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Graubünden soll der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV) beitreten. Dies beantragt die Bündner Regierung dem Grossen Rat, dem sie die entsprechende Botschaft in der April-Session unterbreitet. Die IRV bildet eine wichtige Grundlage für eine bedarfsgerechte und effiziente interkantonale Zusammenarbeit mit einem fairen Lastenausgleich. Sie regelt insbesondere die Grundsätze und möglichen Formen der Zusammenarbeit (Mitträgerschaft oder Leistungskauf), die Festlegung der Abgeltungen, die Stellung der Parlamente und das Verfahren bei Streitigkeiten. Die detaillierte Ausgestaltung - wie die konkrete Höhe von Ausgleichszahlungen und die im Gegenzug gewährten Mitwirkungsrechte - sind in einzelnen aufgabenspezifischen Verträgen festzulegen. Für Graubünden ist die interkantonale Zusammenarbeit vor allem in den Bereichen Universitäten, Fachhochschulen, Spitzenmedizin, Betreuung von behinderten Personen sowie Straf- und Massnahmenvollzug von besonderer Bedeutung. Die IRV wird für die unterzeichnenden Kantone in Kraft treten, sobald ihr 18 Kantone beigetreten sind.

Teilrevision der Diplomanerkennungsvereinbarung kommt vor den Grossen Rat
Die Regierung beantragt dem Grossen Rat, die revidierte interkantonale Diplomanerkennungsvereinbarung anzunehmen und das kantonale Recht so anzupassen, dass die interkantonale Vereinbarung umgesetzt werden kann. Die Botschaft über die revidierte Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Diplomanerkennungsvereinbarung) wird dem Grossen Rat in der April-Session vorgelegt. Die Revision der Diplomanerkennungsvereinbarung führt zu Anpassungen an übergeordnetes Recht und schafft insbesondere die gesetzlichen Grundlagen für das Weiterführen eines schweizerischen Registers über Gesundheitsfachpersonen und der so genannten schwarzen Liste über Lehrpersonen. Diese gesamtschweizerische Liste über Lehrpersonen, welchen die Unterrichtsberechtigung entzogen wurde, wird von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) seit 2004 geführt. Sie soll als Informationsgefäss die Gesellschaft und insbesondere die Schülerinnen und Schüler besser schützen. Gestützt auf das bisher geltende Recht konnte Graubünden keine Daten an die EDK liefern. Die vorgeschlagenen Anpassungen des kantonalen Rechts schaffen nun die Grundlagen dafür, dass der Kanton Graubünden sowohl für das Register über Gesundheitsfachpersonen als auch für die Liste über Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung die entsprechenden Meldungen machen kann.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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