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Die Gemeinden sollen bei der Pflegeheimfinanzierung in die Pflicht genommen werden. So sollen ungedeckte Pflegetaxen im Kanton Graubünden in Zukunft von den ehemaligen Wohngemeinden von Heimbewohnern mit maximalen Ergänzungsleistungen übernommen werden. Das sieht die Regierung in ihrer Botschaft an den Grossen Rat zu einer Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz) vor. Bis heute deckt der Kanton die entsprechenden Kosten. Er gewährt den Trägerschaften von Angeboten der stationären Pflege und Betreuung von Langzeitpatienten und Betagten Beiträge für Bezüger von maximalen Ergänzungsleistungen in der obersten Pflegestufe. Im Jahr 2002 zahlte der Kanton dafür insgesamt 862'176 Franken. 2003 waren es 980'586 Franken. Die nun von der Regierung angestrebte Änderung der Pflegeheimfinanzierung geht zurück auf die Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushaltes, die im Juni 2003 vom Grossen Rat beschlossen worden war.

Neuregelung der Regierungs- und Verwaltungsorganisation
Die Regierungs- und Verwaltungsorganisation des Kantons Graubünden soll neu geregelt werden. Die Regierung hat dazu die Vernehmlassung zum Entwurf für den Erlass eines Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes eröffnet. Den Hauptgrund für die beabsichtigte Neuregelung bildet die neue Kantonsverfassung, die am 1.Januar 2004 in Kraft trat.

Das Zepra erhält eine gesetzliche Grundlage
In der Gesundheitsvorsorge sollen die Aufgaben zwischen den Gemeinden und dem Kanton klar aufgeteilt werden. Das ist ein Ziel der Teilrevision des Gesetzes über das Gesundheitswesen des Kantons Graubünden (Gesundheitsgesetz). In der entsprechenden Botschaft der Regierung an den Grossen Rat werden Aufgaben und Zuständigkeit von Gemeinden und Kanton gegliedert und aufgelistet. Die revidierte Fassung des Gesetzes bildet zudem die gesetzliche Grundlage für die Weiterführung des Zentrums für Gesundheit und Prävention (Zepra) in Chur. Überdies wird damit das Postulat des Grossen Rates nach einem Werbeverbot für Tabak und Tabakerzeugnisse umgesetzt. Die Regierung beabsichtigt, das Werbeverbot auch auf Alkohol mit über 20 Volumenprozenten auszudehnen.

Neues Finanzierungssystem für Einrichtungen zur Förderung von Menschen mit Behinderungen
Das System zur Finanzierung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen soll grundlegend geändert werden. So soll die Finanzierung der behinderungsbedingten Kosten durch den Kanton in Zukunft mittels leistungsbezogener Pauschalen erfolgen. Massgebend wird demnach die Leistung der Anbieter von Wohn- und Förderangeboten für behinderte Menschen sein. Das ist die Absicht, welche die Bündner Regierung mit der Teilrevision des Gesetzes über die Förderung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengesetz) verfolgt. Die entsprechende Vernehmlassung ist eröffnet. Heute übernimmt der Kanton die Defizite von Einrichtungen für behinderte Menschen, sodass keine Anreize für eine wirtschaftliche Betriebsführung bestehen. Der Grosse Rat hat in der Junisession 2003 im Rahmen der Behandlung der Botschaft über die Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts eine leistungsbezogene Finanzierung der Einrichtungen im stationären Behindertenbereich befürwortet.

