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Die Bündner Regierung nimmt in ihrer Vernehmlassung gegenüber dem vom Bund geplanten "Fonds für Agglomerationsverkehr und Nationalstrassen (Infrastrukturfonds)" eine kritische Haltung ein und fordert Nachbesserungen. Besonders, was die vorgesehenen flankierenden Massnahmen für die Rand- und Berggebiete betrifft, hält sie die Vorlage für nicht ausgewogen. Für die Regierung stehen die für die Substanz- und Werterhaltung der bestehenden Infrastrukturen in den Randregionen und Berggebieten vorgesehenen Finanzmittel in krassem Missverhältnis zum einschlägigen Finanzbedarf. Ein ebenso krasses Missverhältnis besteht für die Regierung zwischen den Mitteln für die Randregionen und den Aufwendungen, die für die Lösung der Verkehrsprobleme in den Agglomerationen vorgesehen sind. Konkret fordert die Regierung vom Bund, folgende Einzelmassnahmen in den Dringlichkeitsfonds aufzunehmen: Anschluss des Stadtzentrums Chur an die Südumfahrung, Ausbau des Plessurquai zwischen Obertor und Metzgerbrücke in Chur, lokale Massnahmen längs der Julierstrasse zwischen Chur und Lenzerheide, Hochbrücke zwischen dem Araschgerrank und der Aroserstrasse zur direkten Anbindung des Schanfiggs an die Südumfahrung Chur und die A 13. Im Bahnbereich haben Doppelspurstrecken zwischen Untervaz und Trimmis sowie auf der RhB-Brücke bei Reichenau Priorität. Ebenfalls im Forderungskatalog figurieren drei Vorhaben im Oberengadin, nämlich die Umfahrung Silvaplana, eine wintersichere Verbindung zwischen Maloja und Sils sowie eine RhB-Doppelspur zwischen Samedan und Bever.

Graubünden erhält ein neues Veterinärgesetz: Massnahmen gegen gefährliche Hunde vorgesehen
Die Regierung hat vom Entwurf für die Totalrevision des kantonalen Veterinärgesetzes Kenntnis genommen und ihn für die Vernehmlassung freigegeben. Mit dem neuen Gesetz sollen Strukturen geschaffen werden, welche dem kantonalen Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit die Organisation eines professionellen Veterinärdienstes mit hauptamtlich angestellten Amtstierärzten sowie nebenamtlichen Tierärzten mit Spezialauftrag ermöglichen. Weiter werden die Bestimmungen für die Führung von Tierarztpraxen im Vergleich zum bestehenden Gesetz präziser formuliert und die Berufe der Tiergesundheitspflege eingehender definiert. Neu sieht das Veterinärgesetz überdies die Möglichkeit vor, Hunde einem Wesenstest zu unterziehen. Dies als vorbeugende Massnahme gegen Unfälle mit gefährlichen Hunden. Werden an einem Hund besonders aggressive Züge festgestellt, können von Gesetzes wegen Massnahmen zu dessen Sicherung getroffen werden. In das neue Gesetz integriert wird ferner die Tierschutzgesetzgebung. Zudem werden die Bestimmungen über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten an die geänderte Bundesgesetzgebung angepasst. Die Hauptgründe für die Totalrevision sind die neue Kantonsverfassung und die seit Inkrafttreten des kantonalen Veterinärgesetzes im Jahr 1995 eingetretenen zahlreichen Änderungen in eidgenössischen Erlassen.

