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Die Regierung gibt die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes zur Vernehmlassung frei. Diese verlangt eine Anpassung des kantonalen Rechts an die Bundesgesetzgebung, so insbesondere in Bezug auf die Einbürgerungsabgaben. Der vorliegende Gesetzesentwurf umfasst schwerpunktmässig die folgenden Regelungsbereiche:
- Einbürgerungsgebühr / Einbürgerungstaxen,
- Rechtliches Gehör im Einbürgerungsverfahren,
- Datenschutz,
- Rechtsmittel gegen Einbürgerungsentscheide,
- Eignungsvoraussetzungen,
- Wohnsitzerfordernis und -fristen,
- Verzicht auf den gesetzlichen Bürgerrechtsverlust bei Einbürgerung und
- Wiedereinbürgerung

Gleichzeitig berücksichtigt die vorliegende Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes Neuerungen der Rechtssprechung und die aktuelle Rechtspraxis. Die Vernehmlassungs-Unterlagen können ab Montag, 17. Januar unter www.jpsd.gr.ch eingesehen werden.

Eignungsprüfung für Jäger wird angepasst
Die Teilrevision der Verordnung über die Eignungsprüfung für Jäger wird von der Regierung genehmigt. Im Wesentlichen beinhaltet die Waffen- und Schiessprüfung neu eine theoretische Waffenprüfung und eine praktische Waffenhandhabungs- und Schiessprüfung. Dabei wird die theoretische Prüfung nicht mehr mündlich, sondern neu schriftlich und losgelöst von der praktischen Waffenhandhabungs- und Schiessprüfung durchgeführt. Der neu gestaltete Prüfungsablauf ermöglicht dem Kanton eine effizientere Abwicklung und bietet auch den Kandidatinnen und Kandidaten Vorteile. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Februar 2005.
Die Revision ist eine Massnahme des Projekts Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts. Mit Beschluss des Grossen Rates wurden die bisherigen Mittel für die Abnahme der Prüfungen durch die Kantonspolizei und des Amts für Jagd und Fischerei gekürzt.

Aus Gemeinden und Regionen
- Valendas: Für Erschliessungen, Verbauungen und Reorganisationen in der forst- und landwirtschaftlichen Produktion hat die Regierung einen Kantonsbeitrag von rund 180'000 Franken genehmigt.
- Gemeinde Ausserferrera: Für die Walderschliessung "Plan Davains" spricht die Regierung Kantonsbeiträge von rund 380'000 Franken.
- Filisur: An das Integralprojekt "Jenisberg" genehmigt die Regierung für Erschliessungen und Sicherungen vor Steinschlag Kantonsbeiträge von rund 555'000 Franken.
- Rossa: Für die Walderschliessung "Sespet" genehmigt die Regierung Kantonsbeiträge von rund 290'000 Franken.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Sport-Fonds: Insgesamt 380'000 Franken genehmigt die Regierung aus dem Sport-Fonds. Die Beiträge gehen an den Bündner Radsportverband für die Gründung des Mountainbiketeams Graubünden, zu Gunsten des Internationalen Jahres des Sports und der Sporterziehung 2005 für Aktivitäten in Graubünden und die Ausweitung des Projekts SPORT Kids.
- Kulturbeiträge: Die Regierung genehmigt 50'000 Franken für die Kulturförderung. Die Beiträge werden dem Kinderzirkus Lollypop und dem Figurentheater Arcas ausgerichtet.
- SchweizMobil: Für das Projekt SchweizMobil sichert die Regierung für die Dauer von fünf Jahren einen Totalbeitrag von 300'000 Franken zu. Das Projekt beinhaltet hauptsächlich die Signalisation und Vermarktung von Velo- und Wanderrouten sowie von Mountainbike-, Skating- und Paddelstrecken in der ganzen Schweiz.

Strassenprojekte
- Tamins-Trin Mulin: Für die Sanierung der Lavoitobelbrücke genehmigt die Regierung 190'000 Franken.
- Versam: Die Regierung genehmigt für die Erstellung einer Bushaltestelle mit Wendeplatz rund 170'000 Franken.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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