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Die grossrätliche Kommission für Staatspolitik und Strategie hat die Botschaft der Regierung zum Erlass eines Gesetzes über die Gehälter und die berufliche Vorsorge der Mitglieder der kantonalen Gerichte und Erlass eines Gesetzes über die Gehälter und die berufliche Vorsorge der Mitglieder der Regierung behandelt. Die Kommission, welche unter dem Vorsitz von Ueli Bleiker steht, beantragt dem Grossen Rat einstimmig auf die Vorlage einzutreten. An der Sitzung anwesend war auch Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf.
Anlass dieser Vorlage war einerseits die Überführung der bisherigen Verordnungen in die von der Kantonsverfassung vorgeschriebene Gesetzesform und andererseits der ausgewiesene Handlungsbedarf bei der Anpassung der beruflichen Vorsorge der Magistratspersonen (Richterinnen und Richter sowie Mitglieder der Regierung) an die heutigen Anforderungen und Verhältnissen.
Die Kommission folgte praktisch in allen Teilen den Anträgen der Regierung. Bei Artikel 5 des Gesetzes über die Gehälter und die berufliche Vorsorge der Mitglieder der kantonalen Gerichte will eine Kommissionsminderheit das vom Kanton zu übernehmende Sparguthaben im Zeitpunkt der Alterspensionierung auf 60 Prozent erhöhen. Demgegenüber folgt die Kommissionsmehrheit der Botschaft und will die Erhöhung bei 25 Prozent belassen.
Die Kommission verabschiedete die Botschaft der Regierung schliesslich zuhanden des Grossen Rates, der sich dieser Angelegenheit in der Oktobersession annehmen wird.

Gremium: Kommission für Staatspolitik und Strategie
Quelle: dt Kommission für Staatspolitik und Strategie
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