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In einem Schreiben an die Gemeinden der Kreise Calanca, Misox, Roveredo, Brusio und Poschiavo sowie die Gemeinden Ausser- und Innerferrera, Avers und Marmorera macht die Bündner Regierung diese auf ihre verfassungsrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Bildung von Regionalverbänden aufmerksam. Die Regierung fordert die betroffenen Gemeinden auf, einen Regionalverband zu bilden oder einem Regionalverband beizutreten, und gewährt den Gemeinden dazu eine Nachfrist bis spätestens 30. Juni 2007.
Die neue Kantonsverfassung verlangt, dass sich alle Gemeinden in Graubünden bis Ende 2006 einem öffentlich-rechtlichen Regionalverband anschliessen. Mit Ausnahme der zwei Regionen Moesano und Poschiavo haben sich diese Regionalorganisationen neu konstituiert. Die in den Gemeinden der Kreise Calanca, Misox, Roveredo und Poschiavo durchgeführten Abstimmungen über die Statuten des Regionalverbandes haben die erforderliche Mehrheit von zustimmenden Gemeinden nicht erreicht, womit die Gründung des Regionalverbandes Organizzazione Regionale del Moesano (ORMO) und des Regionalverbandes Regione Valle di Poschiavo bis zum geforderten Termin gescheitert ist. Die Gemeinden Innerferrera, Ausserferrera, Avers haben die Statuten des Regionalverbandes regio Viamala, die Gemeinde Marmorera die Statuten des Regionalverbandes Mittelbünden abgelehnt.
Die Regierung hält fest, dass sie ein grosses Interesse daran hat, mit kompetenten und handlungsfähigen Partnern in den Regionen zusammen arbeiten zu können. Im Sinne des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit soll den Gemeinden die Möglichkeit zugestanden werden, bis Mitte 2007 eigenverantwortlich und autonom die ihr geeignet und zweckmässig erscheinenden Massnahmen zu ergreifen.

Regierung ist mit der Totalrevision der Tierschutzverordnung des Bundes grösstenteils einverstanden
Die Bündner Regierung befürwortet grundsätzlich die vom Bund vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen der Tierschutzverordnung. Mit der neuen Gesetzgebung soll der Schutz der Tiere verbessert werden, indem insbesondere die Umsetzung durch Ausbildung, Information und neue Vollzugsmittel verstärkt wird.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort festhält, sind die vorgeschlagenen Neuerungen aus Sicht des Kantons mit dem höchsten Anteil an Bio-Betrieben zu einem grossen Teil zu befürworten. Viele der Massnahmen, wie zum Beispiel der Winterauslauf, werden von der grossen Mehrheit der Betriebe in Graubünden bereits heute umgesetzt.
Nicht einverstanden ist die Regierung aber mit den neuen Bestimmungen zur Weidehaltung im Gehege und zum Schutz der Tiere vor Hitze. Im Kanton Graubünden kommt der Alpsömmerung eine grosse Bedeutung zu, schreibt die Regierung. Die Umsetzung dieser Massnahmen würde bedeuten, dass auf vielen Hochalpen künstliche Unterstände zu erstellen wären. Dies sei wirtschaftlich nicht vertretbar und würde die Alpsömmerung künftig verunmöglichen. Ebenfalls abgelehnt wird das Verbot der Anbindehaltung von Mutter- und Ammenkühen, da dies zu weiteren Erschwernissen im Umgang mit dieser Tiergruppe führt.
Schliesslich weist die Regierung darauf hin, dass der Aufwand für die Kantone erheblich gesteigert wird. Die revidierte Tierschutzverordnung wird für den Kanton einen Mehraufwand verursachen, der mit den bisherigen personellen und finanziellen Ressourcen nicht bewältigt werden kann.

Kinder- und Ausbildungszulagen werden erhöht
In Graubünden werden die Kinder- und Ausbildungszulagen ab 1. Januar 2007 um zehn Franken pro Kind und Monat erhöht. Damit steigen die Zulagensätze von 185 auf 195 Franken pro Kind und Monat bis zur Vollendung des 16. Altersjahres und von 210 auf 220 Franken pro Kind und Monat nach Vollendung des 16. Altersjahres. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen und die entsprechende Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Familienzulagen genehmigt.
Aufgrund der guten Reserve- und Ertragssituation der kantonalen Familienausgleichskasse erachtet die Regierung diese Erhöhung im Sinne der Familienförderung als zweckmässig. Die Zulagenerhöhung hat für die Familienausgleichskasse für Arbeitnehmende ein Ausgabenwachstum zwischen 3 und 3,5 Millionen Franken und für die Familienausgleichskasse für Selbstständigerwerbende Mehraufwendungen zwischen 0,25 und 0,5 Millionen Franken zur Folge. Der Beitragssatz der Arbeitgebenden muss dadurch jedoch nicht erhöht werden.

Regierung begrüsst geplante Steuererhöhung auf Tabakfabrikate
Die Bündner Regierung ist mit der vom Bund geplanten Steuererhöhung auf Tabakfabrikate einverstanden. Die Revision des Bundesgesetzes über die Tabaksteuer zielt darauf, die Steuerstruktur aller anderen Tabakfabrikate als Zigaretten (Zigarren, Zigarillos und Schnitttabak) EG-kompatibel auszugestalten und ihre Steuerbelastung leicht zu erhöhen. Die Steuerbelastung von Feinschnitttabak wird markant heraufgesetzt, während auf die Besteuerung von Zigarettenpapier verzichtet wird. In ihrer Vernehmlassungsantwort hält die Regierung fest, dass aus Sicht des Kantons gegen diese Anpassungen nichts einzuwenden ist, zumal die Steuererhöhung für Tabakprodukte aus gesundheitspolitischer Sicht zu begrüssen ist.
Regierungsrätliche Jagdverordnungen werden formell angepasst
Die Bündner Regierung hat die Anpassung von fünf regierungsrätlichen Jagdverordnungen genehmigt. Es handelt sich dabei um die Verordnung über die Erhebung von Ordnungsbussen bei Jagdrechtsübertretungen (OBVJ), die Verordnung über die Wildschadenverhütung und Wildschadenvergütung in der Landwirtschaft (VWL), die Verordnung über die Wildschadenverhütung und Wildschadenvergütung im Wald (VWW), das Hegereglement sowie die kantonale Jagdhundeverordnung (JHV). Gegenstand dieser Revisionen bilden ausschliesslich formelle Änderungen. Darunter fällt unter anderem die Anpassung der Departements- und Dienststellenbezeichnungen im Rahmen der Neuregelung der Regierungs- und Verwaltungsorganisation.

Aus Gemeinden und Regionen
- Regionalverband Region Mittelbünden: Die Regierung hat die Statuten des Regionalverbandes "Region Mittelbünden" / "Regiun Grischun Central" genehmigt.
- Regionalverband Regione Bregaglia: Die Regierung hat die Teilrevision der Statuten des Regionalverbandes Regione Bregaglia genehmigt.
- Valendas: Die anlässlich der Gemeindeversammlung der Gemeinde Valendas vom 22. Juni 2006 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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