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Die Bündner Regierung begrüsst grundsätzlich die vom Bund geplanten Änderungen der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV). Sie unterstützt in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund vorbehaltlos die Massnahmen zur Eliminierung von Wettbewerbsverzerrungen, welche durch zahlungsunwillige inländische Transportunternehmen entstehen. Bund und Kantonen entgehen dadurch LSVA-Einnahmen von rund 10 Mio. Franken jährlich. Nicht einverstanden ist die Regierung mit der vorgeschlagenen Frist für die Neuberechnung der LSVA-Anteile, welche vorab an Kantone mit Berg- und Randgebieten ausbezahlt werden. Der Verteilschlüssel für die Auszahlung der rund 80 Mio. Franken wird nach geltendem Recht alle zwei Jahre neu berechnet. Gemäss Bund soll künftig alle zehn Jahre eine Neuberechnung erfolgen. In Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Konferenz der Kantonalen Finanzdirektoren (FDK) schlägt die Regierung eine Verlängerung der Frist auf fünf Jahre vor.

Regierung nimmt Stellung zum Güterverkehrsverlagerungsgesetz
Die Regierung schliesst sich in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund grundsätzlich der gemeinsamen Stellungnahme der Regierungskonferenz der Gebirgskantone an. Grundsätzlich erwarten die betroffenen Regionen und Kantone in ihrer Antwort an den Bund eine schnellere Gangart und dass die Verlagerungsziele so rasch als möglich erreicht werden. Dabei überzeugen die vorgeschlagenen Varianten des Bundes nicht. Ergänzend hält die Regierung in ihrer Stellungnahme fest, dass sie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine Alpentransitabgabe (ATA) ablehnt. Vor allem im Binnenverkehr würde dies zu einer unerwünschten Verlagerung von der Schiene auf die Strasse führen. Bei der allfälligen Einführung einer ATA oder einer Alpentransitbörse wären insbesondere für den Binnenverkehr in den Alpenregionen flankierende Massnahmen und die Einführung von Ausnahmeregelungen erforderlich.

Regierung hebt Fischereiverbot an Feiertagen auf
Die Regierung genehmigt die Revision der Fischereibetriebsvorschriften. Eine wichtige Anpassung betrifft die Aufhebung von Fischereiverboten an Feiertagen. Am Karfreitag, am Oster- und Pfingstsonntag sowie am Eidgenössischen Bettag ist die Ausübung der Fischerei nach geltendem Recht im ganzen Kanton verboten. Mit Ausnahme des Eidgenössischen Bettages werden diese Verbote nun aufgehoben. Weitere Anpassungen im Rahmen der Revision betreffen die Fischereisaison, die Festlegung der Schontage, die Fangmasse sowie die Fangbeschränkungen und die Köderfische. Die geltenden Fischereibetriebsvorschriften haben sich weitgehend bewährt. Im Rahmen der vorliegenden Revision sind daher nur zwingend notwendige und sachlich gerechtfertigte Bestimmungen angepasst worden.

Die Beteiligung an der Spitäler Chur AG wird verkauft
Die Regierung verkauft die Beteiligung an der Spitäler Chur AG der Stiftung Kantonsspital Graubünden zum Preis von 25'000 Franken. Der Verkauf ist eine Folge der Neuorganisation im Spitalbereich. Weiter begründet die Regierung den Verkauf damit, dass die Beteiligung für die Aufgabenerfüllung des Kantons im Spitalbereich nicht mehr notwendig ist.

Aus Gemeinden und Regionen
- Herrschaft-Prättigau: Die Regierung genehmigt den Waldentwicklungsplan (WEP) Herrschaft-Prättigau. Dieser regelt für die Regionen Herrschaft und Prättigau die zukünftige Waldnutzung und legt die langfristigen waldbaulichen Ziele und Behandlungsstrategien fest.
- Klosters-Serneus/Landschaft Davos: Für Wiederinstandstellungsarbeiten nach den Unwettern 2005 genehmigt die Regierung einen Kantonsbeitrag von 477'000 Franken.
- Jenaz: Der Zonenplan 1:1'000 / 10'000 Spitzirain, Uf Platz, Alp Nova vom 15. Juni 2006 wird genehmigt.
- St. Antönien/Ascharina: Dem Gesuch der Gemeindevorstände St. Antönien und St. Antönien-Ascharina um Neubenennung der vereinigten Gemeinde in "St. Antönien" wird unter Vorbehalt des Ergebnisses des Vernehmlassungsverfahrens innerhalb der Bundesverwaltung von der Regierung entsprochen.
- Trimmis: Die anlässlich der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2006 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird von der Regierung genehmigt.
- Seewis i.P.: Der Gemeinde Seewis i.P. wird an die beitragsberechtigten Kosten für die Sanierung der Quellen Matan ein Beitrag von 69'000 Franken genehmigt. Bei den Unwettern 2005 wurden die Quellfassungen der Gemeinde beschädigt.
- Obersaxen: Das zulässige Höchstgewicht auf der Obersaxerstrasse (Abzweigung Bellaua bis St. Martin) wird ganzjährig von 13 t auf 18 t erhöht.
- Sumvitg: Das zulässige Höchstgewicht auf der Falenserstrasse wird von 18 t / 7 t auf 28 t erhöht.
- Solis-Mutten: Auf der Verbindungsstrasse Solis-Mutten wird im Strassentunnel eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h festgelegt.
- St. Moritz: In St. Moritz wird innerorts auf der Via Surpunt sowie auf der Via Giovanni Segantini / Via Salet die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und je eine "Tempo-30-Zone" eingeführt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Integrationsförderung: Die Regierung hat insgesamt 71'500 Franken für Projekte zur sozialen Integration der im Kanton Graubünden lebenden Ausländerinnen und Ausländer genehmigt:
- Dopo scuola, Bündnerische Arbeitsgemeinschaft für die Betreuung der ausländischen Arbeitnehmer, Chur
- Integrationshilfe für Migrantinnen, Frauenzentrale, Chur
- "SUPPORT" das umfassende Integrationsprogramm für Migrantinnen und Migranten, Balikatan, Chur
- Deutsch als Fremdsprache, Schule St. Catharina, Cazis
- Alltagsküche aus aller Welt, Internationaler Frauentreff, Domat/Ems
- Alt werden in Graubünden, Pro Senectute Graubünden, Chur

Strassenprojekte
Die Regierung hat 200'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnittes bewilligt:
- A 13 Nationalstrasse: Soazza - San Bernardino Süd

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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