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Die Bündner Regierung hat die vom Aroser Stimmvolk beschlossene Ortsplanungsergänzung, mit welcher die planerische Voraussetzung für ein Vierstern-Hotel mit Wellness-Resort im Gebiet Prätschli geschaffen wurde, grundsätzlich genehmigt. Gleichzeitig hat die Regierung die dagegen eingereichten Beschwerden von benachbarten Grundeigentümern abgewiesen und die Stellungnahmen der Umweltorganisationen behandelt.
Angesichts der im Verhältnis zum eigentlichen Siedlungsgebiet von Arosa peripheren und exponierten Lage des Projektgebietes sowie mit Rücksicht auf die landschaftlichen Werte und naturschützerischen Potenziale im betroffenen Raum kam die Regierung indessen nicht umhin, die Genehmigung der Planung mit diversen Auflagen und Vorgaben zu verbinden. So muss der Hotelneubau hohen gestalterisch-architektonischen Ansprüchen genügen, und die in der jetzigen Planung vorgesehene Anordnung der Baukörper ist im Interesse einer landschaftsverträglicheren Angliederung an die bestehende Baustruktur der Siedlung Prätschli zu optimieren. Ferner ist eine noch weitergehende Schonung des nahe gelegenen Flachmoors "Riedboden" anzustreben, und es sind die erforderlichen Ersatzmassnahmen zu treffen. Um die Umsetzung dieser Vorgaben sicherzustellen, hat die Gemeinde den ohnehin vorgesehenen Quartierplan als Arealplan auszugestalten, welcher der Genehmigung durch die Regierung unterliegt.
Das Prätschli-Projekt liegt aus Sicht der Regierung in einem erheblichen öffentlichen Interesse. Arosa musste in den letzten Jahren aus verschiedenen Gründen einen markanten und bedrohlichen Rückgang der Anzahl traditioneller Hotelbetten hinnehmen. Projekte wie das vorliegende Wellness-Hotel sind geeignet, diesen negativen Trend abzufedern und dem Tourismus neue Impulse zu verleihen. Das öffentliche Interesse, welches für den Hotelneubau spricht, überwiegt nach Auffassung der Regierung gesamthaft die entgegenstehenden landschaftsschützerischen Anliegen, sofern die erwähnten Auflagen und Vorgaben in der weiteren Projektentwicklung berücksichtigt werden.

Graubünden unterstützt Harmonisierung der obligatorischen Schule und der Sonderschulung
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) plant, mit zwei Konkordaten die obligatorische Schule und die Sonderschulung besser zu harmonisieren. Die Bündner Regierung betrachtet den Entwurf der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) als solide Basis für die Entwicklung des schweizerischen Schulsystems. Die Qualität und Durchlässigkeit des Schulsystems soll auf gesamtschweizerischer Ebene gesichert und Mobilitätshindernisse sollen abgebaut werden. Das Konkordat definiert die wichtigsten Eckwerte wie Schuleintritt und Dauer der Schulstufen und legt die übergeordneten Ziele fest. Das HarmoS-Konkordat soll im Herbst 2007 zur Ratifizierung in den Kantonen verabschiedet werden.
Mit diesen Weichenstellungen liessen sich qualitative Verbesserungen einleiten, stellt die Regierung in ihrer Vernehmlassung fest. Das Konkordat sei Garant dafür, dass zentrale Anliegen der Schule breit abgestützt und gemeinsam weiter entwickelt werden. Begrüsst wird die Festlegung von Bildungsstandards sowie die Harmonisierung der Lehrpläne und Lehrmittel. Die Regierung verlangt, dass der dreisprachige Kanton Graubünden in Bezug auf die Fremdsprachen von der allgemeinen Regelung abweichende Lösungen realisieren kann.
Ebenfalls begrüsst wird von der Regierung der Vernehmlassungsentwurf der EDK zur Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im sonderpädagogischen Bereich. Diese enthält für den Bereich der Sonderschulung einheitliche Grundsätze und Regelungen. Die EDK ebnet damit den Weg, in den verschiedenen Kantonen im Sonderschulbereich eine vergleichbare Behandlung der Kinder und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen sicherzustellen, hält die Regierung fest.

