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Die grossrätliche Kommission für Bildung und Kultur hat die Botschaft der Regierung zum Erlass eines Sprachengesetzes behandelt. Die Kommission beantragt dem Grossen Rat einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. Die Kommission steht unter dem Vorsitz von Grossrat Bruno W. Claus. An der Kommissionssitzung teilgenommen hat auch Regierungspräsident Claudio Lardi. Ebenso waren Vertreter der Lia Rumantscha und der Pro Grigioni Italiano zu Hearings eingeladen.
Wie die Regierung in ihrer Botschaft schreibt, hat das Sprachengesetz zunächst zum Ziel, die Vorgaben internationalen Rechts (Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen; Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten), der Bundesverfassung (Art. 18 und 70) und der neuen Kantonsverfassung (Art. 3) umzusetzen. Dabei geht es namentlich darum, folgende Ziele und Grundsätze der künftigen kantonalen Sprachenpolitik zu konkretisieren:

- Stärkung der Dreisprachigkeit als Wesensmerkmal des Kantons;
- Festigung und Förderung des Bewusstseins für die kantonale Mehrsprachigkeit;
- Wahrung und Förderung des Bestandes und der Verbreitung der Landessprachen des Kantons;
- Umschreibung des Anwendungsbereichs der kantonalen Amtssprachen in den Bereichen Rechtsetzung, Rechtsanwendung und Rechtsprechung;
- Institutionelle und finanzielle Förderung der Minderheitensprachen Rätoromanisch und Italienisch;
- Festlegung von Grundsätzen für den Gebrauch der Amts- und Schulsprachen in den Gemeinden und Kreisen.

Zu diversen Artikeln der Botschaft brachte die Kommission Änderungsanträge ein. Ein Anliegen war die anerkannte Arbeit der Sprachorganisationen zu stärken und gleichzeitig zielorientierte und überprüfbare Leistungsvereinbarungen zu etablieren. So möchte die Kommission im Gesetz verankern, dass das Bewusstsein für die kantonale Mehrsprachigkeit nicht nur individuell und institutionell, sondern auch gesellschaftlich zu festigen ist. Weiter sollen mit dem Sprachengesetz im Kanton Voraussetzungen für ein Institut für Mehrsprachigkeit geschaffen werden. Damit nimmt die Kommission ein Anliegen auf, dass im Zusammenhang mit der Schaffung eines solchen Institutes auf Bundesebene steht. Gemäss der Kommission muss alles unternommen werden, damit ein allfälliges Institut des Bundes im Kanton Graubünden geschaffen werden kann. Ein weiterer Kommissionsantrag bezweckt, dass der Kanton an Gemeinden, andere öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Private Beiträge leisten können soll zu Gunsten der Einrichtung zweisprachig geführter Schulen oder zweisprachig geführter Klassen in deutschsprachigen Gemeinden. Einig ist sich die Kommission auch darin, dass die Gewährung der Kantonsbeiträge an die beitragsberechtigten Institutionen von der Einhaltung von Leistungsvereinbarungen abhängig gemacht werden soll. Allerdings beantragt hier die Kommission, dass die Leistungsvereinbarungen jeweils für eine Periode von vier Jahren abgeschlossen werden sollen.

Zu zwei Artikeln wurden auch Mehr- bzw. Minderheitsanträge eingereicht. So beantragt eine Kommissionsmehrheit, dass der Kanton im Rahmen des Sprachengesetzes an die Lia Rumantscha, die Pro Grigioni Italiano und an die Agentura da Novitads Rumantscha auch Beiträge zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen beziehungsweise italienischen Kultur leiten soll. Hinsichtlich Festlegung der Amtssprachen möchte eine Kommissionsminderheit, dass Gemeinden mit einem Anteil von mindestens 40 Prozent von Angehörigen einer angestammten Sprachgemeinschaft als einsprachige Gemeinden gelten sollen. Regierung und Kommissionsmehrheit befürworten den in der Botschaft vorgeschlagenen Anteil von 50 Prozent.

Der Grosse Rat wird sich in der Oktobersession 2006 mit der Vorlage befassen.

Gremium: Kommission für Bildung und Kultur
Quelle: dt Kommission für Bildung und Kultur
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