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Die Regierung wird dem Grossen Rat in der Augustsession 2005 eine Vorlage zur Neukonzeption der Spitalversorgung im Kanton Graubünden und eine Vorlage zur Neugestaltung des Spitalplatzes Chur unterbreiten. Die ständige Kommission für Gesundheit und Soziales (KGS) hat unter dem Vorsitz von Mathis Trepp die beiden diesbezüglichen Botschaften der Regierung anlässlich mehrerer Sitzungen zu Handen des Grossen Rates vorberaten und verabschiedet. An den Sitzungen anwesend waren auch Regierungsrat Martin Schmid sowie Vertreter des Gesundheitsamtes.

Neukonzeption der Spitalversorgung des Kantons
Wie die Regierung in ihrer Botschaft schreibt, macht die Kostensteigerung im Gesundheitswesen generell und im Bereich der Spitäler im Speziellen eine Neukonzeption der Spitalversorgung nötig. Die heutige vierstufige Einteilung der subventionierten Spitäler (Zentrumsversorgung, Erweiterte Grundversorgung, Normale Grundversorgung, Einfache Grundversorgung) soll daher durch eine zweistufige Einteilung (Grundversorgung, Zentrumsversorgung) abgelöst werden. Zudem sollen die Spitäler vermehrt unternehmerischen Handlungsspielraum erhalten. Ein weiterer Eckpunkt der Botschaft besteht darin, dass die Steuerung der Spitalversorgung aus kantonaler Sicht durch eine Differenzierung des beitragsberechtigten Leistungsangebots der Spitäler erfolgen soll. Konkret bedeutet dies, dass der Kanton zukünftig pro Spital zwischen Fachrichtungen unterscheidet, bei denen der Kanton sowohl Beiträge für die medizinischen Leistungen (Fallbeiträge) als auch für das Bereitschaftswesen des stationären Bereichs gewährt und Fachrichtungen, bei denen der Kanton ausschliesslich Beiträge für die medizinischen Leistungen gewährt.
Zu diversen Artikeln der Vorlage wurden durch Kommissionsmitglieder Änderungsanträge eingebracht. So beantragt eine Kommissionsmehrheit, im Spital Ilanz die Pädiatrie ins Angebot mit Beitragsberechtigung für die medizinischen Leistungen und für das Bereitschaftswesen des stationären Bereichs aufzunehmen. Hinsichtlich Aufnahme ins Angebot mit Beitragsberechtigung für die medizinischen Leistungen und für das Bereitschaftswesen im stationären Bereich liegen auch zwei Minderheitsanträge vor. Diese betreffen einerseits die Aufnahme der Pädiatrie ins Angebot mit Beitragsberechtigung für das Bereitschaftswesen des stationären Bereichs für das Spital Davos und andererseits die entsprechende Aufnahme der Allgemeinen Chirurgie und der Anästhesiologie im Spital Poschiavo.
Ein weiterer Minderheitsantrag möchte die Gewährung von Kantonsbeiträgen an die Spitäler nicht nur von der Einhaltung der Strukturqualität abhängig machen, sondern auch von der Prozess- und Ergebnisqualität. Weitere Minderheitsanträge befassen sich mit der Höhe der Kantonsbeiträge an die Investitionen der Spitäler sowie an die medizinischen Leistungen und mit dem Mitspracherecht des Kantons in den Spitälern.

Neugestaltung des Spitalplatzes Chur
Gemäss regierungsrätlicher Botschaft soll auf dem Spitalplatz Chur neu einzig das aus der Fusion des Rätischen Kantons- und Regionalspitals Chur und des Kreuzspitals Chur und der Einbringung des Frauenspitals Fontana resultierende Kantonsspital Graubünden beitragsberechtigt sein. Das beitragsberechtigte Angebot umfasst das Spektrum der heute durch diese drei Spitäler erbrachten Leistungen. Eingehend diskutiert wurde bei dieser Vorlage vor allem die Höhe der kantonalen Beiträge an die Investitionen - hier liegt ein Mehrheitsantrag auf Erhöhung vor - und die Höhe der kantonalen Beiträge an die medizinischen Leistungen. Hier fand ein Antrag auf Erhöhung des Beitrages keine Mehrheit.
Im Übrigen folgte die Kommission den Anträgen der Regierung.
Ein weiteres Traktandum der Kommissionssitzung bildete der durch die Regierung zur Ablehnung empfohlene Auftrag der KGS betreffend Weiterführung des Krebsregisters.
Die Kommission hat die Thematik - unter Beizug diverser Sachverständiger - nochmals eingehend diskutiert. Sie hält mit 7 zu 4 Stimmen am Kommissionsauftrag fest und fordert die Regierung auf, abzuklären, welche Bedingungen erfüllt sein müssten, damit eine finanzielle Unterstützung des Krebsregisters durch den Kanton weiterhin in Frage käme.

Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt. Kommission für Gesundheit und Soziales
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