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Im Kanton Graubünden soll die Finanzierung der Dienste im Bereich der häuslichen Pflege und Betreuung (Spitex), der Mütter- und Väterberatung und der Alters- und Pflegeheime eine neue gesetzliche Grundlage erhalten. Dies sieht der Entwurf für eine Teilrevision des Krankenpflegegesetzes vor, den die Bündner Regierung für die Vernehmlassung freigegeben hat.
Aufgrund der mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) verbundenen Änderungen drängt sich insbesondere eine Neuregelung der Spitex-Finanzierung auf. Die bisher an die Spitex-Dienste bezahlten Bundesbeiträge werden zukünftig entfallen. Mit den vorgeschlagenen neuen Finanzierungsregelungen in den Bereichen der Spitex, der Mütter- und Väterberatung und der Alters- und Pflegeheime werden die Gemeinden insgesamt mit rund 2.6 Millionen Franken pro Jahr entlastet. Gleichzeitig wird der Kanton mit rund 2.5 Millionen Franken mehr belastet. Die Mehrkosten für den Kanton können durch die mit der Einführung der NFA verbundenen Änderungen der Finanzströme voraussichtlich kompensiert werden.
Den Spitex-Diensten wird die öffentliche Hand insgesamt Beiträge in etwa in der gleichen Grössenordnung ausrichten wie bisher. Um das im Kanton erreichte gute Leistungs- und Betreuungsniveau bei den Spitex-Diensten beibehalten zu können, sollen diese Beiträge nicht reduziert werden. Die geltende Defizitfinanzierung wird durch ein leistungsbezogenes Finanzierungssystem ersetzt, das wirtschaftlich handelnde Spitex-Dienste belohnt. Diejenigen Spitex-Dienste, die ihre Leistungen wirtschaftlich erbringen, sollen tendenziell höhere Beiträge als heute erhalten. Die mit der NFA entfallenden Bundesbeiträge von 4.3 Millionen Franken werden aufgrund der von der Regierung vorgeschlagenen Lösung grösstenteils vom Kanton übernommen. Damit unterstützt der Kanton die Spitex-Dienste auch künftig im interkantonalen Vergleich überdurschnittlich.
Auch im Bereich der Alters- und Pflegeheime und Pflegegruppen soll die geltende Finanzierung, bei welcher die öffentliche Hand die Wohnkosten der Heimbewohner vollständig subventioniert, geändert und anderen Wohn- und Betreuungsformen wie etwa der Spitex angenähert werden. Bei Neu- und Erweiterungsbauten leistet der Kanton und die Gemeinden neu pauschale Beiträge pro Bett. Bei der Instandsetzung und Erneuerung bestehender Bauten sollen die Investitionskosten neu zukünftig zu rund 60 Prozent über die Tarifeinnahmen der Heimbewohner sichergestellt werden. Mit dieser Änderung werden die Heimbewohner, die keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, gegenüber heute teilweise stärker belastet. Der Kanton und die Gemeinden werden um je 2.2 Millionen Franken entlastet. Durch die von den Alters- und Pflegeheimen schon heute erzielten Betriebsgewinne wird mit den geschaffenen Reserven aber nur eine geringe Erhöhung der Tagestaxen notwendig sein.
Im Bereich der Mütter- und Väterberatung ergeben sich durch das neue Finanzierungssystem insgesamt keine Kostenverschiebungen zwischen Kanton und Gemeinden. Neu soll den beitragsberechtigten Diensten aber ein Pauschalbeitrag ausgerichtet werden.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter www.jpsd.gr.ch einsehbar. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. November 2006.

Die Bündner Regierung vergibt den Bündner Kulturpreis 2006 an Jacques Guidon
Der Bündner Kulturpreisträger 2006 heisst Jacques Guidon. Die Bündner Regierung würdigt den leidenschaftlichen Einsatz Guidons für die romanische Sprache und Kultur sowie seine Leistungen als bildender Künstler, Theatermacher und Schriftsteller. Der Preis ist mit 20'000 Franken dotiert.
Einen Anerkennungspreis in der Höhe von 10'000 Franken spricht die Regierung Giosch Albrecht, Britta Allgöwer, Liliana Brosi, Armin Caduff, Adolf Collenberg, Gian Primo Falappi und Eckart Fritz-Schocher zu. Giosch Albrecht erhält den Preis für seinen Einsatz für Menschen in jeder Lebensphase als Begleiter, Psychotherapeut, Lehrer und Schriftsteller sowie als Vermittler der Logotherapie und Existenzanalyse. Britta Allgöwer wird für ihre naturwissenschaftliche Forschungstätigkeit und ihre Leistungen beim Aufbau des Geographischen Informationssystems des Schweizerischen Nationalparks ausgezeichnet. Liliana Brosi erhält einen Anerkennungspreis für ihren unermüdlichen Einsatz als Galeristin, Kunstvermittlerin und Kunstschaffende. Armin Caduff wird in Anerkennung seines erfolgreichen Wirkens als Leiter der Compagnia Rossini und als Förderer junger Gesangstalente mit einem Preis gewürdigt. Adolf Collenberg wird für seine jahrzehntelange Forschungstätigkeit auf dem Gebiet der Bündner Geschichte und für seinen Einsatz für die romanische Sprache ausgezeichnet. Gian Primo Falappi erhält den Preis für seine wichtige und qualifizierte Übersetzungsarbeit zugunsten der Verbreitung der Geschichte und Kultur in der italienischen Schweiz. Eckart Fritz-Schocher schliesslich wird für seine hervorragende Tätigkeit als Schlagzeuger, Perkussionist und als Musikpädagoge geehrt.
Einen Förderpreis von je 7000 Franken erhalten: Remo Albert Alig, bildender Künstler, Pascal Bergamin, Filmregisseur und Drehbuchautor, Jacinta Candinas, bildende Künstlerin, Maria Victoria Haas, Sängerin, Riccardo Lurati, Filmemacher, Werner Nigg, Tänzer, Alexandra Peterelli, Sängerin, Ingrid Schütz, Sängerin und Seraina Maria Sievi, Theaterregisseurin. Die Übergabe der Preise erfolgt im Rahmen einer Feier, die am Freitag, 10. November, um 17.15 Uhr im Grossratssaal in Chur stattfindet.

