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In Graubünden sollen erneuerbare Energien künftig verstärkt gefördert werden. Die Förderprogramme für Solaranlagen, Holzfeuerungsanlagen und Wärmepumpen werden erweitert. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft über die Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes und der dazugehörigen Verordnung an den Grossen Rat verabschiedet. Dieser wird das Geschäft in der Dezembersession beraten.
Im Grundzug zielt die Teilrevision darauf, die bestehenden Förderprogramme im Bereich der erneuerbaren Energien zu erweitern. So werden neu Solaranlagen, welche der Erwärmung des Brauchwassers dienen, auch losgelöst von einer gleichzeitigen wärmetechnischen Sanierung finanziell unterstützt. Um aber einen Anreiz für umfassende Sanierungen zu schaffen, erhöht sich der Förderbeitrag bei einer wärmetechnischen Gebäudesanierung. Ebenso werden neu auch grössere Holzfeuerungsanlagen ohne wärmetechnische Sanierung gefördert. Dies gilt für bestehende wie auch für Neubauten. Neu erhalten zudem nicht nur Anlagen in öffentlichen Bauten, sondern auch in privaten Bauten eine finanzielle Unterstützung. Das Gleiche gilt für grössere Wärmepumpen in öffentlichen und privaten Bauten.
Unverändert beibehalten wird das bestehende Förderprogramm für wärmetechnische Gebäudesanierungen. Allerdings wird das Verhältnis zu allfälligen Bundesfördermodellen und nationalen Förderprogrammen neu geregelt. Eine Kumulation von Beitragszahlungen aus verschiedenen Förderprogrammen wird in einem begrenzten Umfang möglich.
Mit diesen zusätzlichen Förderprogrammen rechnet der Kanton, dass sich die Nutzung erneuerbarer Energie von 2.75 Millionen Kilowattstunden im Jahr 2007 auf 6.50 Millionen Kilowattstunden im Jahr 2011 steigern wird. Damit liessen sich jährlich rund 650'000 Liter Heizöl einsparen. Dies entspricht einer jährlichen Kohlendioxidreduktion von rund 1'750 Tonnen pro Jahr.
Sowohl das bestehende als auch das verstärkte Fördersystem wird von Globalbeiträgen des Bundes profitieren können. Künftig werden für die Förderung im Bereich erneuerbare Energie zwischen 325'000 Franken (2007) und 850'000 Franken (2011) zur Verfügung stehen. In diesen Beiträgen sind die Bundesmittel in der Höhe von rund 30 Prozent enthalten. Dabei gehen die Berechnungen davon aus, dass die Anzahl Beitragsgesuche von heute weniger als 10 schrittweise auf bis rund 200 Gesuche pro Jahr ansteigen wird. Nebst einer bedeutenden energetischen Wirkung zeigt das neue Förderprogramm durch die Sicherung von Arbeitsplätzen auch eine positive volkswirtschaftliche Bilanz.

Graubünden passt kantonales Recht an Partnerschaftsgesetz des Bundes an
Der Kanton Graubünden passt sein kantonales Recht an das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare an. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft an den Grossen Rat verabschiedet. Dieser wird sich in der Dezembersession mit der Vorlage befassen.
Am 5. Juni 2005 stimmte das Schweizer Stimmvolk dem Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz) zu. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Im Gesetz werden die Begründung und die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft sowie die Rechte und Pflichten, welche die beiden Partnerinnen und Partner untereinander haben, geregelt. Im Anhang zum Partnerschaftsgesetz werden verschiedene Bundesgesetze angepasst, in denen der neu geschaffene Zivilstand berücksichtigt werden muss.
Dieses Vorgehen des Bundes bedeutet für die Kantone, dass sie keinen grossen gesetzgeberischen Handlungsspielraum haben, sondern sich bei der Umsetzung an die bundesrechtlichen Vorgaben halten müssen. Der Anpassungsbedarf bei der kantonalen Rechtsordnung erstreckt sich auf Gesetze, grossrätliche Verordnungen und Regierungsverordnungen. In Graubünden sind insgesamt noch acht Gesetze, vier grossrätliche Verordnungen und voraussichtlich elf Regierungsverordnungen betroffen. Anzupassen sind unter anderem das Bürgerrechtsgesetz, das Gesetz über die politischen Rechte, das Gesetz über die Kantonale Pensionskasse, das Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, das Notariatsgesetz, das Gerichtsverfassungsgesetz, die Zivilprozessordnung sowie das Submissionsgesetz. Bei einigen bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Gesetzgebungsverfahren sind die erforderlichen Anpassungen bereits berücksichtigt worden.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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