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Die grossrätliche Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie (KUVE) hat die Totalrevision des Strassengesetzes des Kantons Graubünden vorberaten und zu Handen des Grossen Rates verabschiedet

Die Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie (KUVE) hat die Totalrevision des Strassengesetzes des Kantons Graubünden, welches in der Augustsession im Grossen Rat behandelt wird, anlässlich von zwei ganztägigen Kommissionssitzungen in Anwesenheit von Regierungsrat Stefan Engler vorberaten.

Die KUVE begrüsst eine Totalrevision, da zahlreiche Bestimmungen im geltenden Strassengesetz veraltet sind und andere an die neue Kantonsverfassung angepasst werden müssen. Ebenfalls drängt sich eine Totalrevision auf, um die im Jahr 2003 vom Grossen Rat beschlossenen Sparmassnahmen umzusetzen.

Der Gesetzesentwurf ist nach Ansicht der KUVE gelungen und die Ziele der Revision sind weitgehendst erreicht worden. Man ist sich in der Kommission bewusst, dass ein intaktes Strassennetz die Lebensader für unseren Wirtschaftsstandort sowie für eine dezentrale Besiedlung in unserem weitläufigen und grossen Kanton bildet. Immerhin weist Graubünden National- und Kantonsstrassen mit einer Gesamtlänge von 1'632 km auf.

Unangetastet blieb der Grundsatz, wonach jede Gemeinde mit einer kantonalen Verbindung zu erschliessen ist. Zu grösseren Diskussionen Anlass gab die Erschliessung von Fraktionen mit einem Mindestquorum von 30 Einwohnern. Man wollte dieses Quorum, im Gegensatz zum geltenden Recht, erhöhen. Die KUVE liess sich aber überzeugen, dass dieses Quorum zur Zeit auf 30 Einwohner belassen werden sollte und diese Mindestzahl nach der Einführung des neuen Finanzausgleiches (NFA) im Jahre 2008 nochmals überprüft werden sollte, da sich damit die Randbedingungen verändern könnten und ein Lastenausgleich eingeführt wird.

Im Gesetz wurde aufgrund der übergeordneten Gesetzgebung auch der Bereich Langsamverkehr neu aufgenommen.
Intensiv diskutiert wurde die Frage, ob Kantonsstrassen auch im Innerortsbereich grundsätzlich als verkehrsorientiert oder als siedlungsorientiert zu gelten haben. Als Ergebnis der vertieften Auseinandersetzung mit diesem Thema schlägt die einstimmige Kommission vor, der Regierung im Innerortsbereich von Kantonsstrassen die Befugnis zum Erlass von Richtlinien für Massnahmen zur Verkehrsberuhigung einzuräumen.

Eine kontroverse Diskussion zog die Frage der Zweckbindung von finanziellen Mitteln beim Strassenunterhalt nach sich. Eine Kommissionsminderheit vertritt diese Auffassung in befürwortendem Sinn, während die Kommissionsmehrheit der Meinung der Regierung folgt und eine Zweckbindung von Geldern für den Unterhalt von Strassen ablehnt.

Die KUVE ist überzeugt, dass Graubünden mit dem neuen Strassengesetz ein modernes und schlankes Gesetz haben wird, welches den vielseitigen Anforderungen in unserem grossen und weitläufigen Kanton gerecht wird.

Gremium: Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie
Quelle: dt Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie
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