Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Jagdbetriebsvorschriften 2005 beinhalten gegenüber dem Vorjahr einige Neuerungen. Der Jagddruck auf Rehwild soll etwas reduziert werden. Sondermassnahmen sind bei der Bejagung der Gemsen im Signinagebiet angezeigt. Die Beteiligung an der Sonderjagd im Spätherbst soll durch eine reduzierte Grundgebühr deutlich gesteigert werden. Der beidseitige Kronenhirsch wird auch dieses Jahr während zwei Tagen wieder bejagt.
Die Schalenwildarten Hirsch, Reh, Gemse und Steinbock haben den vergangenen Winter gut überstanden. In den letzten Wochen wurden die Jungtiere bei guten Verhältnissen gesetzt. Der Kanton Graubünden weist einen guten und weitgehend gesunden Schalenwildbestand auf. Um die Ziele der Jagdplanung zu erreichen, die für die meisten Regionen und Wildarten eine Stabilisierung der Bestände vorsieht, sind entsprechende jagdliche Eingriffe notwendig.

Jagddruck von Rehgeiss auf Rehkitze verlagern - Verkürzung der Jagdzeit
Gegenwärtig ist der Rehbestand einiges tiefer als Ende der 90er-Jahre. Dies ist vor allem durch strenge Winter bedingt. Angesichts dieser Bestandessituation wird der Jagddruck auf das Rehwild verringert. Die Rehjagd wird um 4 Tage verkürzt und der Jagddruck auf Rehgeissen dadurch und durch ergänzende Massnahmen verringert. Das langfristige Ziel muss eine verminderte Bejagung der Geissen und ein stärkerer Jagddruck auf die Rehkitze im November sein. Eine Verlagerung des Jagddruckes auf Jungtiere führt wie beim Hirschwild auch beim Rehwild dazu, dass in harten Wintern weniger Fallwildverluste verzeichnet werden müssen.

Sondermassnahmen bei der Bejagung der Gemsen im Signinagebiet
Im Verlaufe des letzten Jahres musste im Gebirgskamm zwischen dem Safiental und dem Lugnez ein aggressiver Seuchenzug der Gemsblindheit festgestellt werden. Dieser forderte grosse Fallwildzahlen und reduzierte den Gemsbestand im bezeichneten Gebiet um zirka einen Viertel bis einen Drittel. Um den Gemsbestand in diesem Gebiet wieder anzuheben, wird der jagdliche Eingriff reduziert. Im Sinne einer Sondermassnahme wird die Gemsjagd von 17 auf 9 Tage verkürzt und pro Jäger nur eine weibliche Gemse freigegeben.

Hirschjagd - Steigerung der Beteiligung an der Herbstjagd
Aufgrund der vorhandenen Unterlagen (Zählungen, Jagdstrecken, Fallwild, qualitative Einschätzungen) muss von einem Frühjahresbestand von rund 13'000 Tieren ausgegangen werden. Der Hirschbestand soll nicht weiter anwachsen. Die Bejagung in zwei Phasen, Hochjagd und Herbstjagd, hat sich bewährt und bildet den Schlüssel für die notwendige Stabilisierung des Hirschbestandes. Um die regional organisierten Herbstjagden möglichst kurz und effizient umzusetzen, muss die Teilnehmerzahl erhöht werden. Obwohl sich mehr als 2'000 Bündner Jäger für diese Jagd anmelden, nimmt jeweils nur etwa die Hälfte der angemeldeten Jäger an dieser Jagd teil. Mit einer deutlichen Reduktion der Grundgebühr auf Fr. 100.- soll die Teilnehmerzahl erhöht und dadurch der Jagddruck gesteigert werden.
Der beidseitige Kronenhirsch soll auch dieses Jahr während zwei Tagen, am 16. und 17. September, unter einschränkenden Bedingungen bejagt werden können.

Auskunftspersonen:
- Dr. Georg Brosi, Vorsteher Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Loëstr. 14, 7001 Chur, 081 - 257 38 91
- Hannes Jenny, Wildbiologe Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Loëstr. 14, 7001 Chur, 081 - 257 38 93
- Gion Cotti, Rechtsdienst Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden, Stadtgartenweg 11, 7001 Chur, 081 - 257 36 13

Gremium: Amt für Jagd und Fischerei
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei
Neuer Artikel