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Die Bündner Regierung lehnt eine Reduktion der Bundesbeiträge an die Schadenwehren auf den Nationalstrassen ab. Dies hält die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort zum Bericht über die Neuregelung der finanziellen Abgeltung der Schadenwehren auf Nationalstrassen fest. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wird der Bund allein verantwortlich für die Nationalstrassen. Die Schadenwehren, wie etwa Feuer-, Öl-, Chemie- und Strahlenwehren, bleiben indessen in der Kompetenz der Kantone. Der Bericht des Bundes zielt darauf, gemäss den neuen NFA-Grundsätzen die Finanzierung zu vereinfachen und effizienter zu gestalten.
Der Kanton Graubünden betreibt gegenwärtig acht Nationalstrassenstützpunkte, einen Chemiewehrstützpunkt und zwei Öl-Chemiewehrstützpunkte auf der Nationalstrasse A13 und A28. Zusätzlich verfügt das kantonale Tiefbauamt für den San Bernardino-Tunnel über eine Portalfeuerwehr. Der Regierung zufolge beabsichtigt der Bund mit der vorgeschlagenen Neuregelung der Abgeltung eine "Sparübung", indem die bisherigen Bundesbeiträge von 14.6 auf 12.2 Millionen Franken reduziert werden. Diese Mittel dürften laut Regierung aber auf keinen Fall gekürzt werden. Ansonsten sei die über Jahre geleistete Aufbauarbeit bei den Schadenwehren in hohem Masse gefährdet. Eine Reduktion müsste bei den Trägern der Stützpunkte unweigerlich zu Grundsatzüberlegungen mit Bezug auf den Aufwand für die Sicherheit des Verkehrs auf den Nationalstrassen führen.

Konzept des Bundes für Gebirgslandeplätze stösst auf Zustimmung
Die Bündner Regierung ist mit dem Konzept des Bundes zu den Gebirgslandeplätzen grundsätzlich einverstanden. Das Konzept berücksichtige im Wesentlichen die Inhalte des kantonalen Richtplans 2000, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt, Teil Gebirgslandeplätze.
In Graubünden existieren heute acht Gebirgslandeplätze, wobei ein weiterer Platz im Gebiet des Vorabgletschers knapp jenseits der Kantonsgrenze auf Boden des Kantons Glarus liegt. Der Gebirgs- und Tourismuskanton ist laut Regierung auf eine gut ausgebaute Luftfahrtinfrastruktur angewiesen. Die Gebirgslandeplätze dienen in erster Linie Ausbildungs- und Übungszwecken und erst in zweiter Linie gewerblichen Zwecken wie zum Beispiel Heliskiing. Ergänzend zum bestehenden Netz fordert die Regierung, dass Optionen für einen Gebirgslandeplatz in der Landschaft Davos sowie für punktuelle Ergänzungen auf der Alpensüdseite in Misox und Calanca in das Konzept aufzunehmen sind.

Abstimmungsvorlagen vom 26. November 2006 bestimmt
Die Bündner Regierung hat davon Kenntnis genommen, dass am Sonntag, 26. November 2006, das Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und das Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Familienzulagen (Familienzulagengesetz) als eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden. Am Sonntag, 26. November 2006, gelangt zudem die Teilrevision der Kantonsverfassung (Art. 21 Abs. 1 und 3, Art. 51 a und Art. 55 Abs. 2; Justizreform) als kantonale Sachvorlage zur Abstimmung.

Volksinitiative "Grosser Rat: 80 sind genug" zustande gekommen
Die Regierung hat die am 25. September 2006 eingereichten Unterschriften zur Volksinitiative "Grosser Rat: 80 sind genug" geprüft. Dabei hat sie festgestellt, dass die Initiative mit 4'163 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist.

Regierung begrüsst Strukturreform in der beruflichen Vorsorge
Die vom Bund vorgeschlagene Strukturreform in der beruflichen Vorsorge wird von der Bündner Regierung begrüsst. Die immer komplexer werdenden rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hätten die Anforderungen an eine wirksame Aufsicht in der beruflichen Vorsorge stets erhöht, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Strukturreform an den Bund. Die Reform zielt darauf, die direkte Aufsicht über den BVG-Bereich durch Regionalisierungen zu stärken. Zudem soll eine eidgenössische Oberaufsichtskommission geschaffen werden. Schliesslich sieht die Reform vor, Massnahmen einzuführen, um das Verbleiben von älteren Arbeitnehmenden im Arbeitsmarkt zu begünstigen.
Der vorgesehene Weg in Richtung einer Regionalisierung und Verstärkung der direkten Aufsicht durch die Kantone ist laut Regierung klar zu unterstützen. Der Kanton Graubünden befinde sich auf Kurs der Vorlage. Der Grosse Rat stimmte in der Augustsession dem Beitritt des Kantons zum Konkordat der Ostschweizer BVG-Aufsicht auf den 1. Januar 2008 zu. Zu unterstützen sind der Regierung zufolge auch die Bestrebungen für eine verstärkte Oberaufsicht auf eidgenössischer Ebene. Mit einer fachlich kompetenten, rasch reagierenden Oberaufsichtsbehörde besteht ein homogenes System, das den Herausforderungen gerecht wird.

Stabsstelle für Gleichstellungsfragen heisst neu "Stabsstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann"
Die Stabsstelle für Gleichstellungsfragen des Kantons Graubünden wird auf den 1. Januar 2007 in "Stabsstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann" umbenannt. Die Verwendung des Begriffs "Chancengleichheit" im Rahmen von Gleichstellung sei eine inhaltliche Präzisierung zu dem, was Gleichstellungsarbeit beinhaltet. Die Namensänderung erscheint der Regierung daher sinnvoll und gerechtfertigt.

Aus Gemeinden und Regionen
- Klosters - Serneus: Das Einzelprojekt "Unwetter 2005 Klosters", Teil Instandstellung Erschliessungsanlagen, der Gemeinde Klosters - Serneus wird genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten von 2'641'000 Franken wird ein Kantonsbeitrag von 19 Prozent oder höchstens 501'790 Franken zugesichert.
- Lüen: Die anlässlich der Gemeindeversammlung der Gemeinde Lüen vom 1. Dezember 2005 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Maladers: Die anlässlich der Gemeindeversammlung der Gemeinde Maladers vom 27. Juni 2006 beschlossene Änderung der Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Tschlin: Die Statuten der Bürgergemeinde Tschlin vom 15. Dezember 2005 werden genehmigt.
- Felsberg: Die in der Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Felsberg vom 4. Mai 2006 beschlossene Teilrevision der Statuten wird genehmigt.
- Wiesen: Die Teilrevision des Kurtaxengesetzes der Gemeinde Wiesen vom 10. Februar 2006 wird genehmigt.
- Laax: In Laax wird die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h auf verschiedenen Gemeinde- beziehungsweise Kantonsstrassen festgelegt und zwei "Tempo-30-Zonen" eingeführt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Kulturförderung: Die Bündner Regierung hat für die Förderung von 16 kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 144'500 Franken gesprochen.
- Verein Ludotheken Graubünden: Der Verein Ludotheken Graubünden erhält für das Betriebsjahr 2006 eine Unterstützung in der Höhe von 20'000 Franken.
- Stiftung Umwelt-Einsatz Schweiz: Der Stiftung Umwelt-Einsatz Schweiz, die 2006 ihr 30-jähriges Bestehen feiert und ihre Leistungen in dieser Zeit etwa zu einem Drittel im Kanton Graubünden erbracht hat, wird ein einmaliger Beitrag von 20'000 Franken zugesprochen.
- Digitales Ereignis- und Bildinventar Naturgefahren Graubünden: Das Projekt "Digitales Ereignis- und Bildinventar Naturgefahren Graubünden" wird mit einem einmaligen Beitrag von 10'000 Franken unterstützt.
- Verein des Bündner Staatspersonals: Dem Verein des Bündner Staatspersonals wird für Jubiläumsaktivitäten und die Feier vom 4. Mai 2007 in Domat/Ems zum 100-jährigen Bestehen ein einmaliger Beitrag von 10'000 Franken zugesprochen.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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