Erlass eines kantonalen Einführungsgesetzes zur wirtschaftlichen Landesversorgung
Mit Regierungsbeschluss vom 13. Mai 2003 wurde die kantonale Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung (Zentralstelle) neu organisiert. Entsprechend den Empfehlungen des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) wurde das aus 48 Personen bestehende Kader auf acht Personen sowie eine Stabsstelle mit drei Personen reduziert. Aufgabe der Zentralstelle ist es, in Zusammenarbeit mit dem BWL geeignete Bewirtschaftungsmassnahmen zu organisieren und zu vollziehen. Mögliche Szenarien sind die Einführung einer Lebensmittelrationierung, die Kontingentierung von Treibstoff für den privaten Strassenverkehr oder die Einschränkung des Heizölbezugs. In der Zielvorgabe 2005 des BWL sollen die Kantone Schritte einleiten, welche die Existenz einer kantonalen Organisation für die wirtschaftliche Landesversorgung begründen und den Vollzug von Bewirtschaftungsmassnahmen rechtlich gewährleisten. Der Kanton Graubünden hat bis jetzt keine entsprechende Gesetzesgrundlage. Folglich muss ein kantonales Einführungsgesetz zur wirtschaftlichen Landesversorgung geschaffen werden.

Volksinitiative gegen "Numerus clausus an Bündner Mittelschulen" zustande gekommen
Die Regierung hat die am 15. Juni eingereichten Unterschriften zur kantonalen Volksinitiative "Für eine Bündner Mittelschule ohne Numerus clausus" geprüft. Dabei hat sie festgestellt, dass die Initiative, die eine Teilrevision des Gesetzes über die Mittelschulen verlangt, mit 3662 Unterschriften zustande gekommen ist.

Änderung der Verordnung zum Konsumkreditgesetz wird begrüsst
Die Regierung steht der auf Bundesebene angestrebten Änderung der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG) mit wenigen Vorbehalten grundsätzlich positiv gegenüber. In ihrer Vernehmlassung betont die Regierung, dass die vorgeschlagene Revision insoweit begrüsst wird, als die Kantone Kreditgeber und -vermittler nicht mehr einer Prüfung unterziehen müssen. Auf Skepsis stösst bei der Regierung hingegen der vorgesehene Art. 7 b. Er ist aus ihrer Sicht zwingend zu überarbeiten, da von dieser Bestimmung der Erfolg der Revision abhängt. In Art. 7b wird geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit der Kreditgeber oder -vermittler über das Geld auf seinem Sperrkonto verfügen kann. Im Vordergrund steht für die Regierung, dass die Banken eine einfache Möglichkeit haben sollten zu prüfen, ob sie dem Kreditgeber oder -vermittler das Geld auf dem Sperrkonto aushändigen dürfen oder nicht.

Regierung plädiert für Integration der Ausbildung von Berufsschullehren in die Hochschullandschaft
Die Regierung des Kantons Graubünden akzeptiert zwar den politischen Willen, dass für die Aus-bildung von Lehrpersonen in der Berufsbildung kurz- und mittelfristig eine eigenständige Lösung entwickelt wird. Allerdings legt sie grossen Wert darauf, dass im Hinblick auf die Hochschullandschaft 2008-2016 die Entwicklungen und Entscheide so ausgestaltet werden, dass eine spätere Integration in die Hochschullandschaft möglich ist. Unter diesem Vorbehalt betrachtet sie die ihr vom Bund zur Vernehmlassung unterbreitete Verordnung über das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung als eine pragmatische, gute Lösung.

Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte
Die Bündner Regierung ist einverstanden damit, dass für die Eintragung ins Anwaltsregister in Zukunft ein "Master"-Titel erforderlich ist. Das hält sie in ihrer Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit von Anwältinnen und Anwälten fest. Der "Bachelor"-Titel, der bereits nach drei Studienjahren verliehen wird, bildet für die Bündner Regierung keine hinreichende Grundlage für einen Eintrag ins Register. Auch ist er qualitativ nicht mit dem Schweizerischen Lizentiat gleichzusetzen. Weiter betrachtet die Regierung es als sinnvoll, dass die Kantone Inhaber des "Bachelor"-Abschlusses zum Praktikum zulassen müssen. Es ist zweckmässig, den Studierenden frühzeitig die Möglichkeit zu bieten, das Gelernte in die Praxis umzusetzen.

