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Die Bündner Regierung begrüsst die vorgesehenen Neuerungen in der Verordnung zum Bundesgesetz über Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Die vorgeschlagenen Ausführungsbestimmungen regeln Präventivmassnahmen, um Gewalttäter von Sportveranstaltungen fernzuhalten. Dazu gehören beispielsweise das Verfügen von Rayonverboten, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam durch die Kantone sowie das Verfügen von Ausreisebeschränkungen durch den Bund. Der Vollzug der vier Präventivmassnahmen wurde auf eine Art und Weise umgesetzt, die es dem Bund und den Kantonen in Zusammenarbeit erlaubt, gewalttätige Personen besser von Sportveranstaltungen fernzuhalten, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung. Die Regierung geht davon aus, dass die Kantone unter gewissen Umständen auch auf Massnahmen nach kantonalem Recht, welche bisweilen restriktiver ausgestaltet sind als jene des Bundesrechtes, zurückgreifen können.

Geplantes Humanforschungsgesetz wird grundsätzlich begrüsst
Der vom Bund vorgelegte Entwurf zu einer Verfassungsbestimmung und einem Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz) wird von der Bündner Regierung grundsätzlich positiv beurteilt. Das primäre Ziel der Regelung ist es, die Würde und Persönlichkeit des Menschen in der Forschung zu schützen.
Zur unabhängigen Überprüfung der Forschungsvorhaben durch Ethikkommissionen schlägt der Bund zwei Modelle vor: Entweder sollen weiterhin kantonale Ethikkommission oder neu eine vom Bund geführte eingesetzt werden. In Anbetracht der damit verbundenen Aufgaben bevorzugt die Bündner Regierung die Bundesvariante. Die im Gesetz vorgesehene Ausdehnung des Aufgabenbereiches der kantonalen Ethikkommission übersteigt nämlich deren Kapazitäten, hält die Regierung in ihrer Vernehmlassung an den Bund fest.

Regierung meldet Vorbehalte gegen die Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrecht an
Die Bündner Regierung begrüsst grundsätzlich die Ziele, welche mit der Neuregelung der Rechnungslegung verfolgt werden. Dies hält die Regierung in ihrer Vernehmlassung zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts im Obligationenrecht fest. Die Anforderungen an die Rechnungslegung werden neu durch die wirtschaftliche Bedeutung einer Unternehmung und nicht mehr durch die Rechtsform bestimmt. Insbesondere seien die Bestimmungen über "die kaufmännische Buchführung" gegenüber einem früheren Entwurf verbessert worden. Bei konsequenter Anwendung der Regulierungsfolgenabschätzung auf den Revisionsentwurf stellt die Regierung aber fest, dass die KMU teilweise einen erheblichen Mehraufwand für die Erstellung des Geschäftsberichts und damit eine zusätzliche administrative und finanzielle Belastung in Kauf nehmen müssen. Dies laufe den Bestrebungen des Kantons Graubünden, die KMU administrativ zu entlasten, entgegen.

Graubünden tritt dem Konkordat über die Harmonisierung von Baurechtsbegriffen bei
Die Bündner Regierung hat den Beitritt des Kantons Graubünden zum Interkantonalen Konkordat über die Harmonisierung von Baubegriffen (IVHB) beschlossen. Heute bestehen von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde teils sehr unterschiedliche Definitionen bei den Baurechtsbegriffen, so zum Beispiel in Bezug auf die Art und Weise, wie die Gebäudelänge, die Gebäudehöhe oder der Grenzabstand gemessen werden. Das Ziel der IVHB besteht darin, diese formalen Bereiche schweizweit zu vereinheitlichen und damit das Baurecht zu vereinfachen sowie den Aufwand für Projektanten und Prüfbehörden zu minimieren. Die materiellen Aspekte, also beispielsweise die Festlegung der konkreten zulässigen Gebäudelänge oder -höhe im Zonenschema, sollen demgegenüber nach wie vor in der autonomen Kompetenz der Gemeinden liegen.
Die Harmonisierung des formalen Baurechts gehörte zu den von der Regierung und auch vom Grossen Rat formulierten Zielsetzungen bei der kürzlich abgeschlossenen Totalrevision des kantonalen Raumplanungsgesetzes. Die einzelnen Begriffsdefinitionen und Messweisen des Konkordats werden mit dem Beitritt nicht automatisch Bestandteil der Rechtsordnung, sondern müssen erst ins jeweilige kantonale Recht überführt werden. Diese Überführung soll im Kanton Graubünden über Anpassungen der kommunalen Baugesetze bewerkstelligt werden. Die Gelegenheit dazu ist günstig, da die kommunalen Baugesetze in den kommenden Jahren ohnehin fortlaufend zu revidieren sind, dies wegen des am 1. November 2005 in Kraft getretenen neuen kantonalen Raumplanungsgesetzes.

