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Die Ostschweizer Kantone realisieren im thurgauischen Amriswil gemeinsam eine Polizeischule. Start ist am 1. Oktober 2006. Die Bündner Regierung hat dem Vorhaben mit dem Beitritt zur "Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule" zugestimmt. Der Entscheid steht unter dem Vorbehalt, dass der Grosse Rat die erforderlichen Kredite ins Budget 2006 aufnimmt. Zur Deckung ihres Bedarfs an Polizistinnen und Polizisten muss die Kantonspolizei Graubünden jährlich je nach Bestandsentwicklung 10 bis 15 Aspirantinnen und Aspiranten nach Amriswil schicken können. Eine wesentliche Problematik für die Mitwirkung des Kantons Graubünden an diesem Projekt bildete die Integration der italienischsprachigen Schülerinnen und Schüler. Im Vordergrund stehen soll auch für sie eine Ausbildung in Amriswil. So sollen sie dort Stützunterricht erhalten und mit Lehrmitteln in italienischer Sprache arbeiten können. Eine ausdrückliche Verpflichtung zu einer Ausbildung in Amriswil besteht für die Vertragspartner aber nur in Bezug auf die deutschsprachigen Aspirantinnen und Aspiranten. Damit bleiben für italienischsprachige Anwärterinnen und Anwärter andere Lösungen, darunter eine Ausbildung im Kanton Tessin, offen. Die für die Ostschweizer Polizeischule erstellte Planerfolgsrechnung geht von jährlichen Kosten von total 2,5 Millionen Franken aus. Der Kanton Graubünden rechnet mit einem jährlichen Sockelbeitrag von 134'185 Franken. Er wird aufgrund von Korpsgrösse und Bevölkerungszahl berechnet. Dazu kommt ein Schulgeld von 23'180 Franken pro Person. Das ergibt bei zwölf Auszubildenden einen Beitrag von 412'345 Franken.

Das kantonale Polizeigesetz tritt am 1. Juli 2005 in Kraft
Am 26. Januar 2005 ist die Referendumsfrist für das neue kantonale Polizeigesetz unbenutzt abgelaufen. Die Regierung wird das Gesetz auf den 1. Juli 2005 in Kraft setzen. Gleichzeitig wird die entsprechende Verordnung der Kantonspolizei aufgehoben. Weiter hat die Regierung die dazugehörige Polizeiverordnung erlassen, die zusammen mit dem neuen Gesetz in Kraft tritt.

Graubünden tritt neuer Interkantonaler Fachhochschulvereinbarung bei
Die Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) vom 4. Juni 1998 läuft per Ende des Studienjahres 2004/2005 aus. Die Konferenz der Vereinbarungskantone, darunter der Kanton Graubünden, hat nun eine neue Vereinbarung verabschiedet. Änderungen haben sich namentlich beim Finanzierungsmodell ergeben. So kann die Konferenz der Vereinbarungskantone neu zum Beispiel für alle oder einzelne Studierende ein anderes Abgeltungsmodell als die heutigen Pauschalen pro Studierenden und Jahr beschliessen. Etwa eines, das sich auf absolvierte Studienleistungen abstützt. Weiter wird der Deckungsgrad von 75 auf 85 Prozent erhöht. Das heisst, dass die Kantone neu 85 Prozent der Ausbildungskosten zu decken haben. Dies ist nicht im Sinne der Bündner Regierung, die sich in der Vernehmlassung dafür ausgesprochen hatte, den Kostendeckungsgrad erst mit der Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) zu erhöhen. Durch die Anhebung der Ansätze ab dem Schuljahr 2005/2006 mit dem Ziel, einen Kostendeckungsgrad von 85 Prozent zu erreichen, wird die Rechnung des Kantons Graubünden ab 2006 jährlich um netto 571'000 Franken mehr belastet. Die Mehraufwendungen sind in den Finanzplänen 2005-2008 und 2007-2010 schon berücksichtigt. Das Gesamtvolumen der Beiträge, die auf der Grundlage der Fachhochschulvereinbarung ausgerichtet werden, liegt aktuell bei 8,5 Millionen Franken. Dabei gilt der Grundsatz der Freizügigkeit, wonach die Studierenden den Ort ihrer Ausbildung in der ganzen Schweiz frei wählen können. Dadurch entfällt eine direkte Steuerungsmöglichkeit der Finanzen.

Software für Steuererklärung wird weiterentwickelt
Seit 2001 steht den Steuerpflichtigen im Kanton Graubünden zur Erfassung der Steuererklärung die Computersoftware "SofTax" zur Verfügung. Die Regierung hat beschlossen, diese Software weiterentwickeln zu lassen. Für Funktionsverbesserungen und -erweiterungen, darunter die Anwendung auch auf Macintosh und Linux-Betriebssystem, werden 370'800 Franken freigegeben.