Regierung begrüsst Parlamentarische Initiative zum Schutz der Bevölkerung und Wirtschaft vor dem Passivrauchen
Die Bündner Regierung begrüsst die vorgeschlagene Teilrevision des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel, welche ein Rauchverbot an Arbeitsplätzen vorsieht. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Parlamentarischen Initiative zum Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen festhält, werden dadurch nicht nur die Arbeitnehmenden, sondern auch ein Grossteil der Bevölkerung vor den gesundheitsschädigenden Folgen des Passivrauchens geschützt.
Die Regierung weist dabei auch auf den Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über das Gesundheitswesen des Kantons Graubünden hin. Dieser sieht vor, zum Schutze der Nichtraucher vor dem Passivrauchen in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen mit Ausnahme von separaten Raucherräumen das Rauchen zu untersagen.

Ausbildungsdienste der Armee im Ausland nur restriktiv zulassen
Die Bündner Regierung ist der Auffassung, dass die Durchführung von obligatorischen Ausbildungsdiensten der Armee im Ausland nur auf wenige, ausgewählte Bereiche und Waffengattungen beschränkt werden soll. Von solchen Ausbildungen profitieren soll beispielsweise die Flugwaffe, die schon in früheren Jahren aufgrund von bilateralen Abkommen Flugplätze und Übungsräume im Ausland nutzen konnte. Die vorliegende Revision der Armeeorganisation sieht vor, dass die Milizangehörigen der Armee neu zu Ausbildungsdiensten im Ausland verpflichtet werden können. Betroffen sind die Angehörigen der Panzertruppe, der Artillerie sowie der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen.
Eine möglichst restriktive Durchführung solcher Ausbildungsdienste drängt sich nach Ansicht der Regierung vor allem deshalb auf, weil die Wirtschaft eine längere Abwesenheit von sechs bis acht Wochen der Militärdienstpflichtigen noch schlechter verkraften würde. Wie in der Vernehmlassungsantwort weiter ausgeführt wird, seien in der Schweiz grundsätzlich genügend Schiessplätze vorhanden. Zudem könnten die speziellen Gegebenheiten der Schweiz im Ausland in der Regel gar nicht oder zumindest nicht besser trainiert werden.

Aus Gemeinden und Regionen
- Pignia: Die Regierung hat das Projekt "Sanierung Lawinenverbauung Vallatscha und Tgapadeals" der Gemeinde Pignia genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten von 280'000 Franken wird ein Kantonsbeitrag von höchstens 42'000 Franken zugesichert.
- Roveredo: Die anlässlich der Gemeindeversammlung der Gemeinde Roveredo vom 24. September 2006 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Versam: Die anlässlich der Gemeindeversammlung der Gemeinde Versam vom 22. Juni 2006 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Italienischsprachige Gruppe für das Unterrichtsmaterial: Der Kanton Graubünden leistet maximal jährlich 5'000 Franken an die nicht durch übrige Beiträge gedeckten Restkosten der Italienischsprachigen Gruppe für das Unterrichtsmaterial (GLIMI) für die Jahre 2007 bis 2011. Das GLIMI unterstützt die Realisierung didaktischer Unterrichtshilfen, die sich für den Unterricht an beruflichen Schulen eignen.
- Publikation "Byzanz in Disentis": An die Herausgabe des ersten Bandes der Publikation "Byzanz in Disentis" wird ein Beitrag von 10'000 Franken geleistet.
- Almanacco Mesolcina-Calanca 2007: Die Herausgabe des Almanacco Mesolcina-Calanca 2007 wird mit einem Beitrag von 6'000 Franken unterstützt.
- Sportveranstaltung: Die Regierung hat aus dem Sport-Fonds 8'300 Franken für das Arge Alp Eishockeyturnier vom 2. bis 4. Januar 2007 in Bellinzona gesprochen.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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