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DAS "KERNPROGRAMM" VOR DEM HINTERGRUND DES EDK-PROJEKTS "HARMOS"

Ein neuer Vertrag zwischen den Kantonen soll die Unterschiede in der obligatorischen Schule minimieren. Das Werk heisst "HarmoS" und geht jetzt in die Vernehmlassung. Aus Bündner Sicht kommt in diesem Zusammenhang das "Kernprogramm Bündner Schule 2010" ins Spiel. Dieses ist optimal auf die nationalen Pläne abgestimmt.
Die Kantone tragen in der Schweiz die Verantwortung für das Bildungswesen im Allgemeinen und für die obligatorische Schule im Besonderen. Sie wollen mit einem neuen Konkordat die Schule weiter harmonisieren. Dadurch sollen Qualität und Durchlässigkeit des Systems auf gesamtschweizerischer Ebene gesichert und Mobilitätshindernisse abgebaut werden. Kantone, welche dem "HarmoS-Konkordat" beitreten, verpflichten sich, Ziele und Strukturen der obligatorischen Schule anzugleichen. Das Projekt HarmoS wird seit 2001 auf Ebene der Erziehungsdirektorenkonferenz EDK prioritär entwickelt.

Graubünden hat bereits vorgespurt
Das Erziehungsdepartement Graubünden hat 2005 in den Bereichen Volksschule und Mittelschule eine grosse Anzahl bildungsrelevanter Anliegen gebündelt und vier priorisierten Vorhaben zugeordnet: "Mehr Tiefe als Breite", "Integration", "Fremdsprachen auf der Primarstufe", "Stärkung der Volksschuloberstufe". Die vier priorisierten Vorhaben zusammen ergeben das "Kernprogramm Bündner Schule 2010". "HarmoS" steht inhaltlich in Einklang mit dem priorisierten Vorhaben "Mehr Tiefe als Breite".

Die Parallelen der beiden Projekte
- "HarmoS" schlägt vor: Schuleintritt mit vier Jahren. Das "Kernprogramm Bündner Schule 2010" sieht vor: zwei obligatorische Kindergartenjahre und die Vorverlegung des Schuleintrittsalters um ein Jahr. Sowohl die zwei Jahre Kindergarten wie die ersten beiden Jahre der Primarstufe beinhalten flexible Durchlässigkeiten, die sich auf den individuellen Entwicklungsstand der Kinder abstützen. Der Bündner Vorschlag deckt sich mit dem Rahmen von "HarmoS".
- "HarmoS" schlägt vor: Die Primarschulstufe (inklusive verpflichtender Teil des Kindergartens) dauert acht, die Sekundarstufe I (Volksschul-Oberstufe) drei Jahre. Das "Kernprogramm Bündner Schule 2010" sieht vor: Die obligatorische Kindergarten- und Schulzeit beträgt elf Jahre. "HarmoS" und "Mehr Tiefe als Breite" stimmen überein.
- "HarmoS" schlägt vor: Landesweit sollen für verschiedene Unterrichtsfächer verbindliche Standards zu bestimmten Zeitpunkten der Schullaufbahn formuliert werden. Das "Kernprogramm Bündner Schule 2010" sieht vor: Das Erziehungsdepartement möchte sich an den nationalen Standards von "HarmoS" ausrichten.
- "HarmoS" schlägt vor: Erarbeitung von sprachregionalen Lehrplänen. Nicht jeder Kanton entwickelt einen eigenen Lehrplan. Ein gemeinsamer Lehrplan soll die Bedürfnisse einer ganzen Region und somit vieler Kantone abdecken. Das "Kernprogramm Bündner Schule 2010" sieht vor: Das Erziehungsdepartement will sich an der Erarbeitung eines überregionalen Lehrplans beteiligen und begrüsst die Stossrichtung von "HarmoS". Es nimmt diese Idee in seinem Kernprogramm auf.
- "HarmoS" schlägt vor: Blockzeiten und Tagesstrukturen werden in den Kantonen als Thema aufgegriffen. Dabei soll ein bedarfsgerechtes Angebot geprüft werden. Das "Kernprogramm Bündner Schule 2010" sieht vor: Sowohl die Blockzeiten als auch die Tagesstrukturen werden in den Vorschlägen des Kernprogramms aufgegriffen.
- "HarmoS" schlägt vor: Die Qualität des Systems Schule soll periodisch erfasst und Verbesserungsvorschläge sollen unterbreitet werden. Das "Kernprogramm Bündner Schule 2010" sieht vor: Auch das Erziehungsdepartement schlägt die Einführung von Überprüfungsinstrumenten (wie beispielsweise "Stellwerk" und "Klassencockpit") vor.

Das "Kernprogramm Bündner Schule 2010" nimmt die von der EDK geplanten Reformen im Hinblick auf eine nationale Harmonisierung des Volksschulwesens in idealer Weise auf, indem es die kantonal gewachsenen Strukturen berücksichtigt.

Die Vernehmlassung zum "HarmoS-Konkordat" dauert bis Ende November 2006. Es tritt dann in Kraft, wenn zehn Kantone ihren Beitritt erklärt haben. Ab In-Kraft-Treten haben die Kantone vier Jahre Zeit, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Die Ratifikation in den Kantonen soll ab Ende 2007 erfolgen.

Sämtliche Unterlagen zum "Kernprogramm" sind auf der Homepage www.kernprogramm.gr.ch einsehbar, sämtliche Unterlagen zu "HarmoS" auf www.edk.ch.

Gremium: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement
Quelle: dt Amt für Volksschule und Sport
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