Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Bündner Regierung ist mit dem vom Bund geplanten öffentlichen Register über die Freisetzung von Schadstoffen grundsätzlich einverstanden. Informationen über die Freisetzung bestimmter Schadstoffe und über den Transfer bestimmter Abfälle sollen künftig öffentlich zugänglich sein. Meldepflichtig sind rund 1000 grosse und mittlere Betriebe in der Schweiz, wenn sie Schadstoffe freisetzen, die über einen festgesetzten Schwellenwert hinausgehen. Zu diesen Schadstoffen zählen unter anderem Feinstaub, Kohlendioxid und Schwermetalle. Der Bund hat die entsprechende Verordnung zum so genannten "Pollutant Release and Transfer Register" (PRTR) in die Anhörung geschickt. Damit setzt die Schweiz eine internationale Verpflichtung um. Längerfristiges Ziel ist es, zur Reduktion dieser Freisetzungen an die Umwelt beizutragen.
Wieweit das PRTR dazu beitragen kann, lässt sich nicht abschätzen, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund, da nicht bekannt ist, welcher Anteil der tatsächlich freigesetzten Schadstoffe überhaupt im PRTR erfasst wird. Der Nutzen eines solchen Registers in der Öffentlichkeit dürfte daher beschränkt sein. In einem grösseren Rahmen könne sich dieses aber gut dazu eignen, Regionen mit grosser Umweltbelastung aufzuzeigen. Die Regierung geht davon aus, dass in Graubünden weniger als zehn Betriebe meldepflichtig wären. Die betroffenen Betriebe werden die Daten in der Regel bereits zur Verfügung haben, ausgenommen einzelne Abfallanlagen. Der Aufwand für die Betriebe dürfte deshalb nicht gross sein, hält die Regierung fest.

Neue Beitragsvereinbarung mit der Pro Senectute genehmigt
Eine neue Beitragsvereinbarung zwischen dem Kanton Graubünden und der Pro Senectute Graubünden ist von der Bündner Regierung genehmigt worden. Der neue Leistungsauftrag gilt für die Jahre 2006 bis 2009. Neben formellen Anpassungen wurden gegenüber dem früheren Leistungsvertrag aus dem Jahr 2002 vor allem die von der Pro Senectute zu erbringenden Leistungen und deren Abgeltung geändert. Die von der Pro Senectute in den Bereichen Soziales, Sport, Bildung, Service, Gemeinwesen und Information erbrachten Leistungen werden vom Kanton mit einer Pauschale von total 105'000 Franken entschädigt. Neu werden die im Bereich der Pro Senectute Sozial erbrachten Leistungen zudem leistungsorientiert mit maximal 100'000 Franken abgegolten. Die Höhe dieser leistungsabhängigen Abgeltung wurde so bemessen, dass der Pro Senectute bei der gleichen Anzahl Beratungen wie im Jahr 2005 in etwa derselbe Kantonsbeitrag wie im Vorjahr ausgerichtet würde.

Aus Gemeinden und Regionen
- Sevgein: Der Gemeinde Sevgein wird an die beitragsberechtigten Kosten für die Erneuerungs- und Ergänzungsmassnahmen der Wasserversorgungsanlage, 1. und 2. Etappe, ein Beitrag von pauschal 85'400 Franken zugesichert.
- Regionalverband "Nordbünden": Die Regierung hat die Statuten des Regionalverbands "Nordbünden" genehmigt. Diese treten auf den 1. Januar 2007 in Kraft.
- Parpan: Die an der Gemeindeversammlung der Gemeinde Parpan vom 4. November 2004 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Kulturförderung: Die Bündner Regierung hat für die Förderung von 13 kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 170'500 Franken gesprochen.
- Judoschule Ilanz: Für die Anschaffung von Judomatten und diversem Judomaterial erhält die Judoschule Ilanz einen Beitrag aus dem Sport-Fonds von maximal 6'100 Franken.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel