Die Bündner Regierung ist mit dem vom Bund geplanten öffentlichen
Register über die Freisetzung von Schadstoffen grundsätzlich
einverstanden. Informationen über die Freisetzung bestimmter Schadstoffe
und über den Transfer bestimmter Abfälle sollen künftig öffentlich
zugänglich sein. Meldepflichtig sind rund 1000 grosse und mittlere
Betriebe in der Schweiz, wenn sie Schadstoffe freisetzen, die über einen
festgesetzten Schwellenwert hinausgehen. Zu diesen Schadstoffen zählen
unter anderem Feinstaub, Kohlendioxid und Schwermetalle. Der Bund hat
die entsprechende Verordnung zum so genannten "Pollutant Release and
Transfer Register" (PRTR) in die Anhörung geschickt. Damit setzt die
Schweiz eine internationale Verpflichtung um. Längerfristiges Ziel ist
es, zur Reduktion dieser Freisetzungen an die Umwelt beizutragen.
Wieweit das PRTR dazu beitragen kann, lässt sich nicht abschätzen,
schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund, da
nicht bekannt ist, welcher Anteil der tatsächlich freigesetzten
Schadstoffe überhaupt im PRTR erfasst wird. Der Nutzen eines solchen
Registers in der Öffentlichkeit dürfte daher beschränkt sein. In einem
grösseren Rahmen könne sich dieses aber gut dazu eignen, Regionen mit
grosser Umweltbelastung aufzuzeigen. Die Regierung geht davon aus, dass
in Graubünden weniger als zehn Betriebe meldepflichtig wären. Die
betroffenen Betriebe werden die Daten in der Regel bereits zur Verfügung
haben, ausgenommen einzelne Abfallanlagen. Der Aufwand für die Betriebe
dürfte deshalb nicht gross sein, hält die Regierung fest.
Neue Beitragsvereinbarung mit der Pro Senectute genehmigt
Eine neue Beitragsvereinbarung zwischen dem Kanton Graubünden und
der Pro Senectute Graubünden ist von der Bündner Regierung genehmigt
worden. Der neue Leistungsauftrag gilt für die Jahre 2006 bis 2009.
Neben formellen Anpassungen wurden gegenüber dem früheren
Leistungsvertrag aus dem Jahr 2002 vor allem die von der Pro Senectute
zu erbringenden Leistungen und deren Abgeltung geändert. Die von der Pro
Senectute in den Bereichen Soziales, Sport, Bildung, Service,
Gemeinwesen und Information erbrachten Leistungen werden vom Kanton mit
einer Pauschale von total 105'000 Franken entschädigt. Neu werden die im
Bereich der Pro Senectute Sozial erbrachten Leistungen zudem
leistungsorientiert mit maximal 100'000 Franken abgegolten. Die Höhe
dieser leistungsabhängigen Abgeltung wurde so bemessen, dass der Pro
Senectute bei der gleichen Anzahl Beratungen wie im Jahr 2005 in etwa
derselbe Kantonsbeitrag wie im Vorjahr ausgerichtet würde.
Aus Gemeinden und Regionen
- Sevgein: Der Gemeinde Sevgein wird an die beitragsberechtigten
Kosten für die Erneuerungs- und Ergänzungsmassnahmen der
Wasserversorgungsanlage, 1. und 2. Etappe, ein Beitrag von pauschal
85'400 Franken zugesichert.
- Regionalverband "Nordbünden": Die Regierung hat die Statuten des
Regionalverbands "Nordbünden" genehmigt. Diese treten auf den 1. Januar
2007 in Kraft.
- Parpan: Die an der Gemeindeversammlung der Gemeinde Parpan vom 4.
November 2004 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird
genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Kulturförderung: Die Bündner Regierung hat für die Förderung von
13 kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 170'500
Franken gesprochen.
- Judoschule Ilanz: Für die Anschaffung von Judomatten und diversem
Judomaterial erhält die Judoschule Ilanz einen Beitrag aus dem
Sport-Fonds von maximal 6'100 Franken.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden