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Die geplante Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) wird von der Bündner Regierung begrüsst. Die Beschränkung ist aus heutiger Sicht nicht mehr sachgerecht, wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung schreibt. Um negative Auswirkungen zu vermeiden, die nach Auffassung des Bundes namentlich im Ferienwohnungsbau in Tourismusgebieten auftreten könnten, sieht der Bund flankierende raumplanerische Massnahmen vor. Die entsprechende vorgeschlagene Teilrevision des Raumplanungsgesetzes lehnt die Regierung aber strikte ab. Der Regierung zufolge sind die Kantone selbst in der Lage, die erforderlichen Massnahmen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen kantonalen und regionalen Gegebenheiten anzuordnen und umzusetzen. Die vom Bund geplante Regelung weckt - neben den verfassungsrechtlichen und gesetzgeberischen - auch inhaltliche Bedenken. Dies gilt vor allem für den vorgeschlagenen Schwellenwert von 30 bis 50 Prozent Anteil an Zweitwohnungen. Dieser ist laut Regierung realitätsfremd, zumal er bereits heute in vielen Tourismusdestinationen überschritten ist. Als haltlos und unnötig bezeichnet die Regierung zudem den vorgesehenen Baustopp für Zweitwohnungen bis zum Erlass genügender raumplanerischer Regelungen.

Zustimmung zum "Greenconnector" mit Vorbehalten
Die Bündner Regierung steht dem Projekt "Greenconnector", das eine Hochspannungs-Gleichstromkabelleitung in der nicht mehr genutzten Ölleitung der Oleodotto del Reno SA von Sils i.D. nach Italien vorsieht, grundsätzlich positiv gegenüber, allerdings mit Vorbehalten. Aus Sicht des Kantons ist es begrüssenswert, dass die stillgelegte Ölleitung wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden kann. Durch den freien Strommarkt nehmen die Transitströme aus dem nördlichen EU-Raum nach Italien stark zu. Um diese neuen Ströme problemlos durch die Schweiz transportieren zu können, braucht es neue Netzkapazitäten. Diesbezüglich dürfte es für den Kanton Graubünden respektive für Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft interessant sein, sich an diesem innovativen Projekt zu beteiligen und damit die Bündner Position im Strommarkt zu stärken. Bis zum Plangenehmigungsverfahren sind jedoch noch einige Vorbehalte auszuräumen und Verbesserungen des Projektes vorzunehmen. Insbesondere die Dimensionierung und der Standort der Konverteranlage sind aus Rücksichtnahme auf die Bevölkerung und Landschaft zu optimieren.

Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung geht in die Vernehmlassung
Die Bündner Regierung möchte Familien mit Kindern bei den Krankenkassenprämien stärker entlasten. Sie hat dazu die Vernehmlassung zu einem vom Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement erarbeiteten Entwurf zur Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung eröffnet. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben des Bundes müssen die Kantone ab dem Jahr 2007 die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung für untere und mittlere Einkommen um mindestens fünfzig Prozent verbilligen.
Als familienpolitische Massnahme sieht der Entwurf nun vor, diese bis zu einem anrechenbaren Einkommen von 65'000 Franken um hundert Prozent und darüber bis zu einem anrechenbaren Einkommen von 80'000 Franken mit einem abgestuften Prozentsatz zu verbilligen. Als weitere sozialpolitische Massnahme ist geplant, den maximalen Selbstbehaltsatz auf zehn Prozent zu reduzieren. Zur Finanzierung der dadurch entstehenden Mehrkosten von rund 19 Millionen Franken schlägt der Entwurf vor, als Basis für die Prämienverbilligung die Höhe der Prämien von Versicherungsformen mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers herbeizuziehen. Bezüger von Prämienverbilligung können die daraus resultierende Reduktion der für die Verbilligung massgebenden Prämien zum Beispiel durch den Wechsel zu einem Hausarztversicherungsmodell auffangen. Dadurch lassen sich rund zehn Prozent Krankenkassenprämien einsparen. Zur Finanzierung der Mehrkosten wird im Weiteren vorgeschlagen, den Anteil des steuerbaren Vermögens, das bei der Berechnung des Prämienverbilligungsanspruchs nebst dem Einkommen einbezogen wird, auf zwanzig Prozent anzuheben. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. März 2006. Die Unterlagen sind im Internet unter www.jpsd.gr.ch einsehbar.