Aus Gemeinden und Regionen
- Bever: Die Regierung erteilt der Gemeinde Bever die Bewilligung, die Primarschule und den Kindergarten ab Schuljahr 2005/2006 auf allen Stufen zweisprachig zu führen.
- Cazis: Die neue Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Chur: Die neue Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Chur: Die Regierung bewilligt die Verlängerung der Versuchsphase II für den Schulversuch "zweisprachige Schule in der Stadt Chur" für die drei Schuljahre 2006/2007, 2007/2008 und 2008/2009. Dafür wird ein Kantonsbeitrag von insgesamt 30'000 Franken zugesichert.
- Duvin: Die Regierung genehmigt einen Kantonsbeitrag von höchstens 24'718 Franken an die Erneuerung und den Ausbau der Wasserversorgung.
- Jenaz: Die Regierung genehmigt die Teilrevision des Baugesetzes (Art. 28 Abs. 2 lit d). Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:2'000 (Änderung vom 26. Oktober 2004) wird mit Vorbehalt genehmigt und das Genehmigungsverfahren für den Zonenplan 1:10'000 "Alp Nova" (Änderung vom 26. Oktober 2004) wird sistiert, bis eine Rodungsbewilligung vorliegt. Der Generelle Erschliessungsplan 1:2'000 (Änderung vom 26. Oktober 2004) wird genehmigt.
- Masein: Die Regierung sichert der Gemeinde Masein für die Verbauung Dorf-, Dalauserbach und Schauensteinertobel einen Kantonsbeitrag von maximal 252'126 Franken zu.
- Rabius: Auf der Verbindungsstrasse Rabius-Surrein-Reits wird das zulässige Höchstgewicht von Fahrzeugen von 16 auf 28 Tonnen erhöht.
- Riom-Parsonz: Die Regierung sichert an die Erweiterung der Schulanlage einen maximalen Kantonsbeitrag von 210'000 Franken zu. Das entspricht 26 Prozent der anrechenbaren Kosten.
- Stampa: Die Regierung genehmigt die Totalrevision des Gesetzes über die Kurtaxe und die Tourismusförderungsabgabe für Maloja, den oberen Teil der politischen Gemeinde Stampa.
- Sumvitg: Die Regierung genehmigt die Revision des Gesetzes über die Kurtaxen und Tourismusförderungsabgaben.
- Vrin: Die Regierung sichert an den Ausbau des Güterweges Cons Furcles-Sogn Giusep einen Kantonsbeitrag von maximal 450'992 Franken zu. Das entspricht 39,7 Prozent der anrechenbaren Kosten.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Pro Lucmagn: Die Vereinbarung mit dem Verein "Pro Lucmagn" für die Winteroffenhaltung der Lukmanierstrasse wird für weitere fünf Jahre abgeschlossen. Die Winterdienstarbeiten werden Aufwendungen von rund 410'000 Franken notwendig machen.
- Museenland Graubünden: Das Regio-Plus-Projekt "Museenland Graubünden" vom Dachverband Museen Graubünden wird mit einem kantonalen Beitrag von 150'000 Franken unterstützt.
- Tiratori sportivi soazza: Aus dem Sport-Fonds wird ein Beitrag von maximal 15'100 Franken an den Umbau der Kleinkaliber-Schiessanlage in Soazza gewährt.
- Sportkletterer Club Davos: Aus dem Sport-Fonds wird ein Beitrag von maximal 47'000 Franken an den Neubau einer Kletterwand in der Tennishalle Davos gesprochen.

Personelles
- Gian Cla Feuerstein, wohnhaft in Samedan, wird Regionalleiter des Amtes für Wald, mit Arbeitsort Zuoz.
- Markus Stadler, wohnhaft in Zernez, wurde zum Regionalforstingenieur beim Amt für Wald in Schiers gewählt.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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