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Der Kanton Graubünden will den Schutz von Pflegekindern verstärken. Die Bündner Regierung hat dazu die Botschaft für ein Gesetz über die Pflegekinder verabschiedet. Dieses wird die Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Pflegekindern neu regeln und die Vermittlung von Kindern und Pflegeplätzen einer Bewilligungspflicht unterstellen. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Februarsession 2007 behandeln.
Grund für die geplanten Anpassungen sind einerseits Revisionen der eidgenössischen Gesetzgebung. Andererseits legt die neue Kantonsverfassung fest, dass alle wichtigen Bestimmungen durch den Grossen Rat in Form eines Gesetzes zu erlassen sind. Eine wesentliche Neuerung des vorliegenden Gesetzesentwurfs ist, dass zum Schutz der Kinder und Jugendlichen neu deren Vermittlung durch Privatpersonen an Pflegeplätze wie auch die Vermittlung von Pflegeplätzen für Kinder und Jugendliche einer Bewilligungspflicht unterstellt werden. Ebenso wird die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen zur Pflege und Erziehung bereits ab einem Monat bewilligungspflichtig. Ausserdem sieht der Entwurf vor, die bestehende Bewilligungspflicht für die Pflege und Betreuung von Kindern und Jugendlichen bis zum 15. Altersjahr auf das 18. Altersjahr auszudehnen. Als einzige Aufsichtsbehörde für den gesamten Bereich der Familien-, Tages- und Heimpflege wird das kantonale Sozialamt bezeichnet. Das Sozialamt ist ebenfalls als einzige zentrale Behörde zuständig für die Aufsicht über die Vermittlung sowie die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen zur späteren Adoption. Im Weiteren werden Bereiche, so beispielsweise die Abgrenzung von der Familienpflege zur Heimpflege, konkretisiert.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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