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Die vom Volk am 26. November 2006 angenommene Teilrevision der Kantonsverfassung im Zusammenhang mit der Justizreform wird auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Ebenfalls auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt werden unter dem Vorbehalt einer allfälligen Referendumsabstimmung das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege sowie das Einführungsgesetz zum Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren nach eidgenössischem Sozialversicherungsrecht.
In diesem Zusammenhang hat die Regierung die Verordnung über die Anpassung von Regierungsverordnungen an das Verwaltungsrechtspflegegesetz sowie die Verordnung über die Kosten in Verwaltungsverfahren erlassen. Mit der ersten Verordnung werden verschiedene Regierungsverordnungen redaktionell an das Verwaltungsrechtspflegegesetz angepasst. Diese betreffen insbesondere die Bezeichnung des Rechtsmittels an das Verwaltungsgericht sowie die geänderten Rechtsmittelfristen. Die zweite Verordnung regelt die Kosten in Verwaltungsverfahren. Im Rahmen der Justizreform erst später in Kraft gesetzt wird das Gerichtsorganisationsgesetz. Hier läuft die Referendumsfrist noch bis zum 28. Februar 2007.

Gesetzliche Grundlagen für den Entzug von Unterrichtsberechtigung treten in Kraft
Das Gesetz über die Anpassung von Erlassen an die Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Das im April vom Grossen Rat verabschiedete Gesetz schafft unter anderem die gesetzlichen Grundlagen für den Entzug der Unterrichtsberechtigung und die Führung einer entsprechenden gesamtschweizerischen Liste durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Diese Liste soll als Informationsgefäss die Gesellschaft und insbesondere die Schülerinnen und Schüler besser schützen. Gleichzeitig hat die Regierung eine Teilrevision der Verordnung über die schriftliche Mitteilung von Strafentscheiden genehmigt. Diese ist nötig, damit die Gerichte Strafentscheide gegen Lehrpersonen dem Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement mitteilen können.

Neues Personalgesetz des Kantons tritt anfangs Jahr in Kraft
Das Gesetz über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden (Personalgesetz) wird unter Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 27. Dezember 2006 auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Gleichzeitig hat sie die dazugehörige Personalverordnung und die Arbeitszeitverordnung genehmigt.
Mit dem Erlass des Personalgesetzes wurde den selbstständigen kantonalen Anstalten ein Verordnungsrecht eingeräumt. Diese Rechtsetzungsbefugnis erforderte eine Teilrevision von Art. 50 der Kantonsverfassung, welche in der Volksabstimmung vom 24. September 2006 angenommen worden ist. Diese Teilrevision soll ebenfalls auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Justizvollzug wird neu geregelt
In Graubünden wird der Vollzug von Strafen und Massnahmen neu als einheitliches Themenfeld geregelt, in welchem verschiedene Berufsgattungen interdisziplinär mit Straffälligen arbeiten, um weitere Delinquenz zu verhindern. Diese ganzheitlichen Aufgaben des Staates werden vom neuen Amt für Justizvollzug wahrgenommen. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sind angepasst worden. Die Bündner Regierung hat auf den 1. Januar 2007 eine neue Verordnung über den Justizvollzug im Kanton Graubünden erlassen und den Beitritt zum Konkordat der ostschweizerischen Kantone über den Vollzug von Strafen und Massnahmen beschlossen. Zudem wird am 1. Januar 2007 das teilrevidierte Gesetz über die Strafrechtspflege in Kraft gesetzt, nachdem die Frist für das fakultative Referendum abgelaufen ist.
Auf eidgenössischer Ebene treten am 1. Januar 2007 der revidierte allgemeine Teil des Strafgesetzbuches sowie ein neues Gesetz über das Jugendstrafrecht in Kraft. Diese Neuerungen auf Bundesebene bedingen die Anpassung der kantonalen Erlasse an das übergeordnete Recht. Die neue Verordnung über den Justizvollzug umfasst sämtliche Bereiche des Justizvollzugs und ersetzt die Verordnung über den Straf- und Massnahmenvollzug. Sie regelt unter anderem den Vollzug von gemeinnütziger Arbeit, von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Massnahmen bei gemeingefährlichen Straftätern oder die Ausgangs- und Urlaubsgewährung.
In der neuen Verordnung über den Justizvollzug im Kanton Graubünden werden zudem auch die Aufgaben und Zuständigkeiten des neu geschaffenen Amtes für Justizvollzug umschrieben. Das Amt gliedert sich unter anderem in die Abteilungen Straf- und Massnahmenvollzug, Strafanstalt Sennhof, Anstalt Realta und Bewährungsdienst. Es ist zuständig für den Vollzug strafrechtlicher Sanktionen sowie für die Durchführung der Untersuchungs-, Sicherheits- und Auslieferungshaft wie auch für die Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft. Im Übrigen ist es auch für die Bewährungshilfe und die soziale Betreuung für die Dauer des Strafverfahrens und des Strafvollzugs im Kanton Graubünden zuständig.

Graubünden unterstützt Webportal ch.ch
Der Kanton Graubünden tritt der Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen für den Betrieb des Schweizer Portals ch.ch für die Jahre 2007 bis 2010 bei. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen und den neuen jährlichen Maximalbeitrag von 15'118 Franken für die nächsten 4 Jahre genehmigt. Die neue Vereinbarung ersetzt die ablaufende Vereinbarung für die Jahre 2005 bis 2006 und regelt im Wesentlichen den Betrieb von ch.ch und die Kostenbeteiligung der Kantone für die nächsten vier Jahre.
Bereits früher hatte sich die Regierung für eine Weiterführung von ch.ch ausgesprochen und den Nutzen des Informationsportals anerkannt. Dieser liegt vor allem in einem Wegweisersystem, das dem Bürger den themenorientierten Zugriff auf das behördliche Informations- und Dienstleistungsangebot über alle drei föderalen Ebenen erlaubt. Einen weiteren Zusatznutzen verspricht sich der Kanton beim Ausbau des eigenen kantonalen E-Government-Angebotes in der Wiederverwendbarkeit von Webservices.