Neue Leistungsvereinbarung mit dem Kantonalverband Bündner Samaritervereine
Die Regierung hat den neuen Leistungsauftrag zwischen dem Kantonalverband Bündner Samaritervereine (KVBS) und dem Kanton Graubünden genehmigt. Demnach erhält der KVBS vom Kanton für die Erfüllung von Aufgaben im Rettungswesen einen jährlichen Beitrag von 10'000 Franken. Die Aufgaben umfassen die Aus- und Weiterbildung von Laien, die Instruktorentätigkeit bei den Schnellen Sanitätszügen, die Mithilfe beim Aufbau und beim Betrieb von First-Responder-Posten, den Einsatz von Figuranten bei Einsatz- und Alarmübungen sowie die Bereitstellung von Samaritern in den Gemeinden, beziehungsweise den örtlichen Feuerwehren. Für seine Einsätze an den fünf kantonalen Einsatz- und Alarmübungen erhält der KVBS zusätzlich Entschädigungen in der Höhe von je 1000 bis 1500 Franken.

Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
Die Bündner Regierung begrüsst den Gesetzesentwurf über Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Sie befürwortet insbesondere die vier auf Bundesebene vorgesehenen Präventivmassnahmen, nämlich das Rayonverbot, die Ausreisebeschränkung, die Meldeauflage und als schärfste Massnahme den Polizeigewahrsam von maximal 24 Stunden. Diese und weitere geplante Massnahmen erscheinen der Regierung - besonders im Hinblick auf die Fussball-Europameisterschaft 2008 in Österreich und der Schweiz - als geeignet, um gewalttätige Hooligans besser von Sportveranstaltungen fernzuhalten und Dritte vor Übergriffen zu schützen.

Aus Gemeinden und Regionen
- Tenna: Die Gemeinde Tenna erhält an die beitragsberechtigten Kosten für die Erneuerung und den Ausbau der Wasserversorgungsanlage einen Kantonsbeitrag von pauschal 18'176 Franken.
- Mittelschanfigg: Die Regierung genehmigt das Projekt "Forstwerkhof/Schnitzellagerhalle Mittelschanfigg" der Gemeinden Molinis, Pagig, Peist und St. Peter. An die subventionsberechtigten Kosten von 800'000 Franken wird ein Kantonsbeitrag von höchstens 168'000 Franken zugesichert.
- Sportanlässe: Am 20./21. August finden im Rahmen des "ewz Alpen Challenge 2005" mehrere radsportliche Veranstaltungen statt. Am Samstag, 20. August, wird auf einer Rundstrecke zwischen Lantsch/Lenz und dem Heidsee der Wettbewerb "Ride with the Cycling Champions" durchgeführt. Am Sonntag, 21. August, befahren die Sportler die "Challenge-Strecke", die von Lantsch/Lenz über Alvaneu, den Albula- und den Berninapass nach Livigno und zurück über Zernez, Silvaplana und den Julierpass führt. Weiter steht die "Classic-Strecke", die via Albulapass, La Punt-Chamues-ch, Silvaplana und den Julierpass nach Lantsch/Lenz zurückführt, auf dem Programm. Die Regierung hat alle Routenführungen genehmigt.
- Am 27./28. August wird das "1. Internationale Arosa Classic Car Bergrennen" durchgeführt. An der Motorsportveranstaltung beteiligen sich historische Rennfahrzeuge und Tourenwagen der Jahrgänge 1946-1976. Die Regierung hat die Routenführung auf der Kantonsstrasse zwischen Langwies und Arosa genehmigt.
- Schlueinertobel: Für die Verbauung des Schlueinertobels auf dem Gebiet der Gemeinden Schluein, Falera und Ladir wird unter Vorbehalt der Subventionszusicherung durch den Bund an die veranschlagten Kosten von 1'500'000 Franken ein Kantonsbeitrag von insgesamt 375'000 Franken zugesichert. Damit können nach dem grossen Murgang vom August 2004 die nötigen Instandstellungen vorgenommen und Sperrenneubauten gebaut werden.
- Schulverband für die Primarschule und den Kindergarten der Gemeinden Tiefencastel und Alvaschein: Die Teilrevision der Verbandsstatuten wird von der Regierung genehmigt.


Personelles
- Die infolge Pensionierung des bisherigen Stelleninhabers frei werdende Stelle des Handelsregisterführers beim Grundbuchinspektorat und Handelsregister wird mit Arno Lombardini, wohnhaft in Andeer, besetzt.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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