechtfertigt sich insbesondere aus dem Grund, als die zuständige Behörde in der Wohnsitzgemeinde die Integration einer Person in die kantonalen und kommunalen Verhältnisse am besten beurteilen kann. Bei der vierjährigen Wohnsitzfrist handelt es sich um eine Mindestwohnsitzdauer. Die Bürgergemeinden haben demnach die Möglichkeit, Wohnsitzfristen von bis zu sechs Jahren für Schweizerinnen und Schweizer und von bis zu zwölf Jahren für Ausländerinnen und Ausländer festzulegen. Mit der Wohnsitzpflicht soll auch der aktuellen Praxis gewisser Gemeinden, welche weder die Wohnsitznahme in der Gemeinde verlangen noch eine Integrationsprüfung vornehmen, entgegengetreten werden.

Die Bürgergemeinden dürfen nach den Vorgaben des Bundesrechts für ihre Einbürgerungsentscheide künftig zudem nur noch Gebühren in Rechnung stellen, welche die Verfahrenskosten decken. Pro ausländische Person dürfen damit höchstens 2000 Franken, pro schweizerische Person 1000 Franken verrechnet werden. Weiter trägt die Revision der bundesgerichtlichen Rechtssprechung Rechnung, dass Urnenabstimmungen bei Einbürgerungsentscheiden grundsätzlich verfassungswidrig sind und dass etwa durch Gemeindeversammlungen in offener Abstimmung gefällte, ablehnende Einbürgerungsentscheide hinreichend begründet werden müssen.

Neubau einer Ausbildungsstätte für Landwirte und Landmaschinenmechaniker
Im Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrum Plantahof (LBBZ) in Landquart wird ein Neubau zur Ausbildung angehender Landwirte und Landmaschinenmechaniker aus der Ostschweiz, dem Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein errichtet. Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit dem Fachverband für Landtechnik Graubünden realisiert, der für die Aus- und Weiterbildung der Landmaschinenmechaniker/innen verantwortlich ist. Für die Realisierung des Bauvorhabens soll der Kanton einen Verpflichtungskredit von 2'178'600 Franken bereitstellen. Das beantragt die Regierung dem Grossen Rat in der entsprechenden Botschaft. Die effektive Belastung des Kantons beträgt 1'451'848 Franken. Dieser Betrag entsteht, wenn man von der gesamten Bausumme den Bundesbeitrag, den durch den Fachverband für Landtechnik getragenen Kostenanteil sowie die separat finanzierten Lehrmittel in Abzug bringt. Der Neubau soll nordöstlich der bestehenden Turnhalle situiert und über den Parkplatz entlang der Kantonsstrasse erschlossen werden.

Kantonspolizei und Grenzwachtkorps intensivieren Zusammenarbeit
Die Kantonspolizei Graubünden und das Grenzwachtkorps II werden in Zukunft enger zusammenarbeiten. Das kantonale Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement und die Eidgenössische Zolldirektion sind übereingekommen, eine entsprechende Vereinbarung abzuschliessen. Ziele der Vereinbarung sind die Nutzung von Synergien, die Vereinfachung von Abläufen und eine klare Kompetenzregelung. Dabei geht es insbesondere um gemeinsame Fahndungsaktionen, die gegenseitige Unterstützung und Hilfeleistung. Dem Grenzwachkorps sollen aber auch gewisse Kompetenzen übertragen werden, die bisher in der alleinigen Zuständigkeit der Kantonspolizei lagen, namentlich im Bereich des Strassenverkehrsrechts. So werden die Angehörigen des Grenzwachtkorps ermächtigt, in bestimmten Fällen Ordnungsbussen zu erheben.

Aus Gemeinden und Regionen
Savognin: Die Gemeinde Savognin erhält einen Kantonsbeitrag von maximal 55'811 Franken an die Baukosten für zwei Güterwege im Gebiet Veia Saletscha. Die Beitragsgenehmigung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Bund die in Aussicht gestellte Beitragsleistung erbringt.
Davos: Die Regierung bewilligt dem Spital Davos den Kauf eines Ultraschallgeräts mit Zubehör in der Höhe von insgesamt 225'000 Franken. Die Genehmigung erfolgt im Rahmen des Bauprojektes für die Erweiterung und Sanierung des Spitals Davos, das Anschaffungen von medizinischen Geräten und Anlagen in einer Maximalhöhe von 4,5 Mio. Franken vorsieht.
Pro Prättigau: Die Regierung sichert dem Regionalverband Pro Prättigau an das Projekt "Prättigau Plus" einen Beitrag von insgesamt 200'000 Franken für den Zeitraum 2005 bis 2008 zu. Vorbehalten bleibt die Einräumung der erforderlichen Kredite durch den Grossen Rat. Weiter besteht die Auflage, dass die Mittel für die Strukturbereinigung aller regionalen Tourismusorganisationen eingesetzt werden und eine Destinationsbildung angestrebt wird.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • Sammelprojekt "Waldbau 2005": Die Regierung genehmigt das gesamtkantonale Sammelprojekt "Waldbau 2005" mit Gesamtkosten von 15'831'750 Franken. Die nach Abzug des Holzerlöses verbleibenden Kosten betragen 10'281'000 Franken. Für die Realisierung des Projektes werden Kantonsbeiträge in der maximalen Gesamthöhe von 1'711'060 Franken bewilligt. Am Projekt sind 170 öffentliche und private Waldeigentümer beteiligt.
  • Graubünden Holz: Die Regierung sichert dem Dachverband Graubünden Holz einen Beitrag von 300'000 Franken für die Fortführung der Schlüsselprojekte gemäss Strategiepapier "Holz futuro" zu.
  • Rhätische Bahn: Die Regierung genehmigt einen Investitionsbeitrag von 288'000 Franken an die Rhätische Bahn (RhB). Die Mittel werden für den Ersatz der 11 kV-Trennschalter auf dem ganzen RhB-Netz verwendet. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1,6 Mio. Franken, wovon der Bund 1'312'000 Franken übernimmt.
  • Clostra Son Jon Müstair: Der Clostra Son Jon Müstair, museum & butia, wird für die Erarbeitung des Museumskatalogs ein einmaliger Beitrag von 6770 Franken zugesprochen.
  • Bergbaumuseum Davos: Die Regierung sichert dem Bergbaumuseum Davos für die Inventarisierung der Museumsobjekte einen einmaligen Beitrag von 7900 Franken zu.
  • Museum Laax: Die Cumissiun Museum Laax erhält für die geplanten Inventarisierungsarbeiten der Jahre 2005 und 2006 eine einmalige finanzielle Unterstützung von 11'000 Franken.
  • Museum Engiadina Bassa: Die Regierung unterstützt den Verein Museum Engiadina Bassa mit einem einmaligen Beitrag von 6800 Franken. Die Mittel werden für die Inventarisierung der Museumsobjekte verwendet.
Strassenprojekte
  • Schanfiggerstrasse: Die Regierung genehmigt das von der Stadt Chur vorgelegte Projekt für den Ausbau, die Sanierung und Erneuerung der Schanfiggerstrasse zwischen der Obertor- und der Metzgerbrücke in Chur. Das Projekt beinhaltet unter anderem den Neubau eines Gehwegs für 821'038 Franken. Daran zahlt der Kanton 20 Prozent, das heisst maximal 164'208 Franken. Zur Deckung der Kosten der Kantonsstrassensanierung wird ein Kredit von 186'332 Franken freigegeben.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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