Revidiertes Steuergesetz mildert wirtschaftliche Doppelbelastung
Die Bündner Regierung hat die Teilrevision des Steuergesetzes rückwirkend auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Die Revision umfasst zum einen die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung. Darunter versteht man die Besteuerung der Gewinne in der Aktiengesellschaft und der ausgeschütteten Gewinne beim Aktionär. Diese Doppelbelastung wird ab der laufenden Steuerperiode gemildert, sofern der Aktionär mit mindestens zehn Prozent am Aktienkapital beteiligt ist. Die Entlastung greift sowohl bei der Einkommenssteuer als auch bei der Vermögenssteuer und erhöht die Standortattraktivität des Kantons. Zum anderen beinhaltet die Revision eine Anpassung des kantonalen Rechts an die steuerrechtlichen Bestimmungen des Fusionsgesetzes.

Neuer Leistungsauftrag an die Aids-Hilfe Graubünden
Die Bündner Regierung hat einen neuen Leistungsauftrag an die Aids-Hilfe Graubünden genehmigt. Die Aids-Hilfe Graubünden engagiert sich seit ihrer Gründung im Jahr 1987 in der Beratung von Hilfesuchenden und in der Prävention und Information bezüglich HIV und Aids. Neu in den Leistungsauftrag aufgenommen wurde nun auch die Beratung und Prävention betreffend Erkrankungen an Hepatitiden und anderen sexuell übertragbaren Infektionen. Für die Erfüllung der vom Kanton übertragenen Aufgaben erhält die Aids-Hilfe Graubünden neu einen jährlichen Beitrag von insgesamt 200'000 Franken.

Aus Gemeinden und Regionen
- Pendelbahn "Murtèl - Corvatsch": In ihrer Vernehmlassung gegenüber dem Bundesamt für Verkehr beantragt die Bündner Regierung, der von der Luftseilbahn Surlej-Silvaplana Corvatsch AG projektierten Pendelbahn "Murtèl - Corvatsch" (Ersatzanlage) die Konzession zu erteilen. Die Konzessionsgesuchstellerin hat für die Detailprojektierung und die Bauausführung eine ökologische Baubegleitung beizuziehen.
- Celerina/Schlarigna: Der Generelle Erschliessungsplan 1:5'000 vom 5. September 2005 der Gemeinde Celerina/Schlarigna wird genehmigt. Dabei gilt die Anweisung, dass im Rahmen der Projektierung darauf zu achten ist, dass das landschaftliche Erscheinungsbild der einbezogenen Ebene möglichst ungeschmälert erhalten bleibt. Zudem wird die Gemeinde angewiesen, die Grundwasserschutzzone in einer nächsten Ortsplanungsrevision auszuscheiden.
- Sufers: Die Regierung genehmigt den Zonenplan 1:1'000 Dorfgebiet der Gemeinde Sufers vom 20. Mai 2005 mit dem Hinweis, dass den im Zonenplan eingetragenen Waldgrenzen statische Wirkung zukommt. Ebenfalls genehmigt wird der Zonenplan 1:10'000 vom 20. Mai 2005.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Wohn- und Pflegeheim Villa Sarona in Chur: Die Regierung hat das Bauprojekt für den Neu- und Umbau des Wohn- und Pflegeheimes Villa Sarona in Chur mit veranschlagten Kosten von 6'595'100 Franken genehmigt. Die Zustimmung erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Trägerschaft die Restfinanzierung sicherstellt. An die anrechenbaren Kosten von maximal 5'800'000 Franken wird ein kantonaler Baubeitrag von 50 Prozent, das heisst maximal 2'900'000 Franken, zugesichert.
- Kammerphilharmonie Graubünden: Die Kammerphilharmonie Graubünden erhält für die Spielzeit 2006/2007 einen Beitrag von 96'000 Franken. Das Gesamtbudget der Kammerphilharmonie beträgt 527'500 Franken. Die Stadt Chur leistet einen Beitrag von 50'000 Franken.
- Pro Musica e Cultura: Der Stiftung Pro Musica e Cultura wird für eine Tournee des First China Cello Orchestra mit zwanzig jungen Cellisten von Musikhochschulen Chinas und der Schweiz, beziehungsweise für die Konzerte vom 28. Juli bis 1. August 2006 in St. Moritz, Scuol und Davos eine Defizitgarantie von maximal 12'000 Franken zugesprochen.

Personelles
- Franco Bontognali, wohnhaft in Tamins, ist zum Abteilungsleiter Vermessung des Amtes für Landwirtschaft, Strukturverbesserungen und Vermessung des Kantons Graubünden ernannt worden.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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