Projekt "Chance Graubünden" wird verlängert
Das im Oktober 2004 lancierte Projekt "Chance Graubünden" der Stabsstelle für Gleichstellungsfragen des Kantons Graubünden wird um drei Jahre verlängert. Die Bündner Regierung hat der Fortführung des Projektes bis ins Jahr 2010 zugestimmt.
Mit dem ursprünglich bis ins Jahr 2007 geplanten Projekt "Chance Graubünden" soll eine Haltungsänderung bei Schülerinnen und Lehrpersonen im Hinblick auf den Berufswahlprozess und die Rollenbilder in Zusammenhang mit Beruf und Familie erreicht werden. Das Projekt, an dem sich sechs Schulen beteiligten, ist in seiner Anlage in der Schweiz einzigartig. Die bisher geleistete Arbeit mit den Lehrpersonen hat gezeigt, dass einerseits grosses Interesse am Projekt besteht, dass andererseits jedoch das Fachwissen und die Fachkompetenz im Bereich von geschlechtssensiblem Unterricht bei den Lehrpersonen noch verbessert werden muss.

Aus Gemeinden und Regionen
- Poschiavo: Der Gemeinde Poschiavo wird ein maximaler Beitrag in der Höhe von 277'775 Franken für die Optimierung und Erweiterung der Abwasserreinigungsanlage Li Geri zugesichert.
- Samedan: Die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Samedan an der Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2005 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird mit Vorbehalten genehmigt.
- Sent: Der Generelle Erschliessungsplan 1:2'000 Flüs der Gemeinde Sent vom 12. Dezember 2005 wird genehmigt.
- Lü: Der Zonenplan 1:1'000 "Aufhebung der Freihaltezone im Gebiet Chomp Grond" der Gemeinde Lü vom 6. Oktober 2005 wird genehmigt.
- Celerina/Schlarigna-Samedan: Der Gemeindegrenzplan Celerina/Schlarigna-Samedan wird genehmigt.
- Zignauerstrasse: Auf der Zignauerstrasse wird ab Abzweigung Kies- und Betonwerk bis vor die Zavragiabrücke das zulässige Höchstgewicht von 13 auf 28 Tonnen erhöht.
- Swiss Bike Masters: Der Organisatorin des "Swiss-Bike-Masters" wird die Bewilligung erteilt, die für die Rennen vom Samstag, 22. Juli 2006, sowie Sonntag, 23. Juli 2006, vorgesehene Route im Raum Prättigau zu befahren.
- Engadin Inline Marathon: Den Organisatoren des "Engadin Inline Marathons" wird die Bewilligung erteilt, den für den Inline-Skating Marathon vorgesehenen Parcours im Engadin am Rennen vom Samstag, 24. Juni 2006, benützen zu dürfen.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Rhätische Bahn: Die Regierung gewährt der Rhätischen Bahn (RhB) einen Investitionsbeitrag in der Höhe von 1'876'000 Franken. Die Mittel dienen der Sanierung des Bahnhofs Reichenau-Tamins.
ViaStoria: Die Fachorganisation ViaStoria erhält für die Erarbeitung und Herstellung des geplanten "Erlebnismagazin Graubünden" einen Beitrag von 150'000 Franken.
- Kloster- und Pfarrkirche Engelberg: Die Regierung sichert an die Gesamtrestaurierung der Kloster- und Pfarrkirche Engelberg, die zum Bistum Chur gehört, einen Beitrag von 30'000 Franken zu.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt rund 3'000'000 Franken für den Bau und die Sanierung diverser Strassenabschnitte bewilligt:
- Domleschgerstrasse: Tomilserbachbrücke
- Muttenstrasse: Tunnel Muttnertobel - Dorfbeginn Mutten
- Rechtsrheinische Oberländerstrasse: Underhof - Abzweigung Safien

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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