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Die Bündner Regierung wird dem Grossen Rat in der Oktobersession 2006 die Botschaft über die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes vorlegen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat die Botschaft unter dem Vorsitz von Aldo Tuor zu Handen des Grossen Rates vorberaten. An den Sitzungen anwesend war auch Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf.
Wie die Regierung in ihrer Botschaft schreibt, hat die angespannte Finanzlage des Kantons Graubünden tief greifende Reformen des Steuerrechts während längerer Zeit blockiert. Dadurch hat der Kanton an Konkurrenzfähigkeit sowohl im Bereich der natürlichen Personen als auch bei den juristischen Personen eingebüsst. Aufgrund diverser parlamentarischer Vorstösse hatte die Regierung im Juni 2005 zu Handen des Grossen Rates in einem Bericht über eine Revision des kantonalen Steuergesetzes den konkreten Handlungsbedarf dargelegt und verschiedene Revisionspunkte aufgezeigt. Der Grosse Rat hat den Bericht in der Oktobersession 2005 intensiv diskutiert und der Regierung die Ziele für die nun vorliegende Gesetzesrevision vorgegeben. Hauptpunkte der Revision sind Steuerentlastungen für die juristischen Personen, für die Ehegatten und die Familien sowie die Befreiung der direkten Nachkommen von der Nachlasssteuer und die Abschaffung der Sonderabgabe auf dem Vermögen.
Die WAK hat sich eingehend mit der Vorlage auseinandergesetzt. Nachdem Eintreten unbestritten war, wurden zu einzelnen Bestimmungen Mehr- beziehungsweise Minderheitsanträge gestellt. So beantragt eine Kommissionsminderheit die Einführung eines Sozialabzuges für Steuerpflichtige, welche im gemeinsamen Haushalt pflegebedürftige Personen betreuen. Betreffend Besteuerung von Kapitalabfindungen aus Vorsorge beantragt eine Kommissionsmehrheit eine gegenüber der Botschaft weiter gehende Reduktion der Maximalbelastung für Ehegatten von 3,2 Prozent auf 2,6 Prozent und für die übrigen Steuerpflichtigen von fünf Prozent auf vier Prozent. Dies soll vermögende Personen zu einer Wohnsitznahme in Graubünden bewegen. Bei der Gewinnsteuer der juristischen Personen beantragt eine Kommissionsmehrheit, den maximalen Steuersatz nicht wie von der Regierung vorgeschlagen auf 7,5 Prozent, sondern auf sieben Prozent festzulegen. Zur Förderung der frühzeitigen Zahlung der auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des teilrevidierten Steuergesetzes fällig werdenden Besteuerung von Erbvorbezügen schlägt eine Kommissionsmehrheit die Möglichkeit eines Skontos vor. Die Kommission hat im Hinblick auf eine tragbare und ausgewogene Vorlage verzichtet, Anträge für weitergehende Steuerentlastungen einzubringen.
Kontrovers diskutiert wurde auch die Frage, ob die vorliegende Teilrevision des Steuergesetzes dem obligatorischen Referendum zu unterstellen sei. Eine Kommissionsmehrheit hat sich schliesslich dafür ausgesprochen, die Vorlage dem obligatorischen Referendum zu unterstellen.
In der Schlussabstimmung stimmte die Kommission der Teilrevision des Steuergesetzes mit 7 zu 1 Stimmen zu.

Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Aldo Tuor, Tel. 081 920 36 36

Gremium: Kommission für Wirtschaft und Abgaben
Quelle: dt Kommission für Wirtschaft und Abgaben
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