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Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) bedingt, dass der Kanton Graubünden mehrere kantonale Gesetze sowie grossrätliche Verordnungen anpassen muss. Die Bündner Regierung beabsichtigt nun, diese zwingend nötigen Anpassungen in einem sogenannten NFA-Mantelgesetz zusammenzufassen. Sie hat dazu den Entwurf zur NFA-Ausführungsgesetzgebung des Kantons Graubünden zur Vernehmlassung freigegeben.
Volk und Stände hatten am 28. November 2004 der Verfassungsvorlage zur NFA zugestimmt. Auf Bundesebene sind 30 Gesetze zu revidieren und 3 Gesetze neu zu schaffen. Der Bundesrat verabschiedete am 7. September 2005 die 2. Botschaft zur NFA, die zurzeit von den eidgenössischen Räten behandelt wird. Die NFA, die integral auf den 1. Januar 2008 eingeführt werden soll, regelt zentrale Bereiche neu, wie beispielsweise die Aufgabenteilung bei der Integration von behinderten Menschen, der Sonderschulung, den Stipendien, den Ergänzungsleistungen, den Prämienverbilligungen oder den Nationalstrassen. Für 11 Aufgabenbereiche werden die Kantone allein zuständig sein, 17 Bereiche bleiben allerdings als gemeinsame Aufgabe zwischen Bund und Kantonen bestehen.
Ausgehend von der NFA-Ausführungsgesetzgebung des Bundes sollen in Graubünden die notwendigen Anpassungen, soweit sie nicht bereits im Rahmen von Separatvorlagen an die Hand genommen werden, in einem NFA-Mantelgesetz zusammengefasst werden. In diesem Rahmen werden 10 kantonale Gesetze angepasst und ein Gesetz vollständig erneuert. Ergänzend sind drei grossrätliche Verordnungen zu revidieren.
In Bezug auf die Gemeinden will die Regierung die NFA in Graubünden möglichst haushalts- und strukturneutral umsetzen. Eine umfassende Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden sowie eine Reform des innerkantonalen Finanzausgleichs erfolgt in einem weiteren Schritt im Rahmen der zweiten Revision des Finanzausgleichgesetzes. In den Aufgabenbereichen, in welchen sich der Bund aufgrund der NFA aus der Finanzierung teilweise oder vollständig zurückzieht, soll der Kanton an seine Stelle treten können. Dies betrifft unter anderem die Bereiche Berufsbildung und Spitex. Die Regierung will dabei die zusätzlichen Handlungsspielräume des Kantons möglichst wahren.
Ein nächster wichtiger Schritt bei den weiteren Arbeiten ist die 3. NFA-Botschaft des Bundes, die auf den Herbst 2006 angekündigt ist und vom Bundesparlament im Sommer 2007 verabschiedet werden soll. Dabei geht es um die Dotierung der Ausgleichsgefässe, das heisst des Ressourcenausgleichs, Belastungsausgleichs und Härteausgleichs. Graubünden kann mit einer insgesamt ausgeglichenen Gesamtbilanz rechnen, da sich für den Kanton die Be- und Entlastungen bei der Einführung der NFA in etwa aufheben. Zentral sind die positiven Effekte beziehungsweise die Effizienzvorteile des NFA-Systems. Die Aufgabenentflechtung, die neuen Zusammenarbeitsformen zwischen Bund und Kantonen bei den verbleibenden Verbundaufgaben sowie der vollständig neu gestaltete Finanz- und Lastenausgleich vermeiden Doppelspurigkeiten sowie Fehlanreize und schaffen durch die Verlagerung von zweckgebundenen zu frei verfügbaren Mitteln zusätzliche Handlungsspielräume. Diese Vorteile gilt es zu nutzen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. September 2006. Die Vernehmlassungsunterlagen können im Internet auf der Homepage des Finanz- und Militärdepartements, www.fmd.gr.ch, eingesehen werden.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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