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Im Rahmen des BSE-Überwachungsprogramms ist anlässlich der Untersuchung einer toten Kuh aus dem Kanton Graubünden/Bezirk Maloja Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) diagnostiziert worden.
Es handelt sich um den vierten BSE-Fall dieses Jahres in der Schweiz, der vom Referenzlabor bestätigt worden ist. Letztmals wurde im Jahr 2003 BSE bei einem Tier aus Graubünden diagnostiziert. Seit 1990 wurden somit in Graubünden insgesamt 25 BSE-Fälle entdeckt.
Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des Kantons Graubünden hat die gemäss Tierseuchengesetzgebung für die Ausrottung von BSE vorgeschriebenen Massnahmen eingeleitet.
Auf eine Tötung des ganzen Bestandes kann verzichtet werden, da BSE nach heutigem Wissensstand nicht von Tier zu Tier übertragen wird, sondern durch die Aufnahme von infiziertem Tiermehl. Es müssen jedoch alle Rinder, die innerhalb eines Jahres vor oder nach der Geburt des an BSE erkrankten Tieres im selben Bestand geboren und aufgezogen wurden (sogenannte "Kohortentiere"), getötet werden. Bei den Kohortentieren besteht ein erhöhtes BSE-Risiko, weil sie als Jungtiere das gleiche Futter wie das BSE-Tier gefressen haben. Zudem müssen alle direkten Nachkommen der an BSE erkrankten Kuh, die in den zwei Jahren vor der Diagnose geboren wurden, getötet werden.

Gremium: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden
Quelle: dt Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden
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