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Länger dauernde Absenzen von Arbeitnehmenden als Folge von Unfällen und Krankheiten erhöhen die Gefahr der Invalidisierung der betroffenen Person. Das krankheits- oder unfallbedingte Fernbleiben von Mitarbeitenden vom Arbeitsplatz soll deshalb möglichst kurz ausfallen. Mit einer spezifischen Betreuung solcher Personen während der Rehabilitation (Reha-Management) lassen sich viele potenzielle Invaliditätsfälle verhindern. Die Regierung hat deshalb im Frühjahr 2005 für die Mitarbeitenden der Kantonalen Verwaltung das Projekt Reha-Management lanciert.
Die länger dauernden Krankheits- und Unfallabsenzen sowie die Invaliditätsfälle nehmen auch in der öffentlichen Verwaltung deutlich zu. Dies führt bei Arbeitgebern, Pensionskassen und Krankentaggeldversicherungen zu hohen zusätzlichen Kosten. Diese Entwicklung macht sich auch in der Rechnung der kantonalen Krankentaggeldversicherung (KTV) bemerkbar. Im Jahre 2003 überstiegen die Taggeldleistungen erstmals die Prämienbeiträge der Versicherten deutlich, weshalb der Prämiensatz ab dem Jahre 2004 angehoben werden musste. Bei der Kantonalen Pensionskasse Graubünden (KPG) ist ebenfalls eine Zunahme der IV-Pensionierungen festzustellen. Mit dem Rehabilitationsmanagement soll der Tendenz zur Invalidisierung entgegengewirkt werden.
Internationale Erfahrungen zeigen, dass eine Reduktion der Fälle um 20 Prozent realistisch ist.

Aufgaben und Ziele des Reha-Managements
Mit dem Reha-Management am Arbeitsplatz werden erkrankte oder verunfallte Mitarbeitende bei der Rückkehr in den Arbeitsprozess bestmöglich unterstützt. Für das Reha-Management speziell ausgebildete Ansprechpersonen entlasten Mitarbeitende, Vorgesetzte und Personalverantwortliche. Die wichtigste Aufgabe dieser Ansprechpersonen besteht darin, die Kommunikation und Koordination zwischen allen beteiligten Personen und Stellen zu gewährleisten, damit im Interesse des oder der betreffenden Mitarbeitenden und des Unternehmens die beste Lösung gefunden werden kann. Reha-Management am Arbeitsplatz hilft Kosten zu senken und stärkt das Vertrauen in den Kanton als Arbeitgeber.
Die mit dem Reha-Management betrauten Personen:
- klären ab, welche Aufgaben die betroffenen Mitarbeitenden noch erfüllen können;
- überprüfen, ob eine Rückführung der betroffenen Mitarbeitenden in den Arbeitsprozess möglich ist;
- klären ab, welche Leistungen die IV und die KTV erbringen;
- beraten die betroffenen Mitarbeitenden in personalrechtlichen Fragen
- und zeigen die Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge auf.

Das Hauptziel des Reha-Managements ist die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit sowie die rasche und erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag der erkrankten oder verunfallten Personen. Die Anzahl vermeidbarer Langzeitabsenzen und Invaliditätsfälle soll vermindert werden.
Während der Betreuung ist das persönliche Umfeld der betroffenen Personen zu berücksichtigen. Ein Reha-Management kann nur erfolgreich sein, wenn auch die erkrankte oder verunfallte Person das Verfahren akzeptiert.
Ob eine Wiedereingliederung gelingt, hängt massgeblich von den folgenden drei Faktoren ab:
- Mit der erkrankten oder verunfallten Person ist rasch Kontakt aufzunehmen,
- mit den Betroffenen ist ein Rückkehrgespräch zu führen,
- die Betreuung hat bis zur vollständigen Reinintegration in den Arbeitsprozess anzudauern.
Es ist jährlich mit 10 bis 20 Fällen zu rechnen, in welchen ein Reha-Management durchgeführt wird. Diese Mehrleistung soll mit dem bestehenden Personal erbracht werden.
Mit seiner Absicht, eine rasche Rückkehr der erkrankten oder verunfallten Mitarbeitenden an den Arbeitsplatz zu fördern, steht der Kanton Graubünden nicht alleine da. Verschiedene Kantone und grössere Arbeitgeber erproben in Versuchen und Pilotprojekten ähnliche Modelle.
Die Absenzen und die Invaliditätsquote der Kantonalen Verwaltung Graubünden sind im Vergleich mit anderen öffentlichen und privaten Arbeitgebern zwar nach wie vor tief. Es ist indessen zu hoffen, dass die heute durchschnittliche Ausfallzeit von 7 Tagen als Folge von Krankheiten und Unfällen sich noch weiter reduzieren lässt.

Auskunftspersonen:
- Regierungspräsidentin Dr. Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des Finanz- und Militärdepartementes (FMD), Tel. 081 257 32 01
- Lucas Kühne, Leiter Personal- und Organisationsamt, Tel. 081 257 32 31
- Roger Danuser, Abteilungsleiter Personalberatung und -entwicklung, Tel. 081 257 32 45

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei
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