Durchgangszentrum an der Loestrasse in Chur wird geschlossen
Die Regierung schliesst das Durchgangszentrum für Asylbewerber an der Loestrasse 26 in Chur Ende dieses Jahres. Der Grund für die Schliessung ist die veränderte Ausgangslage im Asylbereich, beziehungsweise der Rückgang der Zahl von Asyl Suchenden und vorläufig Aufgenommenen seit 2000. Die Liegenschaft an der Loestrasse 26 soll zu einem Verwaltungsgebäude für die kantonale Verwaltung mit 60 Arbeitsplätzen umgebaut werden. Das Haus war 2000 mit Bundesmitteln für 1'340'000 Franken umfassend saniert worden. Die Finanzierung durch den Bund war an die Bedingung geknüpft gewesen, dass das Gebäude in den nächsten 15 Jahren nicht zweckentfremdet würde. Entsprechend wird der Kanton nun rückerstattungspflichtig. Nachzuzahlen sind 900'000 Franken. Dazu kommen geschätzte 1,5 Millionen Franken für den geplanten Umbau. Auf der Gegenseite können allein durch die Tatsache, dass der Kanton 60 Arbeitsplätze in einer kantonseigenen Liegenschaft schafft, 318'000 Franken pro Jahr an Mieten gespart werden.

Regierung scheidet Naturwaldreservate aus
Das kantonale Amt für Wald scheidet im Auftrag der Regierung ein Netz von Naturwaldreservaten aus. Das Hauptziel von Naturwaldreservaten ist die Sicherung von Refugien für jene Pflanzen und Tierarten, die wesentlich auf Entwicklungsphasen und Ausprägungen des Waldes angewiesen sind, welche zwar im Urwald, kaum aber im bewirtschafteten Wald vorkommen. Ein weiteres Ziel ist die Schaffung von Anschauungsbeispielen zu Studienzwecken. Dem Projekt zugrunde liegt ein Regierungsbeschluss aus dem Jahr 2000, mit welchem das Rahmenkonzept "Naturschutz im Wald" und die "Wegleitung Waldreservate" des Amtes für Wald genehmigt wurde. Bei der Realisierung des Netzes von Naturwaldreservaten setzt der Kanton auf die Zusammenarbeit mit den Waldeigentümern. Im Austausch mit ihnen wird bestimmt, welche Waldflächen als Reservate in Frage kommen. Der Waldeigentümer ist frei mitzumachen oder nicht. Waldbesitzer, die Wald zur Verfügung stellen, erhalten 20 Franken pro Jahr und Hektare. Gegenwärtig stehen für Naturschutzmassnahmen im Wald 690'000 Franken an Bundesmitteln, 290'000 Franken Kantonsgelder zur Verfügung. Dazu kommen höchstens 420'000 Franken, die durch eine maximale Beteiligung der Waldbesitzer ausgelöst werden könnten.

Teilrevision der Verordnung über die Diplommittelschulen im Kanton Graubünden
Die Verordnung über die Diplommittelschulen im Kanton Graubünden (DMSVO) ist teilrevidiert worden. Die Regierung hat den entsprechenden Entwurf genehmigt. Die neue Regelung tritt am 1. August 2005 in Kraft. Der Grund für die Revision ist die Umbenennung der Diplommittelschulen in Fachmittelschulen in der ganzen Schweiz. In der revidierten Verordnung werden Angelegenheiten wie Promotionsfächer, Praktika und Prüfungsbedingungen geregelt. Die Einführung des Fachmittelschulabschlusses hat für den Kanton keine finanziellen Auswirkungen. Mehraufwendungen von 130'000 Franken pro Jahr können kompensiert werden, indem durch die Aufhebung des Lehrerseminars die bisherige Mischrechnung für die Berechnung des Kantonsbeitrages entfällt. Als Folge davon wird der Kantonsbeitrag an die privaten Mittelschulen um ca. 150'000 Franken reduziert.

Revision von Einführungsgesetzgebungen
Die Regierung strebt die Revision der Einführungsgesetzgebung zum Arbeitsgesetz und zur Unfallverhütung nach dem eidgenössischen Unfallversicherungsgesetz an. Gleichzeitig sollen die Einführungsgesetzgebungen zum Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih und zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung revidiert werden. Die entsprechenden Botschaften an den Grossen Rat liegen vor. Bei allen Vorlagen geht es fast ausschliesslich um formelle Anpassungen.