Pädagogische Hochschule neu mit Bachelor
Die Bündner Regierung hat eine neue Prüfungsverordnung für die Pädagogische Hochschule erlassen. Die Verordnung regelt die definitive Zulassung zum Studium, die Leistungsnachweise während des Studiums in den Diplomstudiengängen zur Lehrperson für den Kindergarten oder für die Primarschule sowie den Studienabschluss. Die Prüfungsverordnung dient der Umsetzung der Erklärung von Bologna und sieht den Studienabschluss mit einem Bachelor vor. Eine weitere wesentliche Neuerung liegt darin, dass die Ausbildungsleistungen der Studierenden gemäss dem European Credit Transfer and Accumulation System, ECTS, mit Kreditpunkten bewertet werden.
Die neue Prüfungsverordnung ist notwendig, damit die Ausbildungsabschlüsse der Pädagogischen Hochschule gesamtschweizerisch anerkannt werden. Die Prüfungsverordnung ist abgestimmt auf die Vorgaben des Reglements der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Vorschulstufe und der Primarstufe.

Amt für Landwirtschaft, Strukturverbesserungen und Vermessung wird in Amt für Landwirtschaft und Geoinformation umbenannt
Das Amt für Landwirtschaft, Strukturverbesserungen und Vermessung (ALSV) wird auf den 1. Januar 2007 neu in "Amt für Landwirtschaft und Geoinformation" (ALG) umbenannt. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Die Umbenennung, die im Rahmen der Reorganisation der Kantonalen Verwaltung erfolgt, nimmt sinnvoll Bezug auf die Aufgaben und den Tätigkeitsbereich des Amtes.

Regierung begrüsst Teilrevision von vier Verordnungen des Chemikalienrechts
Die Bündner Regierung begrüsst die vom Bund vorgeschlagene Teilrevision von vier Verordnungen des Chemikalienrechts. Bei der Teilrevision der Chemikalienverordnung, der Biozidprodukteverordnung und der Verordnung über Gute Laborpraxis stehen Korrekturen und Präzisierungen im Vordergrund, welche die Rechtssicherheit und auch die Leserfreundlichkeit verbessern. Zudem wurde die Chemikalienverordnung an die Entwicklung des EU-Rechts angepasst. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt, werden die vorgeschlagenen Überarbeitungen und Anpassungen zur Rechtsicherheit beitragen und in einigen Punkten auch das Schutzniveau erhöhen.

Aus Gemeinden und Regionen
- Igis: Der Gemeinde Igis wird gestützt auf das Sportanlagenkonzept Graubünden (KASAK GR) an die Gesamterneuerung der Sportanlage Ried, Leichtathletikanlage, Landquart, ein Beitrag von 115'000 Franken zugesichert.
- Lavin: Der Gemeinde Lavin werden an die beitragsberechtigten Kosten für die Sanierung der Quellfassungen Eras und Quellzuleitung Funtanivas, ein Beitrag von 35'715 Franken freigegeben.
- Versam: Das Projekt Sanierung Lawinenverbauung "Buchwald" der Gemeinde Versam wird genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten wird ein Kantonsbeitrag von höchstens 17'500 Franken zugesichert. Weiter wird der Gemeinde Versam für die Erneuerung und den Ausbau der Wasserversorgungsanlagen der Siedlungsgebiete Versam und Arezen, 1. Etappe, ein Beitrag von 77'000 Franken zugesichert.
- Castasegna: Das vom Elektrizitätswerk der Stadt Zürich am 6. Juni 2006 eingereichte Gesuch betreffend "neues unterirdisches Ausgleichsbecken in Castasegna" wird genehmigt.
- Paspels: Die Totalrevision Ortsplanung der Gemeinde Paspels vom 17. März 2005 wird genehmigt.
- Pontresina: Die Totalrevision des Tourismusgesetzes der Gemeinde Pontresina vom 28. Juni 2006 wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Dal campo alla tavola: Das Ausstellungsprojekt "Dal campo alla tavola" wird mit einem einmaligen Beitrag von 9'000 Franken unterstützt. Das Projekt der Fondazione Ente Museo Poschiavino und der Associazione Mulino Aino vernetzt zwei museale Institutionen und drei Häuser im Val Poschiavo.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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