Regierung spricht sich für Beibehaltung der Autobahn-Vignette aus
Die Bündner Regierung ist der Auffassung, dass bei der Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen das heutige Erhebungssystem mittels Vignette beizubehalten ist. Bei der Klebevignette handelt es sich um ein einfaches und bewährtes System, welches die zusätzlich untersuchten Varianten wie beispielsweise elektronische Vignette, Gebührenzähler oder Kontrollschildererfassung in seiner Effizienz immer noch übertrifft. Ein Systemwechsel wäre somit nicht opportun, hält die Regierung in ihrer Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen fest.
Der Entwurf übernimmt dabei zum grössten Teil die bisher auf Verordnungsstufe geltenden Bestimmungen. Anpassungen betreffen den Gegenstand und den Kreis der Abgabepflichtigen oder eine effizientere Verfolgung von Widerhandlungen. Allerdings sind der Regierung zufolge auch mit der Beibehaltung des heutigen Systems Verbesserungen im Bereich Information und Vertrieb sowie bei der Bekämpfung von Missbräuchen nötig. So müssen etwa die Sicherheitsmerkmale der Vignette verbessert, die Kontrollen verstärkt und die Bussen spürbar erhöht werden. Im weiteren regt die Regierung die Prüfung der Frage an, ob die Abgabe der Kostenentwicklung sowie der Vergrösserung des Nationalstrassennetzes angepasst werden soll.

Aus Gemeinden und Regionen
- Thusis / Cazis: Für das Projekt der neuen Wasserzuleitung und Sanierung des Nollakanals auf Gebiet der Gemeinden Thusis und Cazis wird ein Beitrag von rund 160'000 Franken gewährt.
- St. Antönien: Das Projekt für die Verbauung Gafierbach (Folgeprojekt Hochwasser August 2005) auf Gebiet der Gemeinde St. Antönien wird genehmigt. Für die Verbauung wird ein Kantonsbeitrag von 48'000 Franken bewilligt.
- Klosters-Madrisa Bergbahnen AG: In ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Verkehr zum Konzessionsgesuch der Klosters-Madrisa Bergbahnen AG vom 26. September 2006 für eine Zweier-Sesselbahn mit festen Klemmen "Donnerstein - Zügenhüttli" (Ersatzanlage) beantragt die Regierung, die Konzession zu erteilen. Die Konzessionsgesuchstellerin hat für die Detailprojektierung und die Bauausführung eine ökologische Baubegleitung beizuziehen.
- Rossa: Die Regierung hat die Totalrevision der Ortsplanung der Gemeinde Rossa vom 2. April 2005 genehmigt.
- Ausserferrera: Die Regierung hat die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Ausserferrera vom 12. Mai 2006 genehmigt.
- 3. Internationales Arosa Classic Car Bergrennen: Den Organisatoren des "3. Internationalen Arosa Classic Car Bergrennens" wird die Bewilligung erteilt, am Freitag, 31. August 2007, sowie am Samstag und Sonntag, 1./2. September 2007, die vorgesehene Route auf der Kantonsstrasse zwischen Langwies und Arosa zu befahren.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Investitionshilfe: Die Regierung hat dem Verein Bahnhistorisches Museum Albula an den Bau des Bahnmuseums Albula in Bergün einen Kantonsbeitrag von rund 337'000 Franken und Investitionshilfedarlehen des Bundes von 2'000'000 Franken zugesichert.
- Investitionshilfe: Der Gemeinde Vaz/Obervaz wird an die Erweiterung des Sportzentrums Dieschen Lenzerheide ein Kantonsbeitrag von rund 202'000 Franken und Investitionshilfedarlehen des Bundes von 1'200'000 Franken zugesichert.
- Investitionshilfe: Der Gemeinde Zernez wird an die Erweiterung des Hallenbades Zernez ein Kantonsbeitrag von rund 84'000 Franken und Investitionshilfedarlehen des Bundes von 500'000 Franken zugesichert.
- Investitionshilfe: Der Stadt Ilanz sowie den Gemeinden Flond, Obersaxen, Luven und Surcuolm wird an den Bau der Schlittelbahn Flond-Ilanz ein Kantonsbeitrag von rund 67'000 Franken und Investitionshilfedarlehen des Bundes von 400'000 Franken zugesichert.
- AO-Forschungsinstitut Davos: Dem AO-Forschungsinstitut Davos werden für die Jahre 2006 bis 2010 Beiträge in der Höhe von total 790'000 Franken zugesichert. Vorbehalten bleibt die Einräumung der erforderlichen Kredite durch den Grossen Rat.
- Alters- und Pflegeheim in Mesocco: An die Umbauten und Erweiterungen im Alters- und Pflegeheim "Casa di cura del Circolo di Mesocco" in Mesocco wird ein kantonaler Baubeitrag von 160'000 Franken ausgerichtet.
- Alters- und Pflegeheim in Schiers: Für den Ausbau des Dachgeschosses des Alters- und Pflegeheims in Schiers wird zur Schaffung von Büroräumlichkeiten für die Flury-Stiftung Schiers ein kantonaler Baubeitrag von 92'500 Franken ausgerichtet.
- Kulturarchiv Oberengadin: Das Kulturarchiv Oberengadin erhält für die Inventarisationsarbeiten des "Fotonachlasses Gustav Sommer" eine einmalige finanzielle Unterstützung in der Höhe von maximal 15'600 Franken.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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