Regierung für Rentenalter 65 für Männer und Frauen
Die Bündner Regierung ist für ein einheitliches Rentenalter für Frauen und Männer von 65 Jahren ab dem 1. Januar 2009, wie es auf Bundesebene im Rahmen der 11. AHV-Revision vorgesehen ist. In ihrer Vernehmlassung stellt sich die Regierung zudem hinter eine Teuerungsschwelle von vier Prozent für Rentenanpassungen und hinter die vorgeschlagene Aufhebung des Freibetrags auf Beiträgen erwerbstätiger Altersrentnerinnen und Altersrentner. Der geplanten Aufhebung der Witwenrente für kinderlose Witwen, welche bei Inkrafttreten des Gesetzes das 50. Altersjahr noch nicht vollendet haben, stimmt die Regierung unter Vorbehalt zu. Nicht einverstanden ist sie mit der Einführung einer Vorruhestandsleistung für Personen, die sich keinen Rentenvorbezug leisten können. Die Auswirkungen einer solchen Regelung auf andere sozialversicherungsrechtliche Leistungsträger sind nicht klar und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sehr unbestimmt.

Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank tritt am 1. August in Kraft
Die Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank, die vom Grossen Rat in der April-Session beschlossen wurde, tritt am 1. August 2005 in Kraft. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die am 27. Juli 2005 ablaufende Referendumsfrist unbenutzt verstreicht.

Aus Gemeinden und Regionen
- Almens: Ab dem Schulhaus wird innerorts mit Einbezug der Kantonsstrasse flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer festgelegt und eine Tempo-30-Zone eingeführt.
- Champfèr: Auf folgenden Strecken im Dorf wird die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer festgelegt und eine Tempo-30-Zone eingeführt: Chesa sülla Spuonda A bis Via Somplaz, Haus Bristol, und Via Gunels, ab Post bis zur Verzweigung Via Maistra/Via Somplaz .
- Haldenstein: Die Höchstgeschwindigkeit wird innerorts mit Einbezug der Kantonsstrasse ab der Verzweigung Oldisstrasse flächendeckend auf 30 Stundenkilometer festgelegt und eine Tempo-30-Zone eingeführt.
- Lunden: Auf der Lundenstrasse, ab Abzweigung alte Prättigauerstrasse wird das zulässige Höchstgewicht von Fahrzeugen von 18 auf 21 Tonnen heraufgesetzt.
- Madulain: Innerorts wird mit Einbezug der Kantonsstrasse ab Dorfeingang Seite La Punt bis Madulain Ost, Höhe Volg Laden, die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer festgelegt und eine Tempo-30-Zone eingeführt.
- Medels: An den möglichen Zusammenschluss der Gemeinden Medels i.Rh. und Splügen wird ein Förderbeitrag aus dem Finanzausgleichsfonds von 780'000 Franken in Aussicht gestellt. Die Auszahlung des Beitrags erfolgt nach dem durch die Gemeinden und dem Grossen Rat beschlossenen Zusammenschluss.
- Silvaplana: Zwischen dem Schulhaus bis zur Chesa Munterots wird die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer festgelegt und eine Tempo-30-Zone eingeführt.
- Surlej: Ab der Trafostation der Rätia Energie wird die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer festgelegt und eine Tempo-30-Zone eingeführt.
- Bergell: Die Teilrevision der Kreisverfassung wird genehmigt.
- Gemeindeverband Surselva: Die Teilrevision der Statuten des Gemeindeverbandes Surselva wird genehmigt.
 
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Entwicklungshilfe: Für zwölf humanitäre Hilfsprojekte im Ausland hat die Regierung einen Gesamtbetrag von 40'000 Franken bewilligt.
- Kulturförderung: Die Regierung hat rund 86'000 Franken als Beiträge und Defizitgarantien für insgesamt 12 kulturelle Werke und Veranstaltungen bewilligt.
- Verein Ludotheken Graubünden: Der Verein erhält für das Betriebsjahr 2005 eine Unterstützung in der Höhe von 20'000 Franken.

Strassenprojekte
- Die Regierung hat insgesamt 1'440 000 Franken für den Bau und die Sanierung von Strassenabschnitten genehmigt:
- Umbau Anschluss Zizers A 13 zwischen Reichenau und Bad Ragaz
- Umfahrung Flims (Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen)

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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